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Baustelle einrichten: Leitfaden und Checkliste

Eine Baustelle managt sich nicht von allein. Damit alle beteiligten Akteure und Gewerke einen reibungslosen Ablauf ihrer Arbeiten gewährleisten können, muss die Baustelle sicher und vollständig eingerichtet sein. Hier die wichtigsten Fakten.

Ein gelingendes Hausbauprojekt beginnt bei der Baustelle. Damit diese funktioniert und allen rechtlichen Anforderungen standhält, muss sie entsprechend eingerichtet und ausgestattet werden. Dafür ist es wichtig, von Beginn an zu wissen, was dafür alles nötig ist: Welche Maschinen und Materialien werden gebraucht? Gibt es genügend Platz zum Lagern und Arbeiten? Ist für Strom, Wasser und Licht gesorgt? Woran Sie bei der Baustelleneinrichtung noch denken müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Nach welchen Kriterien wird eingerichtet?

Es ist sinnvoll, direkt nach der konkreten Auftragserteilung mit der Planung der Einrichtung der Baustelle zu beginnen. Die Baustelleneinrichtung selbst unterliegt keiner öffentlicher Prüfung oder einer Genehmigung, aber in der erhaltenen Baugenehmigung, die im Übrigen gut sichtbar am Bauplatz ausgehangen werden muss, werden etwaige Auflagen erwähnt, die bei Aufbau und Betrieb der Baustelle einzuhalten sind (z. B. die Sicherungen der Zufahrt an einer Baustraße oder die Entsorgung von Bauwasser).

Was letztlich auf einer Baustelle benötigt wird, hängt von folgenden Kriterien ab: Größe des Bauobjekts, Art des Bauwerks (Konstruktion), Bauzeit, Witterungseinflüsse und lokale Einflüsse (Geländeform, Geländegröße, Nachbarbebauung usw.).

Baustelle einrichten heißt Baustelle sichern

Eine Baustelle, die nicht sicher ist, ist keine effiziente Baustelle. Deshalb ist bei der Baustelleneinrichtung auf umfassende Sicherheitsvorkehrungen zu achten. Diese schließen folgende Bereiche ein:

  • Ein Bauzaun verhindert den Zutritt Unbefugter zur Baustelle und dient dem Diebstahlschutz. Die zuständige Behörde gibt zudem entsprechende Baustellenschilder aus, die zur Straßenseite hin anzubringen sind.
  • Die Sicherung der Verkehrswege sorgt für den Schutz der Bauarbeiter als auch der Verkehrsteilnehmer auf angrenzenden Straßen.
  • Auch der Naturschutz gehört dazu: Gewässerschutz ist häufig in Überschwemmungsgebieten und in der Nähe von Gewässern bei der Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten notwendig. Baumschutz ist öffentlich-rechtlich vorgeschrieben. Bäume mit einem gewissen Umfang stehen meist unter dem Schutz von Bundes- oder Landesgesetzen. Man sollte sich also bei der Gemeinde über entsprechende Baumschutzverordnungen informieren und gegebenenfalls eine Fällgenehmigung beantragen.
  • Leitungsschutz soll Leitungsschäden vermeiden. Hierzu sind natürlich Kenntnisse über den Verlauf von Leitungen erforderlich. Krane benötigen einen entsprechenden Sicherheitsabstand zu Hochspannungsleitungen.
  • Die Beachtung des Nachbarschaftsschutzes schont auch die eigenen Nerven. Nachbargrundstücke bzw. Nachbareigentum dürfen durch Bautätigkeiten nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden. Wichtig: Bei derartigen Schäden haftet der Bauherr. So können bei Nichtbeachtung rasch existenzbedrohende Schadenersatzverpflichtungen auf Sie zukommen. Im Rahmen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie sich für solche Schäden versichern.
  • Der Brandschutz verlangt, dass Vorrichtungen zur Feuervermeidung gegeben sind. Besonders wichtig ist dies bei der Lagerung von brennbaren Stoffen, Verpackungsmaterial, Druckgasbehälter und Feuerstätten (z. B. Gasheizung, Bitumenkocher). Arbeitsstätten müssen mit einer ausreichend großen Anzahl an Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein.
  • Witterungsschutz bedeutet, dass Personen, Materialien, Geräte sowie noch nicht beendete Bauten vor Nässe, Frost und Wind geschützt werden müssen.
  • Eine Erste-Hilfe-Ausstattung sollte immer vorhanden und leicht zugänglich deponiert sein.

Was noch zur Baustelleneinrichtung dazu gehört

  • Strom-, Licht- und Wasserversorgung: Noch vor Baubeginn muss ein Wasser- und Stromanschluss gelegt werden, wenn auch nur als entsprechendes Provisorium. Für den Baustrom holen Sie sich direkt bei einem Energieversorger die Bewilligung für ein Bauprovisorium. Den Baustrom richtet danach ein befugter Elektriker ein. Analog läuft das mit dem Bauwasser ab.
  • Gebäude, insbesondere sanitäre Einrichtung: Für die Arbeiter müssen Sanitäreinrichtungen in behördlich vorgeschriebener Anzahl und Ausführung vorhanden sein. 
  • Abfallentsorgung für eine saubere Baustelle: Die regelmäßige Entfernung von Bauschutt, Abfall- und Restmaterialien und Leergebinden muss gewährleistet sein. Sorgen Sie schon aus eigenem Interesse dafür, dass die Baugrube nicht als „Abfalldeponie“ missbraucht wird: Zum einen ist es schlicht illegal, den Bauschutt in den Raum zwischen Keller und Aushubwand zu entsorgen. Zum anderen muss dieser Raum so verfüllt werden, dass er dauerhaft Wasser zu der Drainageleitung durchlässt, nicht zusammensackt und dem seitlichen Erddruck standhält. Weiters darf das verwendete Material nicht so beschaffen sein, dass es Wärme- und Feuchtigkeitsisolierung des Kellers beschädigt. All das ist nur mit einem entsprechenden Schotter (richtige Korngröße) gewährleistet, nicht aber mit Bauabfällen. Nicht wenige Keller waren schon unter Wasser, weil hier am falschen Ort gespart wurde.
  • Arbeits- und Schutzgerüste: Baugerüste müssen zweckdienlich und sicher sein.
  • Maschinen und Geräte: Dazu zählen etwa Krane oder Bagger. Bei der Planung sind der Arbeitsbereich, der passende Arbeitsstandort sowie die Dimensionierung der Geräte zu beachten. Werden die Geräte falsch ein- und umgesetzt, kann es zu einem sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Risiko führen.
  • Verkehrs- und Lagerflächen: Die Verkehrsflächen und Transportwege der Baustelle müssen einen geordneten und übersichtlichen Verkehrs- und Transportfluss möglichen. Einzuplanen sind: Baustellenzufahrt, Baustraßen, Bauwege und Stell- und Lagerflächen. Ratsam ist, dort eine Baustraße zu bauen, wo Sie später Ihre Zufahrt haben möchten. Das verringert den Aufwand und spart teure Recycling-Kosten bei der Entsorgung einer temporären Baustraße. Besteht zeitweise die Notwendigkeit zum Befahren des Nachbargrundstücks, ist vorab eine Erlaubnis einzuholen, am besten schriftlich.

Wer ist für die korrekte Baustelle verantwortlich?

Ganz einfach: In erster Linie Sie, als Bauherr. Zumindest für viele der oben genannten Teilbereiche, denn Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Grundsätze der Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt werden. Das gilt für den Entwurf und die Vorbereitung des Bauprojektes, die Abschätzung der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten und die Ausführungsplanung. Insbesondere ist gemäß §7 BauKG dafür zu sorgen, dass vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt wird. Es ist auch darauf zu achten, dass die vom Planungskoordinator ausgearbeiteten Maßnahmen vom Baustellenkoordinator umgesetzt und aktualisiert werden.

Ist man nicht selbst ein Baufachmann, wird in der Regel ein Projektleiter (Architekt, Baumeister, Zimmermeister, Ziviltechniker) bestellt, dem Aufgaben - nach Vereinbarung - übertragen werden können.

 

AutorIn:
Datum: 11.05.2020
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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