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Architekten- und Planerhonorar

Die Höhe der Planungskosten ist von der Bausumme oder vom Zeitaufwand in Stunden abhängig und in der Honorarordnung für Architekten geregelt. ArchitektInnen und PlanerInnen ziehen diese für ihre Honorarverrechnung heran. Hier ein paar Zahlen und Fakten.

 

Was kostet ein Architekt? Diese Frage stellen sich wohl viele im Zuge einer Hausplanung bzw. den ersten Schritten dorthin. Ganz klar: Überraschen müssen Sie sich nicht lassen, die Planerhonorare sind in der so genannten HOA (wir zitieren aus der Ausgabe 2004) der jeweils zuständigen Kammer genau geregelt. Gehen wir einmal von einer Gesamtleistung, sprich Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Abrechnung und Kontrolle, aus, so sind das im Bereich Einfamilienhaus höchstens 14 Prozent der gesamten Baukosten. Leistungs- und Vergütungsmodelle, die Sie in den Ziviltechniker- und Architektenkammern erfragen können, geben hier Orientierung.

Tipp

Die Höhe der Planungskosten ist von den Baukosten abhängig. Pauschalhonorare sollten erst vereinbart werden, wenn die Bauaufgabe und der voraussichtliche Kostenrahmen weitgehend geklärt sind.

Bewertung der Teilleistungen

Die Teilleistungen (Planungsabschnitte) innerhalb der Gesamtleistung Planung (Leistungen wie vor beschrieben) sind wie folgt zu bewerten:

Teilleistung Leistungsanteil
Vorentwurf 13 %
Entwurf 17 %
Einreichung 10 %
Ausführungsplanung 33 %
Kostenermittlungsgrundlagen 12 %
künstlerische Oberleitung 5 %
technische Oberleitung 5 %
geschäftliche Oberleitung 5 %
die volle Planungsleistung gemäß § 3 zusammen 100 %

Das Honorar für den Entwurf setzt sich stets aus dem Teilhonorar für Entwurf und Vorentwurf zusammen. Das Honorar für die Einreichung setzt sich stets aus dem Teilhonorar für Vorentwurf, Entwurf und Einreichung zusammen. Übernimmt ein Architekt nach dem Entwurf die gesamte technische und geschäftliche Oberleitung, so ist das volle Honorar zu verrechnen.

Errechnung von Honorar für Planung und Örtliche Bauaufsicht

Bemessungsgrundlage sind immer die Herstellungskosten K, das sind die Baukosten ohne Innenraumgestaltung, ohne USt. Nicht dazu gehören die Kosten des Grunderwerbs sowie Honorare und Nebenkosten der Ziviltechniker und weiterer Sonderfachleute.

Das Honorar für die Planungsleitung bzw. die örtliche Bauaufsicht wird mittels Multiplikation der Bemessungsgrundlage mit dem Honorarsatz (siehe auch unseren tabellarischen Auszug) errechnet. Der Honorarsatz für die örtliche Bauaufsicht ist im § 22 genau geregelt, einen kleinen Auszug haben wir Ihnen in der zweiten Tabelle unten aufgeführt.

Honorarsätze für die Planung in Prozenten der Herstellungskosten (K) ohne Umsatzsteuer in Euro

Herstellungskosten
in EUR
Schwierigkeitsgrad
Klasse
  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
ab 90.000 5,84 6,99 8,07 9,09 10,04 10,93 11,75 12,50 13,19 13,81
100.000 5,73 6,86 7,92 8,92 9,85 10,72 11,53 12,27 12,94 13,55
200.000 5,09 6,10 7,04 7,93 8,76 9,54 10,25 10,91 11,51 12,05
300.000 4,78 5,73 6,62 7,45 8,23 8,96 9,63 10,25 10,82 11,32
400.000 4,59 5,50 6,35 7,15 7,90 8,60 9,24 9,83 10,38 10,86
500.000 4,45 5,33 6,16 6,93 7,66 8,34 8,96 9,54 10,06 10,54

Beispiel: Für Netto-Herstellungskosten von € 200.000 und einem Schwierigkeitsgrad von 6 werden 9,54%, also 19.080,00 für die Planung zu erwarten sein.

Honorarsätze für die örtliche Bauaufsicht in Prozenten der Herstellungskosten (K) ohne Umsatzsteuer in Euro

Herstellungskosten
in EUR
Schwierigkeitsgrad
Klasse
  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
ab 90.000 3,88 4,26 4,60 4,90 5,17 5,39 5,58 5,72 5,83 5,90
100.000 3,81 4,19 4,52 4,82 5,08 5,30 5,48 5,63 5,73 5,80
200.000 3,43 3,77 4,07 4,34 4,57 4,77 4,94 5,07 5,16 5,22
300.000 3,25 3,57 3,85 4,11 4,33 4,52 4,67 4,80 4,89 4,94
400.000 3,13 3,44 3,72 3,96 4,17 4,36 4,51 4,62 4,71 4,77
500.000 3,05 3,35 3,62 3,86 4,06 4,24 4,39 4,50 4,59 4,64
 

 

AutorIn:
Datum: 14.02.2018
Kompetenz: Architektur

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