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Zu den Versetzarbeiten gehören viele Aufgaben

Die Liste der Versetzarbeiten ist lang. Grundsätzich wird damit die Montage bzw. der Einbau von Elementen in Bauteile beschrieben.

Zu den üblichen Versetzarbeiten zählen Stemmarbeiten, Verkeilungen, Verankerungen, Nachmauerungen und Nachputzarbeiten sowie Gerüstungen und auch das Abräumen, Entfernen und Entsorgen des anfallenden Schuttes. Ausgenommen sind das Herstellen von Gewänden oder Spaletten.

Worauf ist zu achten?

Bei Zargen oder Stöcken ist es wichtig, dass Distanzhalter mit Zementmörtel untermauert werden bzw. das vor der Estrichherstellung diese Untermauerungen wieder entfernt werden. Weiters hat die Versetzung so zu erfolgen, dass geforderte Wärme- Schall- und Feuerschutzwerte nicht beeinträchtigt werden.

Selbstverständlich können die Gegenstände auch von der Baufirma geliefert und versetzt werden (”Liefern und Versetzten”), dazu müsste aber die Ausführung und Art, Type etc. vorab exakt definiert werden!

Versetzarbeiten. Was genau gehört dazu?

Unter anderem wird versetzt (V) bzw. geliefert und versetzt (L+V):

  • Fenster und Balkontüren bis 1,0 m2, 1-2 m2, 2-4 m2, 4-6 m2 in der Stocklichte gemessen, vorwiegend (V)
  • Blindrahmen für Fenster und Balkontüren bis 1,0 m2, 1-2 m2, 2-4 m2, 4-6 m2 vorwiegend (V)
  • Blindrahmen haben den Vorteil, dass schon vor der Fenstermontage verputzt werden kann.
  • Holztürstöcke, bis 2 m2, 2-4 m2 vorwiegend (V)
  • Umfassungs- oder Eckzargen nur versetzt (V)
  • Umfassungs- oder Eckzargen aus Stahlblech gemäß ÖNORM B 5330 (L+V), insbesondere dann, wenn die Zargen im Zuge von Wandherstellungen bereits miteingemauert werden
  • Stocklichte von 600 bis 850 x 2000 mm, Umfassungszargenprofilbreite von 100 bis 170 mm
  • Stahlprofil- oder Winkelrahmen, mit Stocklichte bis 2,0 m2, 2,0 bis 4,0 m2, 4,0 bis 6,0 m2. (V) + (L+V)
  • Stahltüren, Stocklichte bis 2,0 m2, 2,0 bis 4,0 m2, 4,0 bis 6,0 m2 (V)
  • Stahltüren, insbesondere in Brandschutzausführung (T30, T60, T90) in der Standartstocklichte 815 x 1845 bis 970 x 1970 mm. (L+V)
  • Einstiegsluken aus Stahl insbesondere in Brandschutzausführung (T30, T60, T90) in Standardstocklichten
  • Fensterbänke aus Asbestzement, Kunststein, Kunststoff, Holz oder kunststoffbeschichteten Pressspanplatten, vorwiegend (V)
  • Stahlträger mit Auflager (L+V)
  • Mauersafe (V)
  • Winkelrahmen, Fußabstreifgitter, Eckschutzwinkel, Geländerstützen usw. vorwiegend (V)
  • Eisenteile wie z.B. Steigeisen vorwiegend (L+V)
  • Lüftungsgitter, Revisionstürchen und dgl. vorwiegend (V)
  • Verteiler-, Sicherungs- oder Zählerkästen vorwiegend (V)
  • Eisenzeug wie z.B. Konsolen, Handlaufstützen, Futterrohre, Rohrschellen, Steinschrauben und dgl. (V)+(L+V)

Beihilfe beim Versetzten

Werden Einbauteile oder Gegenstände durch Lieferanten oder Firmen versetzt, so sind zusätzliche Leistungen z. B. der Baufirma betreffend diese Elemente - wie etwa Nachstemmen, Nachmauern, Vergießen und Verputzen inklusive aller notwendigen Materialien und Gerüstungen erforderlich. Diese Leistungen könnern z. B., ähnlich wie Versetz- oder Liefer- und Versetzarbeiten, als ”Beihilfe beim Versetzen" abgerechnet werden.

AutorIn:
Datum: 29.03.2010
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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