Kleingarten-Grundstück im Eigentum, mit herrlichem Weitblick zum Anninger!
170.000 €
Kauf
Fläche
Flächen
Kosten
Wohnkredit über €
Eine Information der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG - Werbung - Stand 01/2022
Beschreibung
Zum Verkauf gelangt das in der Skizze bezeichnete Kleingartengrundstück mit der Nr: 326/1 mit herrlichem Blick auf Weingärten bis hin nach Gumpoldskirchen, Am Neustädter Kanal I
Am Grundstück befindet sich ein solide gemauertes Gartenhaus mit 13,2m² Wohnfläche bestehend aus Wohnküche und WC!
An das Haus schließt eine betonierte und mit Waschbetonplatten belegte 15m² große Terrasse an. Diese wurde aufwendig mit einer Pergola aus Aluminiumprofilen und Glaseindeckung überdacht.
Vor dem Haus befinden sich 2 gepflasterte Parkplätze. Zusätzlich zur Ortswasser Versorgung steht noch geschlagener Brunnen mit Wasserwerk für ausreichend Nutzwasser zur Verfügung. Kurz zusammengefasst, die Infrastruktur wartet nur noch auf den begnadeten Hobbygärtner.
Widmung: Grünland Kleingarten
Bei Neubau:
Die bebaute Fläche einer Kleingartenhauses darf 37 m² nicht übersteigen. Wohnfläche daher gesamt ca. 50 m² auf beiden Ebenen
Ein Keller mit 50 m² dürfte errichtet werden.
Ortswassernetz vorhanden Beitritt in die Wassergenossenschaft ist bereits erfolgt und bezahlt.
Eine Senkgrube ist vorhanden, der Stromanschluss ebenso
Das Grundstück könnte, nochmal geteilt und ein Doppelhaus mit 2x34m² (Innenmaße ohne Mauern) errichtet werden
Provisionsfrei für den Käufer!
Grundstück | 326/1 | VK 170,000 € | 340 | m² | inklusive ca. 40 m² Zufahrt im Miteigentum |
Die genaue Lage des Grundstücks finden Sie, wenn Sie in Google maps diese Koordinaten eingeben: 48.029094, 16.281896
Ganzjährig bewohnbar!
Die Bebauung kann offen oder gekuppelt erfolgen, somit wäre es möglich beim Kauf von 2 Grundstücken ein Doppelhaus zu errichten (Feuermauer dazwischen notwendig)
Selbstverständlich sind auch andere Bebauungen möglich! Beispiele finden Sie direkt vor Ort.
Das Exposé zum download oder noch mehr Immobilienangebote finden Sie auf unserer Homepage.
Herzlichen Gruß
Petra Hasibar
Staatlich geprüfte und konzessionierte Immobilientreuhänderin
pegra immobilien treuhand gmbh
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <375m
Apotheke <450m
Klinik <4.400m
Krankenhaus <4.350m
Kinder & Schulen
Schule <600m
Kindergarten <325m
Höhere Schule <5.700m
Nahversorgung
Supermarkt <550m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <575m
Sonstige
Bank <525m
Geldautomat <1.150m
Polizei <1.525m
Post <625m
Verkehr
Bus <375m
Bahnhof <400m
Autobahnanschluss <1.800m
Straßenbahn <775m
Flughafen <7.200m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
(1) In Kleingartenanlagen dürfen an Gebäuden nur Kleingartenhütten und die für die widmungsgemäße Nutzung erforderlichen Gemeinschaftsanlagen errichtet werden. In jedem Kleingarten darf nur eine Kleingartenhütte errichtet werden. Nebengebäude sind nicht zulässig, ausgenommen eine nicht unterkellerte Gerätehütte mit einer bebauten Fläche von maximal 4 m2 und einer Gebäudehöhe von maximal 2 m, sofern sie direkt an die Kleingartenhütte angebaut ist und keinen Durchgang in die Kleingartenhütte aufweist oder ein Gewächshaus mit den gleichen Ausmaßen.
(2) Die Bebauungsdichte darf 20 % der Fläche des einzelnen Kleingartens nicht übersteigen. Die bebaute Fläche der Kleingartenhütte darf jedoch nicht 37 m2, die Traufenhöhe nicht 3,00 m und die Firsthöhe nicht 4,70 m übersteigen. In Kleingartenanlagen, in welchen die überwiegende Zahl der Kleingartenhütten auf Pfeilern errichtet sind, deren Höhe 2,5 m nicht überschreiten darf, ist für die Bemessung der Traufenhöhe und der Firsthöhe die Bodenplattenoberkante (Fußbodenniveau) maßgebend. Die mit Vordächern, Dachvorsprüngen und ähnlichen offenen nicht raumbildenden Bauteilen der Kleingartenhütte überbaute Fläche darf nicht mehr als 45 % der bebauten Fläche der Kleingartenhütte ausmachen. Die bebaute Fläche der Kleingartenhütte darf unterkellert werden. Befestigte Terrassen dürfen bis zu einer Größe von 16 m2 errichtet werden wobei diese Fläche auch überdacht und mit höchstens einer Seitenwand begrenzt werden darf. Diesfalls ist diese Fläche in die bebaute Fläche einzubeziehen.
(3) Die Errichtung von Abgasanlagen, ausgenommen Abgasanlagen für Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, ist nicht zulässig. Bei der Aufstellung von Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe darf die Ableitung der Abgase nicht durch die Außenwand erfolgen, die Abgase sind über Abgasanlagen über Dach zu führen. Die Aufstellung von Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe ist nicht zulässig.
(4) Das Abstellen oder Aufstellen von Wohnwagen, Mobilheimen, Wohnmobilen und dgl. ist in den Kleingärten, auf den Abstellplätzen und auf den Gemeinschaftsanlagen verboten.
(5) Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den Gemeinschaftsanlagen errichtet und nur als Abstellplätze ausgeführt werden. Hiebei ist für jeweils zwei Kleingärten mindestens ein Stellplatz vorzusehen.
(6) Die äußeren Einfriedungen von Kleingartenanlagen müssen mindestens 1 m und dürfen höchstens 2 m hoch ausgeführt werden. Die Einfriedungen zwischen den einzelnen Kleingärten und gegen die Haupt- und Nebenwege dürfen höchstens 1 m, gegen den allgemein zugänglichen Bereich 1,5 m, hoch ausgeführt werden.
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