Innenhof eines typischen Gemeindebaus mit bunter Fassade, Spielplatz und Grünflächen im Vordergrund, kene Menschen

Gemeindebau © Jakub Gruchot/shutterstock.com

Wie komme ich zu einer Gemeindewohnung?

Eine Gemeindewohnung kriegt nicht jeder. Schon allein, dass man auf die Warteliste kommt, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Auch die Möglichkeit einer Direktvergabe besteht. Die wichtigsten Fakten kriegen Sie hier.

 

Wohnen wird für viele heute zum Luxus, besonders in Städten wie Wien, Salzburg, Innsbruck oder auch Bregenz scheinen die Mietpreise ins Unermessliche zu steigen. Günstiger Wohnraum ist daher interessanter und gefragter denn je.

Tipps zum Antrag

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag an die Gemeinde/ das zuständige Stadtamt
  • Füllen Sie ein Antragsformular aus
  • Stellen Sie den Antrag online (Achtung: Dieses Verfahren funktioniert nicht für jede Gemeinde!)

Gemeinden bieten leistbaren Wohnraum

Viele Städte und Gemeinden in Österreich stellen Wohnungen zu besonders niedrigem Mietzins zur Verfügung. Die Voraussetzungen, zu einer solchen begünstigten Wohnung zu kommen, variieren dabei ganz ordentlich - und ganz so einfach wie gedacht, ist es gar nicht, sie alle zu erfüllen.

Allein, um auf die Warteliste für eine Gemeindewohnung zu kommen, sollten die folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

  • Haben Sie das Mindestalter von mindestens 18 Jahren? (in Wien geht es auch schon ab 17 Jahren)
  • Sind Sie Österreichischer Staatsbürger
  • ...Bürger der EU
  • ...Bürger des EWR
  • ...Schweizer Staatsbürger
  • ...Person mit Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EG"
  • ...Flüchtling nach Genfer Konvention
  • Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz schon lange genug hier gemeldet? (Die Mindestdauerregelung variiert stark innerhalb Österreichs, von zwei bis vier Jahren ist alles vorgeschrieben)
  • Sind Sie schon lange genug berufstätig? (in Salzburg z. B. drei Jahre)
  • Übersteigt das Gesamtnettoeinkommen aller Mitziehenden auch nicht die Höchstgrenzen?

Wer hat die besten Chancen auf eine Gemeindewohnung?

Gegen eine große, günstige Wohnung in der Stadt oder Lieblingsgemeinde haben wohl wenige was. Und nicht zuletzt darum steigen die Zahlen der Anwärter auf Gemeindewohnungen jährlich rasant an. Es obliegt schließlich den zuständigen Ämtern, zu entscheiden, wer die Wohnung bekommen wird. Und das sind Personen, welche von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder deren soziale oder persönliche Umstände die Wohnungsfindung erschweren.

Direktvergabe von Gemeindewohnungen

Es gibt die Möglichkeit, als Mieter seine Gemeindewohnung direkt an einen persönlich ausgewählten Nachmieter weiterzugeben. Hierzu muss keine verwandtschaftliche Relation zu den Nachmietern bestehen. Lediglich ein gültiger Vormerkschein oder ein Wiener Wohn-Ticket muss vorhanden sein. Weiters müssen das Vormerkdatum und die Zahl der angegebenen Personen mit den Angaben für die bewerbungsgegenständliche Gemeindewohnung übereinstimmen.

 

Wenn es sich um eine Verlassenschaft handelt, ist der jeweilige Erbe/die jeweilige Erbin berechtigt, die Gemeindewohnung zu übernehmen.

Wohnungen mit Erleichterungen für Rollstuhlfahrer sind nur an Personen mit dem Vormerkgrund "Barrierefreier Wohnbedarf/Rollstuhlfahrer" weiterzugeben.

Es gibt einige Voraussetzungen, die bei der Direktvergabe einer Gemeindewohnung vom derzeitigen Mieter zu erfüllen sind: Hier ein Überblick:

  • es dürfen keine Instandhaltungsarbeiten notwendig sein
  • Funktionstüchtigkeit sowie Betriebssicherhheit sämtlicher Strom- und Gasleitungen muss gegeben sein
  • keine mietrechtlichen Hindernisse - wie Räumungsklage oder Mietzinsrückstand - dürfen vorliegen 
  • es muss das Einverständnis zur Prüfung sämtlicher Strom- und Gasleitungen und gegebenenfalls zur Instandsetzung dieser gegeben werden
  • einer Wohnungsüberprüfung muss zugestimmt werden 
  • nicht bewilligte Loggiaverbauten müssen  vom Mieter entfernt werden
  • sollte es sich um eine Wohnung mit Erleichterungen für Rollstuhlfahrer handeln, darf die Wohnung lediglich an Personen mit  eben  diesem Vormerkgrund vergeben werden

Welche Gegenstände dürfen durch den Nachmieter abgelöst werden?

  • Einbauküchen
  • fix eingebaute Schränke oder Garderobenwände

Welche Gegenstände können durch die Gemeinde abgelöst werden?

  • Einbau eines zeitgemäßen Badezimmers
  • Einbau einer Heizung
  • Erneuerung der Fenster
  • Erneuerung einer Wohnungseingangstüre

Geduld bitte...

Nicht zuletzt die langen Wartelisten und das geringe Angebot lassen die Wartezeiten gerade in den größeren Städten massiv lange werden. So warten Sie in Wien oder Graz schon mal sechs bis zwölf Monate auf eine Gemeindewohnung, je größer Ihre Familie, kann es sogar bis zu zwei Jahren und länger dauern. Wer sich dafür aber endlich eine Wohnung leisten kann, wird das wohl oder übel gerne tun.

 

AutorIn:
Datum: 24.05.2019
Kompetenz: Recht

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