Wann ist auf der Baustelle hitzefrei?
In den Sommermonaten wird am meisten gebaut – und Bauarbeiter sind von Hitzewellen besonders stark betroffen. Eine allgemeine gesetzliche Regelung für Hitzetage an Baustellen gibt es aber nicht.
Auch in der prallen Sonne wird gehämmert, gebohrt und geteert. Das ist nicht nur für den Herz-Kreislauf eine erhebliche Belastung, sondern senkt auch die Konzentration und erhöht damit das Risiko für Fehler und Unfälle. Diese extreme körperliche Belastung macht Bauarbeiter zu den Hitzeopfern Nummer eins. Dennoch wurde die gesetzliche Regelung, die Arbeiten am Bau bei einer bestimmten Temperatur verbietet, abgeschafft. Seit dem großen Hitzesommer von 2019 gilt: Ab einer Temperatur von 32,5 Grad ist das Einstellen der Bauarbeiten empfohlen.
Ab wann gibt es hitzefrei am Bau?
Vor der großen Hitzewelle im Jahr 2019 galt: Ab einer Temperatur von 35 Grad war auf der Baustelle Schluss. Die aktuelle Regelung schreibt jedoch keine gesetzliche Höchstgrenze mehr vor, ab der es auf dem Bau hitzefrei gibt. Stattdessen wird empfohlen, die Arbeiten ab 32,5 Grad einzustellen, da auch Hitzetagelaut den Bestimmungen der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) als Schlechtwetter eingestuft werden. Das gilt einerseits für einzelne Arbeitsstunden über 32,5 Grad. Folgen drei Stunden über der Temperaturgrenze in Folge, so gilt für den ganzen Tag Schlechtwetter am Bau.
Tipp: So werden Hitzetage erträglich
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Wie werden Hitzetage am Bau entschädigt?
Entfallen aufgrund von Hitze über 32,5 Grad Arbeitsstunden auf der Baustelle, werden die Bauarbeiter mit dem sogenannten "Sechziger" entschädigt: Es gibt während Hitzetagen also 60 % Ihres üblichen Gehalts. Wird vom Arbeitgeber Schlechtwetter ausgerufen, kann er einen Antrag bei der BUAK stellen und bekommt 60 Prozent des Lohns seiner Arbeitnehmer rückerstattet.
Wie können Bauarbeiter die Temperatur messen?
Wetter-Apps und Webseiten stimmen bei ihren Temperaturanzeigen nicht immer genau überein. Damit Bauarbeiter und Arbeitgeber genau wissen, wann die kritische Temperatur von 32,5 Grad erreicht ist, wurde die sogenannte Hitze.App von der Gewerkschaft Bau-Holz eingerichtet. Diese wird mit den Informationen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) gespeist und ermöglicht es allen Beteiligten, die Temperatur in Echtzeit abzurufen. Zusätzlich warnt die App alle Benutzer, wenn die kritischen 32,5 Grad erreicht werden. Im Winter wird aus der Hitze.App übrigens die Kälte.App – und warnt vor gefährlichen Minusgraden.
Braucht es eine gesetzliche Regelung für Hitze auf Baustellen?
Während die 32,5 Grad-Regelung ins Leben gerufen wurde, um Bauarbeiter an Hitzetagen zu schützen, noch ehe 35 Grad erreicht sind, gilt sie vor allem von Seiten der Gewerkschaft als umstritten. Denn: Ob wirklich hitzefrei gegeben wird oder nicht, darf letzten Endes der Arbeitgeber entscheiden – und das geschieht auch bei extremen Temperaturen nicht immer. Die Aufzeichnungen der Arbeiterkammer zeigen: Während im Hitzesommer von 2019 jeder zweite Arbeitgeber die Hitzeregelung in Anspruch nahm, war es im Jahr 2023 nur noch jeder Vierte, und das bei 30 Hitzetagen im Jahr. Da die körperliche Leistung, die auf einer Baustelle gefordert wird, an Hitzetagen eine schwere Belastung und ein erhebliches Gesundheitsrisiko und Sicherheitsrisiko darstellt, besteht die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung, die Arbeiten ab einer bestimmten Temperatur untersagt.
Was tun, wenn man bei Hitze auf der Baustelle arbeiten muss?
Solange keine Rechtsprechung zum Thema hitzefrei auf der Baustelle besteht, kann es vorkommen, dass auch während Hitzewellen auf dem Bau gearbeitet wird. Sollte dies der Fall sein, sind die Arbeitgeber bzw. Baustellenleiter angehalten, ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen und das Arbeiten im Freien vor allem ab Mittag möglichst in den Schatten zu verlegen. Experten raten auch zum Gebrauch (und zum zur Verfügung stellen) von UV-Schutzbekleidung, Kappen und Sonnenbrillen. Auch Sonnencreme darf auf keinen Fall fehlen – Lichtschutzfaktor von 50+ ist auf der Baustelle ein Muss!
| Wasser ist lebensnotwendig! Bereits bei normaler Arbeit verbraucht ein Mensch ca. 2.5 Liter Flüssigkeit. Schon ein Flüssigkeitsverlust von 2 Prozent verursacht einen Leistungsverlust von 20 Prozent. Flüssigkeitsverlust verursacht einen Leistungsabfall, Fehlhandlungen, ein erhöhtes Unfallrisiko, Müdigkeit, erhöhte Reizbarkeit und Konzentrationsmangel. |
Neue Hitzeschutzverordnung für Outdoor-Arbeit ab 2026
Ab 2026 soll eine neue Hitzeschutzverordnung in Kraft treten, die den Schutz von Arbeitnehmern bei Hitze deutlich verbessert. Arbeitgeber werden dann verpflichtet sein, einen Hitzeschutzplan umzusetzen, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe zwei (30 bis 34 Grad) oder höher ausgibt. Die Verordnung sieht technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vor, wie Arbeitszeitverlagerung, Beschattung und die Bereitstellung von leichter Schutzkleidung, Kopfbedeckungen und Sonnenschutz.
Besonders wichtig: Die neue Regelung gilt nicht nur für den Bausektor, sondern für alle Arbeiten im Freien. Auch wenn keine verpflichtende "Hitzefrei"-Regelung ab einer bestimmten Temperatur kommt, bedeutet die Verordnung einen wichtigen Schritt zum besseren Schutz von Arbeitnehmern bei extremer Hitze. Für einige Maßnahmen, wie den Einbau von Klimaanlagen in Baukränen, sind Übergangsfristen vorgesehen. Die genauen Details werden noch ausgearbeitet, die Begutachtungsfrist läuft noch bis 20. August 2025.
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