Fußgänger in heller Jeans und schwarzen Converse steht auf schmalem, asphaltiertem Gehweg, rechts und links davon Wiese

Fußgänger in heller Jeans und schwarzen Converse steht auf schmalem, asphaltiertem Gehweg, rechts und links davon Wiese © ©shahteer/stock.adobe.com

Wege und Straßen am und rund ums Grundstück

Was ist der Unterschied zwischen einer Gemeinde- und einer Privatstraße? Darf der Nachbar den Weg auf meinem Grundstück benutzen? Und wer muss Gehsteige und Zufahrten errichten? Wir haben alle Antworten!

Zur Erschließung eines Grundstückes sind befestigte Wege und in besonderen Fällen auch Straßen erforderlich. Es wird unterschieden, ob die Wege und Straßen öffentliche Belange berücksichtigen müssen (weil sie z. B. auf öffentlichem Grund errichtet werden), ob sie öffentlich benutzt werden oder ob sie als privat zählen.

Was gilt als Weg?

Damit werden Zugänge vom Grundstückseingang zum Gebäude, von Garagen zum Gebäude aber auch Verbindungen innerhalb des Grundstückes gemeint. Die Wege müssen zumindest die Breite der Eingangstüren besitzen. Für Stufen und Neigungen gelten die gleichen Vorschriften wie für das Gebäude, wobei immer darauf zu achten ist, dass ein Mindestgefälle vorhanden ist, damit an keiner Stelle Wasser stehen bleiben kann. Bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen ist auch eine behindertengerechte Ausführung der Wege erforderlich.

Hinweise und Tipps

Tipp:

Zur rechtlichen Absicherung sollte das Wegerecht immer im Grundbuch eingetragen werden. Im Streitfall hat man es schwarz auf weiß und verliert das Wegerecht nicht.

Was ist ein Wegerecht?

Das Wegerecht ist ein Recht, da seinem erlaubt, einen Weg zu nutzen, der über ein fremdes Grundstück führt. Rechtlich handelt sich dabei um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, womit ein Nutzungsrecht an fremden Sachen gemeint ist. Meist wird ein Wegerecht dann vereinbart, wenn ein Hausbesitzer sein Haus und/oder sein Grundstück nur dann erreichen kann, wenn er dabei ein anderes fremdes Grundstück überquert. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn zwei Grundstücke hintereinanderliegen und beim hinteren kein direkter Zugang von der Straße aus möglich ist.

Wann gilt ein Wegerecht als ersessen?

Ein Wegerecht kann auch ersessen werden. Das passiert dann, wenn der Eigentümer der Straße oder des Weges die Begehung oder Befahrung 30 Jahre lang geduldet hat. Zudem muss derjenige, der den fremden Weg oder die fremde Straße benutzt, davon ausgegangen sein, dass er für die Benutzung keine Bewilligung braucht. Er muss also gutgläubig handeln. Ausgeschlossen ist die Gutgläubigkeit immer dann, wenn ein Verbotsschild vorhanden ist.

Was gilt als öffentliche Straße?

Öffentliche Straßen sind Straßen, die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, meist von der Stadt oder dem Land ("Gemeingebrauch"). Jeder darf diese Straße zu den gleichen Bedingungen benützen, es kann aber neben Verkehrsvorschriften auch noch Nutzungseinschränkungen geben, z. B. ist ein Radweg nur für den Radverkehr vorgesehen. Ebenfalls für den Gemeingebrauch bestimmt sind öffentliche Güter. Dazu zählen unter anderem Parks, Straßen, aber auch Gewässer. Eigentümer sind Bund, Land oder Gemeinde.

Kann eine Privatstraße auch öffentlich sein?

Häufig sieht man das Schild mit der Aufschrift "Privatstraße". Wenn eine Privatstraße aber zumindest für Fußgänger uneingeschränkt offen steht, handelt es sich um eine "Straße mit öffentlichem Verkehr". Das spielt dann eine Rolle, wenn es um die Räum- und Streupflicht im Winter geht. Ist die Benützung einer Straße nur bestimmten Personen oder einem bestimmten Personenkreis gestattet, so handelt es sich um eine Straße ohne öffentlichen Verkehr.

Hinweise und Tipps

Tipp:

Sehen Sie in Ihrer Baugenehmigung nach, was Ihnen im Hinblick auf den Gehsteig oder die Straße vorgeschrieben worden ist! Eine notwendige Gehsteigauffahrt oder -überfahrt können Sie bei der Neuerrichtung eines Hauses mit der Baubewilligung mitbeantragen.

Wer muss den Gehweg bzw. Gehsteig herstellen?

Der Gehsteig ist der öffentliche Bereich des Weges, der sich an der Straßen- oder Erschließungsseite des Grundstücks befindet. Mancherorts wird für einen bereits hergestellten Gehsteig ein Kostenersatz gefordert - erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde! Falls noch kein Gehsteig vorhanden ist, können Sie als Eigentümer der Immobilie im Zuge der Bauverhandlung dazu verpflichtet werden, entlang der Baulinie einen Gehsteig herzustellen, wobei es gleichgültig ist, ob an oder hinter der Baulinie gebaut wird. Breite, Höhenlage und Bauart werden von der Baubehörde vorgegeben. Oft ist die Vorlage der Gehsteigkonstatierung eine der Voraussetzungen für die Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige. Oft muss nach einer Frist auch noch bei der Gemeinde um die Übernahme des Gehsteiges in das öffentliche Gut angesucht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Zufahrt und Einfahrt?

Eine aufgeschlossene Liegenschaft hat immer auch eine Zufahrt, über die man mit dem Fahrzeug das Grundstück erreichen kann. Meist handelt es sich bei einer Zufahrt um eine private oder öffentliche Straße oder einen befestigten Weg. Kaufen Sie ein Haus, sollten Sie immer überprüfen, ob Sie den Weg, der zum Grundstück führt, auch wirklich nutzen dürfen (sh. Wegerecht). Bei öffentlich-rechtlichen Verkehrswegen wie Gemeindestraßen ist das in der Regel kein Problem, bei Privatwegen sollte genauer hingesehen werden und abgeklärt werden, ob ein Wegrecht vereinbart oder ersessen wurde. Möchten Sie eine neue Zufahrt errichten, brauchen Sie eine behördliche Genehmigung, welche meistens im Zuge der Baugenehmigung erfolgt. Feuerwehrzufahrten sind in der Regel nur bei größeren Gebäuden erforderlich.

Eine (Haus-)Einfahrt befindet sich meist schon am Grundstück selbst, zum Beispiel nach dem Einfahrtstor oder hinter einer Einfriedung. Hier befinden sich zudem häufig ein Parkplatz, eine Garage oder ein Carport.

Redaktion
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