Junge Frau hält sitzt am Schreibtisch und blickt stirnrunzelnd auf ein Blatt Papier. Am Tisch neben ihr stehen ein Laptop und ein Einweg-Kaffeebecher.

Junge Frau hält sitzt am Schreibtisch und blickt stirnrunzelnd auf ein Blatt Papier. Am Tisch neben ihr stehen ein Laptop und ein Einweg-Kaffeebecher. © fizkes/stock.adobe.com

Alles über den Fremdwährungskredit

So beliebt Fremdwährungskredite mit ihrem vergleichsweise günstigen Kreditzinssatz einst auch waren, heute sind sie für Privatpersonen ein rotes Tuch und für die Wohnraumfinanzierung ungeeignet. Wir haben uns die Gründe dafür angesehen.

Neben dem Tilgungsträgerkredit ist der Fremdwährungskredit laut Österreichischer Nationalbank (OeNB) eine Besonderheit des österreichischen Bankwesens. Im internationalen Vergleich gibt es hierzulande besonders viele davon. Und das, obwohl das Risiko nicht zu unterschätzen ist. Viele Privatpersonen in Österreich können davon ein Lied singen - sie haben mit dem Fremdwährungskredit in der Vergangenheit aufs falsche Pferd gesetzt.

Was ist ein Fremdwährungskredit und wie funktioniert er?

Fremdwährungskredite sind Finanzierungen, die in ausländischer Währung aufgenommen werden und in dieser Währung auch zurückgezahlt werden müssen, meist handelt es sich um Schweizer Franken (CHF) oder Japanischen Yen (JPY). In einfachen Worten: Es ist ein Kredit, der nicht in Euro vergeben wird. Die Bank tauscht z. B. für Sie bei der Auszahlung Schweizer Franken in Euro um, bei Zinszahlungen und Tilgung wiederum tauscht sie Ihre Euro in Schweizer Franken.

Risiken von Fremdwährungskrediten

Bei Fremdwährungskrediten handelt sich um hochspekulative Produkte, die für private Haushalte als ungeeignet eingestuft werden und in Österreich grundsätzlich nicht mehr an Privatpersonen vergeben werden dürfen. Denn die Entwicklung des aktuellen Zinsvorteils oder Wechselkurses der Fremdwährung gleicht einem Blick in die Kristallkugel. Als Kreditnehmer können Sie nie sicher wissen, wie sich die Risiken bei einem Fremdwährungskredit entwickeln werden und wie hoch z. B. die Zinsen zukünftig sein werden.

Nicht nur Zinskurse, auch Wechselkurse unterliegen Schwankungen. Ändert sich der Wechselkurs der Fremdwährung zu Ihrem Nachteil, steigt die Kreditsumme und die Rückzahlung des Kredits wird teurer. Bestimmte Finanzprodukte können das Risiko von Wechselkurs- und Zinskursveränderungen zwar absichern, das kostet aber. Es ist grundsätzlich auch möglich, den Kredit in eine andere Währung umzuwandeln, allerdings ist das nur etwa alle drei Monate möglich, wodurch man nicht sofort auf Wechselkursturbulenzen reagieren kann.

Ebenfalls beträchtlich ist das Tilgungsträgerrisiko. Fremdwährungskredite sind größtenteils endfällig, das heißt, die Kreditsumme muss erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Um das benötigte Geld dann zur Verfügung zu haben, werden meist sogenannte Tilgungsträger angespart, z. B. Lebensversicherungen oder Investmentfonds. Ob der Tilgungsträger aber tatsächlich den Gesamtertrag zur Kreditrückzahlung erwirtschaftet, ist alles andere als gewiss.

Tipp:

In Österreich ist die Neuvergabe eines endfälligen Fremdwährungskredits, der mit einem kapitalaufbauenden Tilgungsträger verknüpft ist, fast ausnahmslos verboten!

Fremdwährungskredit stark rückläufig

Aufgrund des hohen Risikos hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Mindeststandards für Fremdwährungskredite in den Jahren 2010, 2013 und 2017 angehoben bzw. verschärft. Seit dem dürfen Fremdwährungskredite in Österreich nicht mehr als standardisiertes Massenprodukt angeboten werden. Darüber hinaus hält die FMA in den Mindeststandards ausdrücklich fest, dass Fremdwährungskredite sich für Privatpersonen nicht zur Wohnraumfinanzierung eignen. Seit die strengeren Mindeststandards gelten, schließen deutlich weniger Privatpersonen Fremdwährungskredite ab. Seit Oktober 2008 sind die Abschlüsse um mehr als 70 Prozent zurückgegangen.

Sie haben einen Fremdwährungskredit?

Wenn Sie einen Fremdwährungskredit haben, muss Ihre Bank mehreren Verpflichtungen nachkommen: Sie muss die Risikoentwicklung, auch jene des Tilgungsträgers, laufend beobachten und Sie über jede Verschlechterung informieren. Ab einer Restlaufzeit von 7 Jahren müssen Sie ein Informationsschreiben von Ihrer Bank erhalten und zu einem Gespräch eingeladen werden, indem individuelle Lösungen zur Risikobegrenzung erarbeitet werden. Außerdem haben sich die Banken dazu verpflichtet, ihren Kunden jederzeit Alternativ-Angebote für einen Umstieg in eine Euro-Finanzierung vorzulegen.

Die FMA empfiehlt Kreditnehmern mit einem laufenden Fremdwährungskredit darauf zu achten, dass die Bank diesen Informationspflichten nachkommt bzw. sie auch aktiv einzufordern. Bei Änderungen des Kreditvertrags sollten Sie zudem immer bedenken, dass dies grundsätzlich der Zustimmung beider Seiten, also auch Ihrer Einwilligung, bedarf.

Isabella Pils
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