Generalunternehmer steht mit Bauherren auf Baustelle, beide in Warnweste und mit weißem Baustellenhelm diskutieren einen Plan, den der linke Mann in der Hand hält

Generalunternehmer steht mit Bauherren auf Baustelle, beide in Warnweste und mit weißem Baustellenhelm diskutieren einen Plan, den der linke Mann in der Hand hält © Adobe Stock/Photographee.eu

Bauen mit dem GU: Was ein Generalunternehmer tut

Ein Generalunternehmer übernimmt auf Basis einer vorgegebenen Planung die Ausführung des Bauprojektes bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Er beschäftigt dazu teilweise Subunternehmer, die für ihre Tätigkeit gewerbeberechtigt sind.

Sie planen den Bau Ihres Traumhauses und überlegen, einen Generalunternehmer zu beauftragen? Eine wichtige Entscheidung, denn der GU koordiniert als zentraler Ansprechpartner alle Gewerke und trägt die Gesamtverantwortung für Ihr Bauvorhaben. Hier erfahren Sie, was Sie über die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer wissen müssen.

Aufgaben des Generalunternehmers

Als zentraler Ansprechpartner koordiniert der GU sämtliche am Bau beteiligten Gewerke. Er beauftragt und überwacht die Subunternehmer, steuert den Bauablauf und haftet für die termingerechte Fertigstellung. Dabei übernimmt er meist selbst die Baumeisterarbeiten, während er Spezialgewerke wie Elektrik oder Sanitär an Subunternehmen vergibt.

Vorteile der Zusammenarbeit mit einem GU

Mit einem Generalunternehmer haben Sie nur einen Vertragspartner und Ansprechpartner. Sie geben die komplette Verantwortung für Ihr Bauprojekt also in eine Hand. Das vereinfacht die Kommunikation erheblich. Zudem profitieren Sie von der Erfahrung des GU bei der Auswahl verlässlicher Subunternehmer. Ein weiterer Pluspunkt: Der vereinbarte Festpreis gibt Ihnen Planungssicherheit - auch bei steigenden Materialkosten.

Risiken und Nachteile bei der Arbeit mit Generalunternehmen

Folgende Nachteile sind in die Entscheidung für oder gegen eine Zusammenarbeit mit einem GU zu beachten. Da das Generalunternehmen die nötigen Subunternehmer auswählt, haben Sie hier keinerlei Mitspracherecht. Ein bestimmter Fliesenleger oder der regionale Installateur kann auch nicht von Ihnen beauftragt werden. Ebenso wie direkte Anweisungen an die Gewerke von Ihrer Seite als Bauherr oder Baufrau nicht möglich sind. Die Zusammenarbeit mit einem GU fällt in der Regel etwas teurer aus, als eine Einzelvergabe. Unser Tipp: Sichern Sie sich durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft zusätzlich ab.

Darauf müssen Sie beim GU-Vertrag achten

Der Generalunternehmervertrag ist das Herzstück der Zusammenarbeit. Achten Sie besonders auf:

  • Eine detaillierte Baubeschreibung mit allen Leistungen
  • Einen verbindlichen Festpreis und Zahlungsplan
  • Konkrete Fertigstellungstermine mit Vertragsstrafen
  • Klare Regelungen zur Gewährleistung
  • Vereinbarungen zur Bauabnahme

Lassen Sie den Vertrag unbedingt von einem Fachanwalt oder Bausachverständigen prüfen, bevor Sie unterschreiben.

GU oder Einzelvergabe: Was ist besser?

Die Einzelvergabe ermöglicht mehr Kontrolle und oft günstigere Preise, erfordert aber viel Zeit und Fachwissen. Der Generalunternehmer nimmt Ihnen diese Arbeit ab, verlangt dafür aber einen Aufschlag. Für Bauleute mit wenig Zeit oder Bauerfahrung ist der Generalunternehmer meist die bessere Wahl. Wer sich gut auskennt und die Koordination selbst übernehmen kann, spart bei der Einzelvergabe.

Die Entscheidung für oder gegen einen Generalunternehmer will gut überlegt sein. Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab und lassen Sie den GU-Vertrag von einem Experten prüfen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem verlässlichen Partner steht einem unkomplizierten Bauprojekt aber nichts mehr im Weg. Holen Sie am besten gleich mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese genau.

Veronika Kober
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