EIGENTUMSHIT für Singles

Preis auf Anfrage

Eigentumswohnung
Kauf
36 m² Fläche
1 Zimmer
Eigentumswohnung
Kauf
36 m²
Fläche
1
Zimmer

Ausstattung

Zimmer
1

Flächen

Wohnen
36,10 m²

Energie

Heizung
Gasetagenheizung
Heizwärmebedarf
131,30 kWh/m²a
Klasse Heizwärmebedarf
D
fGEE
2.28
Klasse fGEE
D

Kosten

Provision
3 % zzgl. 20% MwSt. vom Gesamtkaufpreis

Lage

1020 Wien, Leopoldstadt

Beschreibung

Sie suchen eine schöne Wohnung in guter Lage?

Dann stellen Sie bitte eine schriftliche Anfrage mit Angabe Ihrer aktuellen Daten wie Name, Adresse sowie Telefonnummer.

Facts:

+ Vorraum
+ Wohnschlafraum ca. 23 m²
+ Küche voll ausgestattet inkl. Waschmaschine
+ Badezimmer mit Dusche und WC

+ Baujahr: 1952

monatliche Kosten:
Betriebskosten: € 81,37 netto zzgl. 10% Ust.
Reparaturrücklage: € 41,55 netto
Lift: € 4,28 netto zzgl. 10% Ust.
EDV Gebühr: € 0,73 zzgl 20% Ust.
Darlehen: € 25,87 netto
(es wurden 120.000,-- € Darlehen auf 7 Jahre für Sanierungsarbeiten
im Haus aufgenommen) - Haus wurde renoviert
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beträgt € 153,80 netto
beträgt € 162,52 brutto monatliche Ausgaben

Heizkosten : € 25,-- mtl.

Lage:
+ in einer ruhigen Gasse, perfekt platziert
+ lebenswerte Infrastruktur mit vielen Einkaufsmöglichkeiten
+ der Wiener Prater mit all seinen berühmten Attraktionen ist nur wenige
Minuten entfernt
+ gute Parkmöglichkeiten

Nebenkosten:
3,5% Grunderwerbsteuer
3% vom Kaufpreis + 20% Ust. Maklerkosten
ca. 1- 2% + 20% Ust. Vertragserrichtungsgebühr beim Vertragserrichter Ihrer Wahl.
Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis.

Eintragungsgebühr: INFO:
Die am 20. März 2024 im Nationalrat beschlossene temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum, ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
  • Der Kaufvertrag für die Liegenschaft / der Pfandbestellungsvertrag wurden nach dem 31. März 2024 geschlossen.
  • Der Antrag auf Eintragung langt im Grundbuch zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 ein. Die Gebührenbefreiung gilt daher temporär für zwei Jahre.
  • Für einen Antrag, der vor dem 1. Juli 2024 bei Grundbuchsgericht eingelangt ist, gilt die Befreiung nicht. Wenn daher eine Vormerkung des Eigentumsrechts vor dem 1. Juli 2024 einlangt, und die Rechtfertigung danach, dann ist nur die Rechtfertigung befreit. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung: bei einem Einlangen vor dem 1. Juli 2024 ist die Gebühr nach Tarifpost 9 lit. b Z 5 GGG (0,6 Prozent) zu entrichten, wenn die Eintragung im angemerkten Rang nach dem 30. Juni 2024 erfolgt, so kann diese befreit sein.
  • Die erworbene Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.
  • Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens fünf Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, sonst fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.
  • Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
  • Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.
  • Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.

+++Achtung+++
Unsere Finanzierungsabteilung, welche mehr als 15 Jahre positive Erfahrung hat, führt gerne unverbindlich einen Bankenvergleich durch, um zu sehen, welche Finanzierung für Sie am besten und günstigsten ist.


Wir freuen uns auf eine schriftliche Anfrage von Ihnen.

Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer, ersuchen wir Sie um Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können, sowie keine Auskünfte betreffend der genauen Liegenschaftsadresse erteilen können.

Ansprechpartnerin:
Frau Verena Latinovich
Tel.: 0660/480 72 74
Mail: v.latinovich@immo.express

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Finanzierung bei diesem oder einem anderen Objekt. Sprechen Sie uns darauf an, wir beraten Sie gerne.

Wir weisen darauf hin, dass wir, mit Ausnahme von Wohnungssuchenden für Mietwohnungen, als DoppelmaklerIn tätig sind. Nähere Informationen zum DoppelmaklerIn auf Anfrage gerne.

auf Anfrage (EUR)

Anbieter

Immoexpress KG

Verena Latinovich

Die Angaben erfolgen aufgrund der Informationen, die uns vom Immobilienanbieter zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.

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