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Ohne Statiker kein Hausbau

Wer ein Haus bauen möchte, kommt um einen Statiker nicht herum. Er liefert während der Planung wertvolle Dienste - von der Grundlagenermittlung über den Konstruktionsentwurf bis zur Ausführungsplanung und Herstellungsüberwachung.

Es soll ja so blauäugige Häuslbauer geben, die meinen, sie müssten nur einen Architekten anheuern und dieser baue ihr Häuschen vom Fleck weg ganz alleine. In der Praxis jedoch wird ohne einen Prüfingenieur, landläufig als Statiker bezeichnet, der Traum vom Eigenheim unerfüllt bleiben. Zu Recht.  Denn was nützt das schönste Zuhause, wenn es einsturzgefährdet ist?

Was macht ein Statiker genau?

Die Aufgabe des Prüfingenieurs (Statikers) für die statisch-konstruktive Bearbeitung ist die Überprüfung der von anderer Seite erstellten statisch-konstruktiven Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie auf die Einhaltung der Regeln der Technik.

Das Aufgabengebiet eines Statikers ist weitreichend (im Detail siehe Reiter "Tätigkeiten eines Statikers"). Grundsätzlich folgt der Statiker einer Fachplanung, der sogenannten statisch-konstruktiven Planung. Diese erfolgt in einzelnen Schritten, um die korrekte und sichere Bauausführung zu gewährleisten. Sie beginnt mit der Ermittlung der Grundlagen, für die der Projektleiter Kontakt mit dem Bauherrn, dem Architekten und Konsulenten aufnimmt, um die Aufgabenstellung zu besprechen.

Es folgt ein statisch-konstruktiver Vorentwurf, in dem die wesentlichen konstruktiven Elemente, wie z. B. Baustoffe, Bauart, Herstellungsverfahren, Fugenteilung, Konstruktionsraster und Gründungsart einschließlich Baugrubensicherung festgelegt werden. Danach wird ein Konstruktionsentwurf erstellt, der eine überschlägige statische Berechnung und Bemessung beinhaltet. Danach wird die Einreichplanung erarbeitet. Der Einreichplan wird mit allen am Projekt Beteiligten und den Behörden abgestimmt. Es folgt die Erstellung der detaillierten statischen Berechnung, die in der Erstellung der Ausführungspläne mündet.

Statische Berechnungen

Der "Standsicherheitsnachweis" ist ein Teil der sogenannten "bautechnischen Nachweise", die Sie erbringen müssen, um eine Baugenehmigung zu erlangen.

Konstruktionszeichnungen

Aus der statischen Berechnung heraus werden die Konstruktionszeichnungen der tragenden Bauteile angefertigt. Dies wird in einer durchgängigen CAD-Lösung realisiert. Die Konstruktionspläne enthalten alle für die Standsicherheit des Gebäudes wichtigen Informationen.

Prüfstatik

Bei Gebäuden muss die Statik darüber hinaus von einem öffentlich bestellten Ingenieur für Prüfstatik auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Der Prüfbericht ist oftmals das letzte Stück Papier, welches Sie zur Aushändigung der Benützungsbewilligung noch benötigen.

Beweissicherung

Beweissicherungsdokumentationen sind immer dann sinnvoll, wenn im Zuge von Bauarbeiten mit der Beschädigung von Anliegergrundstücken und den darauf befindlichen Gebäuden und baulichen Anlagen gerechnet werden muss. Ein paar Beispiele:

  • Abrissarbeiten eines einzelnen Gebäudes in einer geschlossenen Häuserzeile.
  • Tiefbauarbeiten, welche eine Grundwasserabsenkung erforderlich machen und
  • Rammarbeiten, welche zwangsläufig zu erheblichen Erschütterungen führen.

Die Erfahrung zeigt, dass gerade nach Bauarbeiten in unmittelbarer Umgebung die Gebäude von ihren Eigentümern besonders gründlich begutachtet werden. Hierbei kommt es dann - sicher nicht absichtlich - zur Feststellung von Schäden, welche nicht durch die Baumaßnahmen entstanden sind, sondern schon vor Baubeginn vorhanden waren. Bei Tiefbauarbeiten in ganzen Straßenzügen kommt es nicht selten vor, dass Schäden unberechtigterweise diesen Arbeiten zugeordnet werden, was für das Bauunternehmen ganz erhebliche Belastungen mit sich bringen kann. Um hier unberechtigte Schadenersatzforderungen sicher und schnell abwenden zu können, ist die Dokumentation von Bauschäden, welche bereits vor Baubeginn an den Gebäuden und baulichen Anlagen (Zäune, Mauern, Treppen usw.) der angrenzenden Grundstücke vorhanden waren, durch einen unabhängigen Sachverständigen sinnvoll und im "Ernstfall" sogar preiswert. So hätte eine beschädigte Fliese nicht das erste Mal zu einer neuen Fassade geführt, weil der Hauseigentümer nachweisen konnte, das genau diese Fliese nicht mehr erhältlich ist. Die Beweissicherung ist hier jedenfalls billiger als die Fassade.

Nachfolgend aufgelistet finden Sie eine Zusammenfassung der umfangreichen Tätigkeiten eines Statikers, nach Planungsschritten gegliedert:

Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung, evt. Beratung im Einvernehmen mit dem Architekten.
  • Überprüfung der tragenden Konstruktionen bestehender Objekte durch Augenschein mit einfachen Hilfsmitteln aufgrund vorhandener Planunterlagen durch Aufnahme, Dokumentation und Beurteilung des Ist-Zustandes, ohne Ausarbeitung allenfalls erforderlicher Sanierungsvorschläge.
  • Grundsätzliche Erhebungen zu Baugrundeigenschaften (Kontaminierung, Grundwasser, Kennwerte) durch Einsicht in Bodenkataster bzw. vorhandene Dokumentationen.

Vorentwurf

  • Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen
  • Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit.
  • Mitwirken beim Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für z. B. Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart.
  • Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Aufstellen von Vergleichsberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen.

Konstruktionsentwurf

  • Erarbeiten der Tragwerkslösung unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung.
  • Überschlägige statische Berechnung und Bemessung der maßgeblichen Konstruktionselemente, Fundamente etc. samt den erforderlichen Lastaufstellungen, aufbauend auf den statisch konstruktiven Vorentwurf.
  • Grundlegende Festlegungen konstruktiver Details und Hauptabmessungen des Tragwerks, z. B. Festlegung der tragenden Querschnitte und Bauwerksfugen.
  • Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel.
  • Mitwirken bei der Objektbeschreibung.
  • Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen: z. B.nach ÖNORM B 1801.
  • Richtwerte und Materialangaben, evt. besondere Herstellungsanweisungen.
  • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, z. B. Klären von Konstruktionsdetails.

Einreichplanungen

  • Aufstellen und Ergänzen bis zur statischen Vorbemessung für die wesentlichen Bauteile des Tragwerks unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen.
  • Adaptieren des Konstruktionsentwurfes und Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur baubehördlichen Genehmigung.
  • Verhandeln mit den Behörden bis zur baubehördlichen Genehmigung
  • Bauphysikalische Nachweise zum konstruktiven Brandschutz.
  • Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bauhilfsmaßnahmen und Bauzustände, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen.
  • Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustandes abweicht.

Ausführungsplanungen

  • Durcharbeiten der Ergebnisse des Konstruktionsentwurfs und der Einreichplanung unter Beachtung der in die Objektplanung integrierten Fachplanungen, Aufstellen der detaillierten statischen Berechnung der tragenden Bauteile.
  • Anfertigen der Schalpläne auf Grundlage der Ausführungspläne des Objektplaners.
  • Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, z. B. Bewehrungspläne, Stahlbaupläne, Holzkonstruktionspläne (keine Werkstattzeichnungen für Stahl- und Holzbau).
  • Aufstellen detaillierter Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen samt Stahlmengenermittlung.
  • Erstellen von Arbeitsanweisungen wie z. B. von Spannanweisungen für Spannbetonkonstruktionen Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bauhilfsmaßnahmen und Bauzustände, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen.
  • Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustandes abweicht.

Herstellungsüberwachung

  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen.
  • Erstellen der Spannkontrolle im Spannbetonbau.
  • Objektbetreuung und Dokumentation: Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von Standsicherheit betreffenden Einflüssen.

AutorIn:
Datum: 01.02.2018
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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