So bekommen Sie eine Gemeindewohnung
Eine Gemeindewohnung kriegt nicht jeder. Schon allein, um auf die Warteliste zu kommen, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Was eine Gemeindewohnung überhaupt ist, was Sie für das Beantragen einer Gemeindewohnung brauchen und was es mit der Möglichkeit einer Direktvergabe auf sich hat, erfahre Sie alles hier.
- Was ist eine Gemeindewohnung?
- Welche Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung muss man erfüllen?
- Nach welchem Prinzip werden Gemeindewohnungen vergeben?
- Gemeindewohnung beantragen: Schritt für Schritt
- Habe ich eine Chance auf eine Gemeindewohnung?
- Direktvergabe von Gemeindewohnungen: Wohnung weiterreichen
- Wartezeiten: Wie lange dauert es, bis ich eine Gemeindewohnung bekomme?
- Häufige Fragen zur Gemeindewohnung
- die Miete sehr günstig ist
- keine Provision gezahlt werden muss
- keine Kaution gezahlt werden muss
- die Mietverträge meist unbefristet sind
Wohnraum wird teurer, besonders in Städten wie Wien, Graz, Innsbruck oder Salzburg. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen überlegen, eine Gemeindewohnung zu beantragen. Doch wer bekommt eine Gemeindewohnung, wie läuft der Antrag ab und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Bei uns bekommen Sie alle wichtigen Informationen – von der Antragstellung über Wartezeiten für Gemeindewohnungen bis zur Direktvergabe.
Was ist eine Gemeindewohnung?
Eine Gemeindewohnung ist eine von Städten oder Gemeinden bereitgestellte und meist stark vergünstigte Mietwohnung. Der Zweck: Leistbaren Wohnraum für einkommensschwächere Menschen oder Personen in schwierigen Lebenslagen bereitzustellen. Vor allem Wiener Gemeindewohnungen (Wiener Wohnen) sind bekannt, aber auch andere Städte wie Linz, Salzburg oder Bregenz vergeben Wohnungen zu regulierten Mieten.In Wien kann der Antrag über die Wohnberatung Wien und über das "Wohn-Ticket" erfolgen. Hier alle Infos dazu:
Wiener Wohn-Ticket: Alle Voraussetzungen, Online-Antrag, Wartezeiten finden sie hier
Welche Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung muss man erfüllen?
Um eine Gemeindewohnung zu beantragen, müssen bestimmte Kriterien und Voraussetzungen erfüllt sein. Achtung, diese können je nach Stadt leicht variieren. Die grundlegenden Bedingungensind jedoch quasi deckungsgleich:
- Mindestalter 18 Jahre (in Wien 17 Jahre)
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- EU-/EWR-Bürger und Schweizer
- Personen mit gültigem "Daueraufenthalt EG"
- Flüchtlinge mit anerkanntem Asylstatus (Genfer Konvention)
- Hauptwohnsitz-gemeldet in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde seit einer bestimmten Zeit (2 bis 5 Jahre)
- Einkommensgrenzen je nach Bundesland
- Berufstätigkeit: In manchen Städten wird verlangt, dass ein Teil der Haushaltsangehörigen bereits mehrere Jahre berufstätig war.
Nach welchem Prinzip werden Gemeindewohnungen vergeben?
Die Vergabe der Wohnung erfolgt nach Dringlichkeit des Wohnbedarfs. Das heißt, dass zum Beispiel Familienzuwachs oder ein sozialer oder gesundheitlicher Notfall vorgezogen werden. Wichtig: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Gemeindewohnung. Anträge müssen regelmäßig erneuert oder bestätigt werden.
Einer der bekanntesten Gemeindebauten Österreichs ist der Karl-Marx-Hof im 19. Bezirk Wien Döbling mit mehr als 1.200 Wohnungen. © Oskar/stock.adobe.com
Gemeindewohnung beantragen: Schritt für Schritt
Sie möchten eine Gemeindewohnung beantragen? Dann halten Sie sich am besten an die folgenden Schritte:
- Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt (z. B. Wiener Wohnen, Stadtamt oder Magistrat) über die genauen Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung und eruieren Sie direkt, ob Sie überhaupt für eine Wohnung infrage kommen.
- Stellen Sie einen formlosen Antrag: Reichen Sie zunächst einen formlosen Antrag oder das Vormerkformular bei der jeweiligen Gemeinde ein. So sind Sie schon einmal vermerkt und landen schneller auf der Warteliste.
- Suchen Sie alle nötigen Unterlagen zusammen: Für den Antrag brauchen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, Einkommensnachweise, ggf. Dokumente wie Heiratsurkunde, Mutter-Kind-Pass bei Schwangerschaft, Nachweis über den Hauptwohnsitz. Auch hilfreich sind Nachweise über einen besonderen Wohnbedarf (z. B. Schwangerschaft, drohende Wohnungslosigkeit).
- Stellen Sie den Antrag: Den Antrag für eine Gemeindewohnung können Sie, so Sie die Voraussetzungen erfüllen, entweder online, persönlich, per Post oder per E-Mail bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde abgeben. Viele Städte ermöglichen mittlerweile die Antragstellung online – allerdings nicht überall.
- Jetzt heißt es warten: Wurde der Antrag akzeptiert, kommen Sie auf die Warteliste. Nun üben Sie sich in Geduld, Fakt ist nämlich, dass die Wartezeit auf eine Gemeindewohnung mitunter lang dauern kann. Gerade in Städten wie Salzburg, Graz oder Wien warten Sie mitunter recht lange auf eine Gemeindewohnung.
Sie möchten den Antrag auf eine Gemeindewohnung gerne online erledigen?
Hier können Sie prüfen, ob ihre gemeinde die online-antragsstellung anbietet
Habe ich eine Chance auf eine Gemeindewohnung?
Da Gemeindewohnungen stark nachgefragt sind, geht die Vergabe vorrangig an Menschen in besonderen Lebenslagen. Gehören Sie zu einer der folgenden Gruppen, dann haben Sie höhere Chancen, rasch zu einer Gemeindewohnung zu kommen:
- Personen mit sehr geringem Einkommen
- Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind
- Familien mit mehreren Kindern
- Alleinerziehende
- Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen
- Ältere Menschen mit niedrigem Einkommen
Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde über die genau gültigen Voraussetzungen, da diese regional unterschiedlich sein können.
Direktvergabe von Gemeindewohnungen: Wohnung weiterreichen
Neben der klassischen Antragstellung gibt es noch die Direktvergabe einer Gemeindewohnung. Das bedeutet, dass bestehende Mieterinnen oder Mieter ihre Wohnung direkt an eine andere Person weitergeben können. Die wichtigsten Punkte:
- Der/die Nachmieter müssen einen Vormerkschein bzw. ein Wiener Wohn-Ticket besitzen.
- Daten wie Haushaltsgröße und Vormerkdatum müssen übereinstimmen.
- Die Wohnung darf keine offenen Mängel wie Reparaturbedarf oder mietrechtliche Probleme aufweisen.
- Bei barrierefreien Wohnungen ist eine Weitergabe nur an Personen mit entsprechendem Wohnbedarf möglich.
Gut zu wissen!Eine Ablöse durch den Nachmieter ist erlaubt, etwa für Einbauküchen oder fix verbaute Schränke – maximal jedoch 5.000 Euro.
Wartezeiten: Wie lange dauert es, bis ich eine Gemeindewohnung bekomme?
Die Wartezeiten hängen stark von der Stadt, der Wohnungsgröße und der Nachfrage ab. Besonders in Wien und Graz kann es mehrere Monate bis Jahre dauern, bis man an eine Gemeindewohnung kommt.
- Single-Wohnungen: ca. 6 bis 12 Monate
- Familienwohnungen: oft ein bis zwei Jahre oder länger
- Dringlichkeitsfälle (z. B. Wohnungslosigkeit, Gewaltopfer): bevorzugte und schnellere Vergabe
Häufige Fragen zur Gemeindewohnung
Kann ich eine Gemeindewohnung online beantragen?
Ja, in vielen Städten (v. a. Wien) ist das möglich. Manche Gemeinden verlangen aber weiterhin den persönlichen Gang zum Amt.
Kann ich eine Gemeindewohnung erben?
Ja, wenn es sich um eine Verlassenschaft handelt, können Erben in das Mietverhältnis eintreten.
Was passiert, wenn mein Einkommen steigt?
Ein gewisser Einkommenszuwachs während des Mietverhältnisses ist erlaubt. Überschreitet das Einkommen aber langfristig deutlich die Grenzen, kann das Auswirkungen haben.
Was ist eine Privatablöse?
Es ist möglich, mit dem Nachmieter eine Privatablöse für Einrichtungsgegenstände in der Gemeindewohnung zu vereinbaren. Diese darf jedoch den Betrag von 5.000 Euro nicht überschreiten!
Welche Gegenstände dürfen durch den Nachmieter abgelöst werden?
Abgelöst werden können vom Vormieter folgende Dinge:
- Einbauküchen
- fix eingebaute Schränke oder Garderobenwände
- Einbau eines zeitgemäßen Badezimmers
- Einbau einer Heizung
- Erneuerung der Fenster
- Erneuerung einer Wohnungseingangstüre
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