Erschließung des Grundstücks
Jedes Grundstück, auf dem der Bau eines Gebäudes geplant ist, muss aufgeschlossen sein oder werden. Was alles zur Erschließung gehört und welche Dinge Sie als Bauherr oder Baufrau zu beachten haben, erfahren Sie hier.
Bei der Erschließung wird ein Grundstück an die Infrastruktur einer Gemeinde angeschlossen. Gemeint sind hier alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Bauland mit den notwendigen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen zu verbinden und den Zugang zu öffentlichen Verkehrswegen sicherzustellen.
Was gehört alles zu einer Erschließung?
Bevor Ihr Grundstück nicht erschlossen ist, dürfen Sie nicht bauen! Eine Erschließung umfasst alle Maßnahmen, die nötig und vorgeschrieben sind, um ein Grundstück baulich nutzen zu können. Hierzu zählen:
- Anbindung an das Straßennetz: Ein direkter Zugang zu einer öffentlichen Verkehrsfläche muss gegeben sein.
- Versorgungsleitungen: Wasser, Strom, Gas und ggf. Fernwärme müssen zum Grundstück geführt werden.
- Entsorgungsleitungen: Kanalisation für Abwasser sowie die Möglichkeit der Abfallentsorgung müssen gegeben sein.
- Telekommunikation: Anschlüsse für Internet, Telefon und Fernsehen sind heute Standard.
- Regenwassermanagement: Auch die ordnungsgemäße Ableitung bzw. Versickerung von Regenwasser fällt unter die Erschließungsmaßnahmen.
Wenn das Grundstück schon erschlossen ist
Bei einem voll erschlossenen Grund sind in der Regel alle Erschließungskosten bereits im Kaufpreis enthalten. Das macht den Baugrund zwar teurer, dafür sparen Sie sich aber sämtliche nachträglichen Arbeiten und Kosten dafür. Gibt es Unklarheiten, sollten Sie diese notariell im Kaufvertrag vermerken. So kann zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, wer welche Kosten tragen muss.
Hinweise und Tipps
In den Einzelverträgen sollte immer die Vereinbarung enthalten sein, dass alle Abstimmungen und Klärungen für die zu erbringenden Leistungen mit den Behörden und relevanten Unternehmungen (auch Ver- und Entsorgungsunternehmen) vom Auftragnehmer selbst und zeitgerecht durchzuführen sind.
Wenn das Grundstück noch nicht erschlossen ist
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Erschließung bei Ihrer Gemeinde oder Stadt. Sie sorgt für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur bis an die Grundstücksgrenze. Von dort aus liegt die Weiterführung der Anschlüsse innerhalb des Grundstücks in Ihrem Verantwortungsbereich. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren, daher ist eine frühzeitige Anfrage beim zuständigen Bauamt bzw. der Gemeinde empfehlenswert.
Sprechen Sie mit dem zuständigen Gebietsbetreuer (z. B. der Gemeinde) und vereinbaren Sie einen passenden Anschlusszeitpunkt, der die komplette Erschließung des Grundstücks Zug um Zug über eine einzige Künette ermöglicht. Zur Koordination empfiehlt es sich, die zuständigen Handwerker, wie Elektriker, Installateure, etc., zu einer Baubegehung vor Ort einzuladen. Diese kümmern sich dann um die Herstellung der Anschlüsse.
Wie plant man die Grundstücks-Erschließung?
Eine gründliche Planung umfasst die Erstellung des Erschließungsplanes gemeinsamt mit Ihrem Architekten oder Baumeister. Er zeigt alle erforderlichen Erschließungsmaßnahmen auf. Als nächsten Schritt sind die vorgeschriebenen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen einzuholen und schließlich noch die Ausführenden zu beauftragen. Vergleichen Sie dafür mehrere Angebote und achten Sie auf Referenzen und Zertifizierungen.
Was kostet eine Erschließung des Grundstücks?
Wenn die Grundstücks-Erschließung noch fehlt, sprich Ihr Baugrund noch keinerlei Erschließung aufweist, müssen Sie mit relativ hohen Kosten für die Herstellung rechnen. Informieren Sie sich am besten bei den entsprechenden Stellen und der Gemeinde. Schauen Sie auch auf die Lage der Aufschließungsstraße und der Hausanschlussleitungen (des Kanals). Je weiter der Weg zu Ihrem Grundstück, desto teurer wird das Ganze.
Grundsätzlich setzen sich die Erschließungskosten zusammen aus:
- Äußere Erschließung: Kosten für Straßenbau, Beleuchtung, Kanalisation etc., die in der Regel von der Kommune erhoben werden.
- Innere Erschließung: Kosten für die Verlegung der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück bis zum Haus.
- Hausanschlusskosten: Kosten für den Anschluss an das Netz der jeweiligen Versorgungsunternehmen.
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