Absolute Rarität in Pötzleinsdorf – großes Grundstück mit abbruchreifem Altbestand zu verkaufen!

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1.236 m² Fläche
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Lage

1180 Wien, Währing

Beschreibung

In einer der exklusivsten und begehrtesten Wohnlagen Wiens, im grünen Pötzleinsdorf des 18. Bezirks, eröffnet sich mit diesem außergewöhnlichen Grundstück die seltene Gelegenheit, den eigenen Wohntraum Wirklichkeit werden zu lassen.

Grundstücke dieser Qualität und Größe sind in dieser Lage eine absolute Ausnahme. Auf rund 1.200 m² genießen Sie ein Maß an Ruhe, Privatsphäre und Naturnähe, das in Wien nur noch selten zu finden ist. Die nordseitige Ausrichtung mit Blick in den angrenzenden Wald- und Wiesengürtel schafft ein Gefühl von Rückzug und Gelassenheit – ein Ort, an dem man ankommt und durchatmet.

Hier bauen Sie nicht einfach ein Haus – hier entsteht Ihr Zuhause.
Ein Zuhause, in dem der Tag mit einem Spaziergang im Grünen beginnt, Kinder im Garten spielen und laue Sommerabende auf der Terrasse ausklingen. Die großzügigen Bebauungsmöglichkeiten bieten Raum für individuelle Architektur und persönliche Wohnvisionen – ob exklusive Villa, repräsentatives Einfamilienhaus oder ein hochwertiges Wohnprojekt.

Auf der Liegenschaft befindet sich ein Altbestand, der aufgrund seines baulichen Zustands als abbruchreif einzustufen ist. Genau darin liegt die Chance: eine vollständige Neuentwicklung ohne Kompromisse, ganz nach Ihren Vorstellungen und Ansprüchen.

Die Lage vereint das Beste aus zwei Welten:
absolute Ruhelage und unmittelbare Nähe zur Natur – und gleichzeitig eine ausgezeichnete urbane Infrastruktur. Der Pötzleinsdorfer Schlosspark und der Türkenschanzpark laden zu Spaziergängen, Sport und Erholung ein, während renommierte Einrichtungen wie die Amadeus International School, die Universität für Bodenkultur (BOKU) und die Semmelweis-Klinik rasch erreichbar sind.

Trotz dieser naturnahen Idylle ist die Wiener Innenstadt hervorragend angebunden – ob mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln. So genießen Sie täglich die Ruhe des Grünen, ohne auf die Vorteile der Stadt verzichten zu müssen.

Grundstücke dieser Art werden im 18. Bezirk nur äußerst selten angeboten.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, einen Ort zu schaffen, der nicht nur Wohnraum, sondern Lebensqualität bedeutet.

Hinweis:
Alle Angaben basieren auf den vorliegenden Unterlagen, insbesondere dem Grundbuchsauszug. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Die Vertragserrichtung erfolgt über die Kanzlei Michalek & Aschinger,
Hr. Dr. Alexander Michalek, 1080 Wien, Josefstädter Straße 34.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <1.000m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.000m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Universität <1.500m
Höhere Schule <1.500m

Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <2.000m

Sonstige
Geldautomat <1.000m
Bank <1.500m
Post <1.500m
Polizei <1.500m

Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <1.500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <1.500m
Autobahnanschluss <4.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap



Dieses attraktive Grundstück befindet sich im begehrten 18. Bezirk von Wien und bietet eine ideale Lage für Familien und Pendler. Der nahegelegene Pötzleinsdorfer Schlosspark, der sich unweit der Liegenschaft befindet, gilt als einer der schönsten Grün- und Erholungsräume des Bezirks und bietet vielfältige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in ruhiger, naturnaher Umgebung.
In unmittelbarer Nähe finden Sie alles, was das Herz begehrt: Ärzte, Apotheken, Kliniken und Krankenhäuser für Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse. Schulen und Kindergärten sorgen für eine optimale Bildung Ihrer Kinder. Supermärkte und Bäckereien sind bequem zu Fuß erreichbar. Zudem garantieren Bus- und Straßenbahnverbindungen eine schnelle Anbindung an die Innenstadt.

Konsumenteninformation:

Seit 13. Juni 2014 können wir Ihnen die genaue Adresse, Unterlagen und Informationen aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte erst dann zusenden, wenn Sie auf das von uns auf Ihre Anfrage hin versandte Mail vorab durch Setzen der geforderten Haken bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden, und es wird auf die Verpflichtung der Zahlung unserer Provision NUR BEI ABSCHLUSS DES IMMOBILIENGESCHÄFTS (= Kaufangebot vom Verkäufer angenommen) hingewiesen. Wir bedauern das für manche unverständliche und etwas komplizierte Procedere, dürfen aber nochmals darauf hinweisen, dass selbstverständlich unsere Leistung bis zu einem eventuellen tatsächlichen Kauf für Sie unverbindlich und kostenlos ist. Für Fragen dazu kontaktieren Sie uns gerne.

Interessenten übermitteln wir dann auf Wunsch gerne weitere, objektspezifische Unterlagen.

Bei Abschluss eines Kaufvertrages fallen zusätzliche Kosten an. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, insgesamt daher 3,6%.

NEU Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf:

Seit 1. April 2024 können Käufer: innen von Immobilien von der Grundbuchseintragungsgebühr für das Eigentumsrecht bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro pro Person und von der Gebühr für die Eintragung des Pfandrechts bis zu einer Bemessungsgrundlage von insgesamt 500.000 Euro (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das erworbene Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.

Datenschutzinformation für Interessenten und Kunden:

Die seit 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung dient zur Wahrung Ihrer Privatsphäre, welche für uns einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen - siehe auch unsere Webseite www.kokron-immobilien.at.


Provisionspflichtig.

Anbieter

Kokron Immobilien e.U.

Christoph Geierlehner

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