Bauphysik © otnaydur/shutterstock.com

Was macht der Bauphysiker?

Um den Anforderungen betreffend Wärmeschutz, Schallschutz etc. zum Wohle des Bauherrn Rechnung zu tragen, wird ein Bauphysiker zu Rate gezogen. Er arbeitet als Konsulent, der wie auch der Statiker, in die Planung und Ausführung eingebunden ist.

 

Die Bauphysik ist eine wissenschaftliche Richtung der Physik, die sich mit den physikalischen Eigenschaften von Baumaterialien und Bauwerken befasst. Die klassischen Arbeitsfelder der Bauphysik sind der Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- sowie Brandschutz von Gebäuden. Die moderne Bauphysik beschreibt in komplexer Weise die Wechselwirkungsprozesse eines Gebäudes in seiner Gesamtheit von Bauwerk, BewohnerInnen und Umwelt. Sie definiert dadurch die Funktionstüchtigkeit, Behaglichkeit, Dauerhaftigkeit und Ökologie eines Gebäudes.

Kein moderner Bau ohne Physik

Heute wird das Bauen grundsätzlich immer mehr von den Erfordernissen nach Energieeinsparungen, Umweltschutz und Behaglichkeit geprägt. Neue und moderne Baustoffe, der Gebäude-Entwurf und die Dimensionierung zeitgemäßer Bauteilkonstruktionen verlangen genaue Kenntnisse von bauphysikalischen Vorgängen.

Aufgaben der Bauphysik

Der Bauphysiker erstellt Energiebilanzen von Gebäuden unter Berücksichtigung der Eigenschaften der verwendeten Baumaterialien sowie der Sonneneinstrahlung. Er erarbeitet Optimierungsvorschläge, um den Energieverbrauch zu senken. Der rasche Fortschritt im Feld der Bauphysik lässt inzwischen Gebäude zu, die ganz ohne konventionelle Heizung auskommen. In Normen und Verordnungen sind die bauphysikalischen Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen festgelegt.

Die Bauphysik klärt außerdem wichtige bautechnische Details, die bereits in der Planung, aber auch bei einer Sanierung berücksichtigt werden müssen. Sie dient einerseits der Sicherheit, dem Schutz und Wohlbefinden der Bewohner,Innen andererseits dem Schutz der Gebäude selbst.

Als Gutachter erstellt der Baupyhsiker auch die bauphysikalisch notwendigen Nachweise über den Wärme- und Schallschutz  als Beilage zu den Einreichunterlagen. Im Detail sind dies:

  • Nachweise über den Wärme- und Schallschutz der einzelnen Schichtaufbauten von Wänden, Decken und Dächern.
  • Nachweise über die ausreichende Wärmespeicherung bei stark verglasten Räumen bzw. bei Dachausbauten.
  • Nachweise über den ausreichenden U-Wert der Außenwände einschließlich Öffnungen bei einem Fensteranteil von über 30 %.
  • Nachweise über das bewertete resultierende Schalldämm-Maß bei Außenwänden von Wohnungen.

AutorIn:
Datum: 18.01.2018
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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