Bauvertrag © dotshock/shutterstock.com

Bauvertrag - Was ist zu beachten?

Der Bauherr beauftragt eine ihm angebotene Leistung zu einem bestimmten Preis und die ausführende Firma nimmt den Auftrag an. Diese Vereinbarung ist im Bauvertrag geregelt.

 

Die rechtlichen Aspekte des Bauens finden in den entsprechenden Verträgen ihren Niederschlag. Es gibt mehrere Arten von Bauverträgen, die sich nach dem Umfang und der Art der zu erbringenden Leistung richten.

Was steht im Bauvertag? Vereinbarungspunkte

  • Die allgemeinen Vorbedingungen (Teil der Ausschreibung) regeln, ob die Werkvertragsnormen (ÖNORMEN z. B. A 2060, B 2110 sowie spezielle Normen für die verschiedenen Gewerke) als allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Dies ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch in den meisten Fällen gemacht. Wenn die ÖNORMEN nicht vertraglich fixiert sind, gelten sie auch nicht, es sind dann eigene Vertragsbestandteile zu formulieren, die die normalerweise in den ÖNORMEN behandelten Themen individuell regeln.
  • Art der Abrechnung: Pauschalpreis oder nach Aufmaß (Einheitspreisvertrag) sind die gängigen Vorgangsweisen.
  • Umfang der Arbeiten
  • Die vereinbarten Zahlungsmodalitäten und Bedingungen (Nachlass, Skonto, Termine, Pönale, Gewährleistungsbedingungen,Sicherstellungen, usw...), die meistens auch im Verhandlungsprotokoll festgehalten sind.​

Erstellung und Unterzeichnung

Der Bauvertrag wird üblicherweise aufgrund der vom Anbieter unterschriebenen Ausschreibung (=Angebot), dem von den Vertragspartnern unterschriebenen Verhandlungsprotokoll, sowie dem vom Architekten verfassten und vom Bauherren unterschriebenen Schlussbrief, der die endgültige Beauftragung festlegt, abgeschlossen.

Für Ihr Baubudget sind Skonto-Vereinbarungen wichtiger als man zuerst annehmen möchte. Die üblichen Skontobedingungen bewegen sich in der Größenordnung von 2-3 % bei Zahlung innerhalb einer relativ kurzen Frist (2-4 Wochen).

Bauvertragsrecht - wichtige Fakten

Bauvertrag ist nicht gleich Bauvertrag. Aus juristischer Sicht unterscheidet man folgende Vertragsarten:

  • Totalunternehmer-Vertrag: Ein Totalunternehmer übernimmt sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Gebäudeherstellung, beginnend mit der Finanzierung über den Grundstückskauf, Planung und Ausführung bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe. Er beschäftigt dazu teilweise Subunternehmer, die für ihre Tätigkeit gewerbeberechtigt sind.
  • Generalunternehmer-Vertrag: Ein Generalunternehmer übernimmt aufgrund einer vorgegebenen Planung die Ausführung bis zur schlüsselfertigen Übergabe an Sie. Er beschäftigt dazu teilweise Subunternehmer, die für ihre Tätigkeit gewerbeberechtigt sind.
  • Alleinunternehmer-Vertrag: Ein Alleinunternehmer übernimmt die Arbeiten an Ihrem Gebäude, für das er befugt und beauftragt wird. Er beschäftigt dazu teilweise Subunternehmer, die für ihre Tätigkeit gewerbeberechtigt sind.

Für die Errichtung eines Eigenheimes mit einem Architekten kommt meist der Alleinunternehmervertrag zur Anwendung.
In Vertragsbestandteilen werden für einzelne Begriffe auch oft folgende Abkürzungen verwendet:

AN

im Anbotsstadium Bieter, nach Abschluss WKV Auftragnehmer

AG

Auftraggeber oder Bauherr

ARCH

Vom AG beauftragter Architekt bzw. Planer

ÖBA

Örtliche Bauaufsicht des AG

AS, LV

Ausschreibung, Leistungsverzeichnis samt allen Angebotsgrundlagen

SUB

Subunternehmer

WKV

Werkvertrag, abgeschlossen zwischen AG und AN

AV(B)

Allgemeinen Vertragsbedingungen

BV(B)

Besondere Vertragsbedingungen

AutorIn:
Datum: 05.02.2018
Kompetenz: Recht

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Verwandte Artikel

Anna Marynenko/ Shutterstock.com

Bauplanung

Ein durchdachter Grundriss muss sein

Je nach Größe der Familie und Alter der Bewohner wird der Grundriss eines Hauses unterschiedlich ... weiterlesen

Dariusz Jarzabek/Shutterstock.com

Bauplanung

Die Kostenkennwerte eines Einfamilienhauses

Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten eines Bauprojektes am Beispiel eines durchschnittlichen ... weiterlesen

kuzmafoto/shutterstock.com

Bauplanung

Was ist der SiGe-Plan?

Der Bauherr hat gemäß BauKG dafür zu sorgen, dass vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und ...

Weitere Artikel aus dem Channel Bauplanung

shigemi okano/shutterstock.com

Bauplanung

Wann ist eine Wohnung wirklich barrierefrei?

Barrierefreiheit beginnt bereits bei der Planung. Flexible Lösungen ermöglichen nicht nur Menschen mit Behinderung ...

Volker Rauch/shutterstock.com

Bauplanung

Bauen im Winter - die wichtigsten Maßnahmen

Haus bauen im Winter? Grundsätzlich kein Problem! Es müssen aber verschiedene Vorkehrungen getroffen werden, um das ...

Blaue Lagunge

Bauplanung

Blaue Lagune: Fertighaus und vieles mehr

Sie suchen nach Ihrem Traumhaus? Oder nach Ideen, Services und Beratung rund ums Haus? Die Blaue Lagune ... weiterlesen

frank ungrad/shutterstock.com

Bauplanung

Das könnte teuer werden! Typische Bauherren-Fehler vermeiden

Auch Bauherren machen Fehler! Gerade, wenn es um die Einsparung von Kosten geht, wird von Unerfahrenen oft an der ...

toeytoey/shutterstock.com

Bauplanung

Bauzeitplan: Die Terminplanung beim Hausbau

Sie müssen nicht alles kritiklos akzeptieren, was Ihnen Ihre Baufirma verkaufen möchte. Mit der ÖNORM B2110 gibt ...

Rido/shutterstock.com

Bauplanung

Arbeiten mit Architekten und Baumeistern

Das (Bau)Gesetz sieht eine kompetente, ausgebildete Person für die Realisierung und Planung eines Gebäudes vor. ...

Goodluz/shutterstock.com

Bauplanung

Ohne Statiker kein Hausbau

Wer ein Haus bauen möchte, kommt um einen Statiker nicht herum. Er liefert während der Planung wertvolle Dienste - ...

Shutterstock

Bauplanung

Statik berechnen - was dazu gehört

Wer ein Haus bauen möchte, muss sich die Statik berechnen lassen. Ohne diesen wichtigen Bereich der Bauplanung ...

Jack Frog/shutterstock.com

Bauplanung

Was einen guten Planer ausmacht

So ein Hausbau besteht mindestens zur Hälfte aus Planung: Detaillierter, effektiver, realistischer Planung. Ein ...