Erschließung eines Grundstücks
Jedes Grundstück, auf dem der Bau eines Gebäudes geplant ist, muss aufgeschlossen sein oder werden. Das bedeutet, es müssen zumindest Zufahrt und folgende Anschlüsse vorhanden sein oder hergestellt werden:, Trinkwasser, Abwasser, Strom, etc.
Durch Bauvorhaben in öffentlichen Bereichen (Aufgrabungen, Straßensanierungen etc.) kann es sein, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Ihre Arbeiten nicht durchgeführt werden können, da andere Firmen diese Termine vorreserviert haben. Erfolgt diese Klärung nachdem mit dem Bau begonnen wurde und ergibt sich daraus ein Baustillstand, so muss der Bauherr diese Kosten tragen.
In den Bau-Verträgen mit dem Generalunternehmer bzw. den Einzelgewerken z.B. Baumeister, Installateur, Elektriker etc. sollte die Vereinbarung enthalten sein, dass alle Abstimmungen und Klärungen für die zu erbringenden Leistungen mit den Behörden und allen relevanten Unternehmungen (auch Ver- und Entsorgungsunternehmen) vom Auftragnehmer selbst und zeitgerecht durchzuführen sind.