GARTEN-MIETWOHNUNG IN WAIDHOFEN AN DER THAYA 3 ZIMMER
550 €
Etagenwohnung
Miete
79 m² Fläche
3 Zimmer
Etagenwohnung
Miete
Miete
79 m²
Fläche
Fläche
3
Zimmer
Zimmer
Ausstattung
Zimmer
3
Bäder
1
Schlafzimmer
2
Flächen
Wohnen
79,00 m²
Kosten
Mietpreis
550,00 €
MWSt.
50,00 €
Kaution
2.000,00 €
Provision
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision. (excl. MWSt.)
Beschreibung
GARTEN-MIETWOHNUNG IN WAIDHOFEN AN DER THAYA
3-ZIMMER
Diese ca. 79 m² große Wohnung befindet sich Nähe Zentrum und verfügt über eine möblierte Küche, einem Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer, einem Bad mit Dusche, einer separaten Toilette sowie Vorzimmer.
Das Highlight ist der Garten, welcher nur zur dieser Wohnung dazu gehört.
Die Monatliche Miete in Höhe von € 550,- versteht sich bereits inkl. BK und Steuer. Strom und Heizung (Gas-Heizung) wäre separat zu entrichten!
VEREINBAREN SIE EINEN UNVERBINDLICHEN BESICHTIGUNGSTERMIN!
Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler darüber aufgeklärt und informiert, dass im Inserat seiner Immobilie der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts anzugeben sind. Deren Unterlassung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu € 1.450,- bestraft werden. Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, der Abgeber ist dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen.
3-ZIMMER
Diese ca. 79 m² große Wohnung befindet sich Nähe Zentrum und verfügt über eine möblierte Küche, einem Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer, einem Bad mit Dusche, einer separaten Toilette sowie Vorzimmer.
Das Highlight ist der Garten, welcher nur zur dieser Wohnung dazu gehört.
Die Monatliche Miete in Höhe von € 550,- versteht sich bereits inkl. BK und Steuer. Strom und Heizung (Gas-Heizung) wäre separat zu entrichten!
VEREINBAREN SIE EINEN UNVERBINDLICHEN BESICHTIGUNGSTERMIN!
Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler darüber aufgeklärt und informiert, dass im Inserat seiner Immobilie der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts anzugeben sind. Deren Unterlassung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu € 1.450,- bestraft werden. Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, der Abgeber ist dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen.
Anbieter
Die Angaben erfolgen aufgrund der Informationen, die uns vom Immobilienanbieter zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.
Gibt es ein Problem mit dieser Immobilie? Immobilie melden.