Baustelle © Pavel L Photo and Video/shutterstock.com

Bauherr und Gewerke: Tipps zur Zusammenarbeit

Der Handwerker ist Ihr Partner. Sie sind von seiner guten Leistung abhängig und bezahlen ihn dafür. Der richtige Umgang mit den verschiedenen auf der Baustelle ist wichtig. Hier unsere Tipps.

Wohl kein Verhältnis auf der Baustelle ist so zwiespältig, wie das zwischen BauherrInnen und Gewerken. Einerseits sind es die HandwerkerInnen persönlich, die dafür sorgen, dass Ihr Haus schlussendlich so aussieht und funktioniert, wie Sie sich das vorgestellt haben. Andererseits haben viele BauherrInnen immer und stetig das Bedürfnis, den HandwerkerInnen auf die Finger zu schauen und ihre Leistung zu überprüfen. Um spätere Streitereien zu vermeiden, sollten Sie sich schon bei der Auftragsvergabe an bestimmte Punkte halten:

  • Vergeben Sie Aufträge nur an Meisterbetriebe. Wenden Sie sich an die jeweiligen Innungen, um qualifizierte Handwerker zu finden.
  •  Holen Sie noch vor Auftragserteilung mehrere Kostenvoranschläge ein. Vergleichen Sie dann den jeweiligen Leistungsumfang und die veranschlagten Preise.
  • Bestehen Sie auf Schriftlichkeit sämtlicher, speziell größerer Verträge! Der Leistungsumfang sollte im Vertrag detailliert aufgeführt sein. Auch Termine und der Fertigstellungszeitpunkt müssen schriftlich festgehalten werden.
  • Bei mündlichen Aufträgen müssen Sie immer die Art und den Umfang der auszuführenden Arbeiten genau festlegen, da sonst die HandwerkerInnen den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf nicht detailliert planen können, und es so eventuell zu nicht vorgesehenen und unnötgen Mehrkosten für Sie kommt.
  • Berechnen Sie immer auch die An- und Rückfahrtszeiten der Handwerker mit ein. Die Beauftragung von Handwerkern im regionalen Nahbereich kann um vieles kostengünstiger sein!
  • Der Preis für den gesamten Leistungsumfang sollte Ihnen von Beginn an bekannt sein. Lassen Sie sich die genauen Stundensätze, Fahrtkosten und Zahlungskonditionen schriftlich geben.
  • Protokollieren Sie die Arbeitsstunden, die die ArbeiterInnen auf der Baustelle verbracht haben, und lassen Sie die Stundenbelege (mit Durchschlag für den Arbeiter) auch von den HandwerkerInnen zeichnen. 
  • Im Falle eines Fehlers, Mangels und einer Reklamation: Sprechen Sie offen mit dem betreffenden Gewerk.  Bei Problemen wenden Sie sich an die jeweilige Innung, bei der der Betrieb Mitglied ist.

 

AutorIn:
Datum: 01.02.2018
Kompetenz: Bauunternehmen

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