Modernes Einfamilienhaus mit dunkelgrau gestrichenem Erker im Grünen. Rechts im Bild ein herbstlich verfärbter Laubbaum, links ein Gartenhäuschen aus Alu.

Modernes Einfamilienhaus mit dunkelgrau gestrichenem Erker im Grünen. Rechts im Bild ein herbstlich verfärbter Laubbaum, links ein Gartenhäuschen aus Alu. © js-photo/stock.adobe.com

Was ist eine Fertigstellungsanzeige?

Sie haben Ihr Haus fertiggestellt? Dann kann es sein, dass Sie bei der Baubehörde jetzt eine Benützungsbewilligung einholen oder eine Fertigstellungsanzeige machen müssen – je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben. Wir haben alle Infos.

Wenn Ihr Traumhaus endlich fertig ist und alles bereit zum Einzug ist, müssen Sie das der zuständigen Behörde melden. Manche Bundesländer verlangen eine Fertigstellungsanzeige, andere eine Benützungsbewilligung. Für die Einreichung verantwortlich sind Sie als Bauherr.

Hinweise und Tipps

Tipp:

Die Fertigstellungsanzeige kostet Ihnen nichts.

Wo brauche ich eine Fertigstellungsanzeige?

Einen Hinweis darauf, ob Sie eine Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung brauchen, finden Sie im Baubewilligungsbescheid. Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Baubehörde! In den meisten Fällen ist das Ihre Gemeinde. Sie kann Ihnen auch Auskunft über die Fristen geben.

Was brauche ich für eine Fertigstellungsanzeige?

In jedem Bundesland und in jeder Gemeinde ist aufgrund der verschiedenen Bauordnungen in Österreich unterschiedlich geregelt, welche Unterlagen Sie für die Fertiganstellungsanzeige brauchen. Erforderlich sein können unter anderem folgende Unterlagen:

  • Lageplan mit Bescheinigung über die lagerichtige Ausführung des Bauvorhabens
  • Schriftliche Bestätigung über die vorschriftsmäßige Ausführung (vom Baumeister oder Architekt)
  • Vorlage der Überprüfungsbefunde des Prüfungsingenieurs
  • Bestandspläne
  • Rauchfangbefund
  • Kanalbefund
  • Wasserleitungsbefund
  • Gas- und Elektroinstallationsbefunde
  • Energieausweis

Fertigstellungsanzeige fehlt! Und jetzt?

Wenn die Fertigstellungsanzeige vergessen wurde oder ein nicht genehmigtes Gebäude benutzt wird, kann das im Schadenfall zivil-, versicherungs- und strafrechtliche Konsequenzen haben. Und zwar kann nicht nur der Errichter bzw. Bauwerber belangt werden, sondern auch der (Mit-)Eigentümer. Lesen Sie am besten gleich nach Erhalt im Baubewilligungsbescheid nach, welche Dokumente die Baubehörde nach Fertigstellung von Ihnen verlangt!

Isabella Pils
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