Mit dem Wohn-Ticket zur geförderten Wohnung in Wien
Das Wiener Wohn-Ticket macht die Vergabe von geförderten Wohnungen in Wien einheitlicher und einfacher. Hier finden Sie alle Informationen zum Antrag des Wiener Wohn-Tickets, die festgelegten Voraussetzungen und alle Details zur Vergabe inklusive Wartezeiten.
- Wo kann ich das Wiener Wohn-Ticket beantragen?
- Welche Voraussetzungen müssen für das Wohn-Ticket Wien gegeben sein?
- Welche Wohnungen werden mit dem Wiener Wohn-Ticket vergeben?
- Wie komme ich mit dem Wohn-Ticket zur geförderten Wohnung?
- Wie komme ich mit dem Wohn-Ticket zu einer Gemeindewohnung?
- Welche Wohnbedarfsgründe kann ich einreichen?
- Wann gilt eine Wohnung als überbelegt?
- Wie lange muss ich auf die geförderte Wohnung warten?
- Was ist der Bonus für den "Lebensmittelpunkt"?
- Häufig gestellte Fragen zum Wohn-Ticket Wien
Ob geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen, geförderte Eigentumswohnungen, gefördert sanierte Wohnungen, Wohnungen in Wiedervermietung oder Gemeindewohnungen – mit dem seit 2015 bestehenden Wiener Wohn-Ticket werden nicht nur die Kriterien für die Wohnungsvergabe harmonisiert, sondern auch der Weg zur passenden Immobilie dank einheitlicher Richtlinien erheblich erleichtert. Das Wiener Wohn-Ticket ersetzt bei Neuanmeldungen den bisherigen Vormerkschein für Gemeindewohnungen.
Hinweise und Tipps
Gut zu wissen:
Bestehende Vormerkscheine bleiben uneingeschränkt gültig, allerdings kann sich für lange in Wien lebende Personen eine Vorreihung ergeben.
Wo kann ich das Wiener Wohn-Ticket beantragen?
Beantragen können Sie das Wiener Wohn-Ticket über eine Onlineregistrierung auf der Website der Wiener Wohnberatung. Abhängig von Ihren Voraussetzungen erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung und Förderberechnung ein "Wiener Wohn-Ticket", ein "Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf" oder als Gemeindemieter ein "Wiener Wohn-Ticket für einen Wohnungswechsel". Anschließend können Sie sich für jene Wohnungen in die Interessentenliste eintragen, für die Sie laut Ihren Angaben in Ihrer Förderungsberechnung berechtigt sind.
Welche Voraussetzungen müssen für das Wohn-Ticket Wien gegeben sein?
Seit dem 1. Mai 2025 gelten für das Wiener Wohn-Ticket teilweise neueVoraussetzungen. Bisher war es notwendig, zwei Jahre ununterbrochen an derselben Wiener Adresse gemeldet zu sein, um Anspruch auf eine Gemeindewohnung oder eine geförderte Wohnung zu haben.Ab sofort genügt ein durchgehender Hauptwohnsitz in Wien über denselben Zeitraum, unabhängig davon, ob man dabei die Adresse gewechselt hat.
Neu eingeführt wurde auch eine Vergabekategorie, die jene Haushalte unterstützt, welche besonders stark von den gestiegenen Lebenshaltungskosten betroffen sind. Vor allem geht es um jene, die trotz Arbeit und Einkommen ihre Wohnkosten nicht mehr alleine stemmen können. Voraussetzung ist hier ein gültiger Bescheid für die "Wohnbeihilfe Neu" oder die Mietbeihilfe. Die neuen Voraussetzungen für das Wiener Wohn-Ticket lauten also:
Hinweise und Tipps
Tipp:
Mit einem Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf bzw. einem Wiener Wohn-Ticket für einen Wohnungswechsel können Sie eine Gemeindewohnung auch direkt von der Vormieterin übernehmen. Die Angebote aus der Direktvergabe finden Siehier im Wohnungsanzeiger.
Welche Wohnungen werden mit dem Wiener Wohn-Ticket vergeben?
Das Angebot umfasst alle Wohnungen, die über die Wohnberatung Wien vergeben werden: SMART-Wohnungen, geförderte Wohnungen im Neubau, gefördert sanierte Wohnungen, Gemeindewohnungen und Gemeindewohnungen "neu". Auch Angebote der Wohnbauinitiative (WBI), temporäres Wohnen werden hinzugezogen. Grundsätzlich passt sich dabei das Wohnungsangebot Ihren persönlichen Angaben und Ihrer individuellen Situation an.
Wie komme ich mit dem Wohn-Ticket zur geförderten Wohnung?
Ein Drittel aller Wohnungen eines Neubauprojektes werden über den Wiener Wohnservice vergeben. Diese (und auch zur Wiedervermietung freigegebene Wohnungen) werden auf der Homepage der Wiener Wohnberatung mittels eines Zufallsgenerators zu einem beliebigen Tageszeitpunkt für 48 Stunden online gestellt. Je nach Förderungsberechnung können Sie sich nun für Ihre Wunschwohnung eintragen. Die Reihung richtet sich nach dem Gültigkeitsdatum Ihres Wohn-Tickets. Nach dem Anmeldeschluss wird die Wohnung zuerst dem Interessenten mit dem ältesten Gültigkeitsdatum angeboten.
Wie komme ich mit dem Wohn-Ticket zu einer Gemeindewohnung?
- Wenn Sie bereits ein Wiener Wohn-Ticket für eine Gemeindewohnung haben, werden Ihnen zwei Wohnungen zur Besichtigung angeboten (als Jungwiener erhalten Sie nur ein Angebot). Sie bekommen einen Besichtigungsschein mit allen nötigen Informationen zugesendet.
- Für Gemeindewohnungen (sowie für SMART-Wohnungen und Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil von unter 10.000 Euro) ist ein dringend notwendiger bzw. begründeter Wohnbedarf erforderlich. Wer alle Grundvoraussetzungen und mindestens einen Wohnbedarfsgrund erfüllt, kann ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf - und somit eine Gemeindewohnung - beantragen.
Welche Wohnbedarfsgründe kann ich einreichen?
- Jungwiener unter 30: Wenn Sie unter 30 sind und seit 10 Jahren bei Ihren Eltern hauptgemeldet sind (also keine eigene Miet- oder Eigentumswohnung haben), können Sie ein Wiener Wohn-Ticket für JungwienerInnen beantragen. Damit können Sie ein Angebot für eine Gemeindewohnung mit maximal zwei Wohnräumen erhalten. Auch nach Ablehnung dieses Wohnungsangebotes können Sie Ihr Ticket für die Suche nach einer kostengünstigen geförderten Wohnung - wie z. B. SMART-Wohnung - nutzen.
- Getrennter Haushalt: Trifft zu, wenn Sie und Ihr Partner (Ehepartner, eingetragener Partner oder Lebensgefährte) jeweils Hauptmieter von getrennten Gemeindewohnungen sind und einen gemeinsamen Haushalt gründen möchten, jedoch bei einem Zuzug Ihres Partners aufgrund der Wohnungsgröße ein Überbelag entstehen würde.
- Altersbedingter Wohnbedarf: Senioren sind im Rahmen der Aktion 65+ zu einem Wechsel in eine kleinere, altersgerechte Wohnung berechtigt, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Das Angebot gilt für Hauptmieter ab 65 Jahren, die seit zehn oder mehr Jahren in einer mindestens 65 m² großen (noch brauchbaren) Gemeindewohnung wohnen, keinen Nebenwohnsitz haben und die Einkommenshöchstgrenze nach dem WWFSG nicht überschreiten.
- Krankheitsbedingter Wohnbedarf: Wird dann angerechnet, wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage sind, Ihre nur über mehrere Stufen zugängliche Wohnung zu erreichen oder wenn Sie in einer Substandardwohnung wohnen und eine Wohnung mit Bad und/oder WC benötigen.
- RollstuhlfahrerIn bzw. barrierefreier Wohnbedarf: Wenn Sie oder Ihr Kind auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder dieser Bedarf absehbar ist, können Sie in der Wohnberatung Wien einen Wohnungsantrag stellen.
- Überbelag
Hinweise und Tipps
Gut zu wissen:
Unter Wohnraum versteht man einen Raum ab einer Mindestgröße von acht Quadratmetern, der zumindest ein Fenster hat.
Eine Wohnküche hingegen gilt ab zwanzig Quadratmetern als Wohnraum.
Wann gilt eine Wohnung als überbelegt?
Für die Anrechnung eines Überbelags wird ausschließlich die Kernfamilie – also Verwandte in gerader Linie – über drei Generationen (Großeltern, Eltern, Kinder) herangezogen. Geschwister stellen keine Verwandte in gerader Linie dar und werden nicht angerechnet. Als überbelegt zählt eine Wohnung, wenn:
- zwei anrechenbare Personen einen Wohnraum zur Verfügung haben
- drei anrechenbare Personen zwei Wohnräumen zur Verfügung haben
- fünf anrechenbare Personen drei Wohnräume zur Verfügung haben
- sieben anrechenbare Personen vier Wohnräume zur Verfügung haben
- neun anrechenbare Personen fünf Wohnräume zur Verfügung haben
- Ihre derzeitige Wohnung unter 15 Quadratmeter groß ist
Hinweise und Tipps
Tipp:
Wenn Sie bei den Angaben zur Wunschwohnung mehrere Bezirke auswählen, verkürzt sich Ihre Wartezeit auf eine neue Wohnung!
Wie lange muss ich auf die geförderte Wohnung warten?
Wie lange Sie auf eine geförderte Wohnung warten müssen, ist von einigen Faktoren abhängig: Wohnbedarfsgrund, Gültigkeitsdatum des Wiener Wohn-Tickets (inklusive der Anrechnung des Bonuszeitraums für langjährige Wienerinnen und Wiener) und Angaben zur Wunschwohnung.
Das Gültigkeitsdatum ist das Datum der gültigen Registrierung. Nachdem Sie Ihr Wohn-Ticket erfolgreich beantragt haben, werden Sie gereiht. Dabei wird immer der Interessentmit dem ältesten Gültigkeitsdatum eine Wohnung angeboten. Sollten Sie eine Wohnung angeboten bekommen, diese aber ablehnen, bleibt das Gültigkeitsdatum trotzdem erhalten. Nehmen Sie die Wohnung an, gelten Sie als "wohnversorgt". Wenn Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiv auf Wohnungssuche sind, erfolgt eine Neuberechnung des Gültigkeitsdatums.
Was ist der Bonus für den "Lebensmittelpunkt"?
Personen, die seit langem in Wien wohnen, können um bis zu neun Monate in der Reihung der Angebotslegung vorrücken. So werden für jeweils volle fünf Jahre Lebensmittelpunkt in Wien drei Monate "gutgeschrieben". Maximal werden 15 Jahre berücksichtigt, also neun Monate gutgeschrieben.
Häufig gestellte Fragen zum Wohn-Ticket Wien
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?Wie lange dauert die Bearbeitung? Welche Alternativen zum Wiener Wohnt-Ticket gibt es? Wann gilt man als alleinerziehend? Kann ich meine ursprünglichen Wunschbezirke ändern? Antworten auf all diese Fragen finden Sie ausführlich und gut erklärt auf den Informationsseiten der Wohnberatung Wien.Hier finden Sie die FAQs zum Wiener Wohn-Ticket.
Selbstverständlich gibt es in ganzÖsterreich die Möglichkeit, günstig zu wohnen. Zum Beispiel in einer Genossenschaftswohnung. Wenn Sie an diesem Angebot Interesse haben, lesen Sie am besten gleich hier weiter:
Wie komme ich zu einer Genossenschaftswohnung? Alle Infos und Fakten
Das könnte Sie auch interessieren
Weitere Ratgeber, die Ihnen gefallen könnten
Meistgeklickt auf wohnnet.at
Diese Beiträge werden von unseren Leserinnen und Lesern besonders häufig aufgerufen.