Person zeichnet mit Lineal und Stift auf großen Bauplänen an einem Holztisch; umgeben von Laptop Tastatur Notizbuch Handy und Stiften in einem Büro oder Arbeitsraum

Person zeichnet mit Lineal und Stift auf großen Bauplänen an einem Holztisch; umgeben von Laptop Tastatur Notizbuch Handy und Stiften in einem Büro oder Arbeitsraum © NuOilSuwannar/shutterstock.com

Was sind Vorleistungen in der Bauplanung?

Steht man vor dem Beginn eines Bauvorhabens, taucht oft der Begriff "Vorleistungen" auf. Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter? Wir haben uns angesehen, was hier alles dazuzählt.

Mit Vorleistungen in der Bauplanung sind im Grunde alle Vorbereitungen gemeint, die vor dem ersten Spatenstich notwendig sind. Sie garantieren, dass das Projekt auf einem soliden Grund steht und rechtlich und planerisch abgesichert ist. In den meisten Fällen übernimmt der Architekt die Planung oder - zumindest bei kleineren Bauprojekten - die gesamte Bauleitung.

Leistungsphasen der Bauplanung

Die Bauplanung kann in Leistungsphasen eingeteilt werden - wir haben Sie für Sie hier aufgelistet. Beachten Sie, dass es in der Praxis nicht unüblich ist, dass Planungsphasen überlappen oder parallel verlaufen:

1. Grundlagenermittlung

2. Vorplanung

3. Entwurfsplanung

4. Genehmigungsplanung

5. Ausführungsplanung

6. Vorbereitung der Vergabe

7. Mitwirkung bei der Vergabe

8. Objektüberwachung (Anpassung der Bauplanung)

Was zu den planerischen Vorleistung zählt

Von der Analyse des Baugrunds über die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen bis hin zur detaillierten Planung der Baukonstruktion – all diese Schritte sind für einen reibungslosen Bauablauf unerlässlich. Was aber in der ersten Planungsphase passieren muss, lesen Sie jetzt:

Grundlagenermittlung

Aus Sicht des Planers umfasst die Grundlagenermittlung das "Klären der Aufgabenstellung", das heißt, es werden die Rahmenbedingungen mit dem Bauherren besprochen. Es werden die zukünftige Nutzung, die Funktion, der Flächen- und Raumbedarf sowie die Gestaltung und Ausstattung in der Phase der Grundlagenermittlung eruiert. Zudem werden die Vorstellungen des Bauherrn mit den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten abgeglichen und Kosten, Bauzeit und Bauweise definiert. Ebenfalls in die Phase der Grundlagenermittlung fallen Ortsbesichtigung, Beratung zum Leistungsbedarf, die Auswahl anderer Fachplaner und die zusammenfassende Dokumentation der Ergebnisse. Die Ortsbesichtigung kann die Baufirma dazu nutzen, den Baugrund zu prüfen. Etwaige Auffälligkeiten können vermerkt und in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Optionale Vorleistungen

Manche Vorleistungen können nach Vereinbarung zusätzlich erbracht werden. DieArbeit des Planers kann zum Beispiel schon bei der Standortfestlegung starten. Bevor ein Gebäude geplant werden kann, muss der Standort des Neubaus feststehen. Ein in Lage, Größe und Beschaffenheit geeigneter Grund muss gefunden und ein bauliches Konzept erstellt werden, das sich an die Anforderungen an das Grundstück anpasst.

Die optionalen Vorleistungen im Überblick:

  • Umfeldanalyse
  • Bedarfsplanung
  • Machbarkeitsstudie
  • Unterstützung bei der Grundstücks- oder Objektauswahl
  • Standortanalyse
  • Aufstellen eines Raum- oder Funktionsprogramms
  • Vorbereitung für Behördenverfahren
  • Prüfung der Umweltverträglichkeit
  • etc.

Hinweise und Tipps

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Nächster Schritt: Vorentwurf

Ist die Phase der bauplanerischen Vorleistungen abgeschlossen, folgt der sogenannte Vorentwurf. Ein Budget wird festgelegt, das Nutzungskonzept erstellt, die Architektur des Gebäudes besprochen und Faktoren wie Nachhaltigkeit, Energieeffizienz sowie die Möglichkeit etwaiger Erweiterungen oder spätere Umbauten miteinbezogen.

Redaktion
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