Haustiere in der Mietwohnung: Das sagt das Mietrecht
Sie träumen von einem Haustier in Ihrer Mietwohnung? Dann sollten Sie Ihre Rechte kennen. Denn während einige Tiere grundsätzlich erlaubt sind, gibt es bei anderen wichtige Einschränkungen zu beachten.
- Welche Haustiere sind in Mietwohnungen erlaubt?
- Sonderfall: Exotische Tiere in der Mietwohnung
- Dürfen Kampfhunde in Mietwohnungen gehalten werden?
- Anzahl der Haustiere: Was ist in Mietwohnungen erlaubt?
- Wann muss ein Hund Beißkorb tragen?
- Tierschäden in Mietwohnungen: Ihre Rechte und Pflichten
- Nachbarschaftskonflikte durch Haustiere: So lösen Sie sie richtig
- FAQ: Häufige Fragen zur Tierhaltung in Mietwohnungen
Mehr als jeder dritte Österreicher hält ein Haustier – und viele davon leben in Mietwohnungen. Doch gerade wenn es um die tierischen Mitbewohner geht, entstehen oft Konflikte zwischen Mietern und Vermietern. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst und klären auf, welche Rechte Sie als Mieter haben.
Hinweise und Tipps
Lassen Sie sich von einem generellen Tierhaltungsverbot im Mietvertrag nicht verunsichern! Ein pauschales Verbot ohne Ausnahme für Kleintiere ist laut österreichischem Mietrecht unwirksam.
Welche Haustiere sind in Mietwohnungen erlaubt?
Gute Nachrichten für Tierfreunde: Klassische Haustiere wie Hunde, Katzen und Kleintiere sind in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Ein generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag ist rechtlich nicht wirksam. Besonders bei Kleintieren haben Vermieter kein Mitspracherecht - diese dürfen Sie immer halten. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen ist eine Absprache empfehlenswert. In einem Urteil des OGH wurde aber kürzlich entschieden: Ein pauschales Verbot ohne nachhaltige Gründe benachteiligt den Mieter und ist demnach nicht zulässig, auch, wenn es im Mietvertrag steht. Ausnahmen gibt es allerdings bei gefährlichen Tieren, wie zum Beispiel Kampfhunden oder exotischen Tieren.
Diese Tiere können Sie in Mietwohnungen halten:
• Hunde
• Katzen
• Hamster
• Meerschweinchen
• Zierfische
• Vögel (z.B. Wellensittiche, Kanarienvögel)
Gewöhnliche Haustiere wie Hunde oder Katzen können im Mietvertrag nicht pauschal verboten werden - auch wenn manche Vermieter das versuchen. © Вероника Зеленина/stock.adobe.com
Sonderfall: Exotische Tiere in der Mietwohnung
Bei der Haltung von exotischen Tieren gelten andere Regeln. Schlangen, Spinnen oder Reptilien können vom Vermieter untersagt werden. Bevor Sie sich also ein Terrarium einrichten, sollten Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen. Aber Achtung! Nicht jedes exotische Tier darf einfach so angeschafft werden. In Österreich wird unterschieden zwischen:
• Meldepflichtige Tiere
• Genehmigungspflichtige Tiere
• Generell verbotene Tiere
Genehmigungspflicht besteht unter anderem bei:
• Giftschlangen
• Großen Würgeschlangen (ab 2 Meter)
• Krokodilen
• Giftspinnen
• Bestimmten Echsenarten
Kontaktieren Sie vor der Anschaffung eines exotischen Tieres unbedingt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Diese informiert Sie über alle notwendigen Genehmigungen und Auflagen. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht können empfindliche Strafen nach sich ziehen! Zusätzlich kann der Vermieter bei nicht genehmigter Haltung exotischer Tiere die Kündigung des Mietvertrags aussprechen.
Dürfen Kampfhunde in Mietwohnungen gehalten werden?
Die Haltung von sogenannten Listenhunden unterliegt in Österreich besonders strengen Regelungen. Diese variieren je nach Bundesland, sind aber generell deutlich strenger als bei anderen Hunderassen. Hier können Vermieter die Haltung in Mietwohnungen und Miethäusern ablehnen. Auch spezielle Regelungen in der Hausordnung sind zulässig und erhöhte Sicherheitsauflagen können verlangt werden. Eine schriftliche Genehmigung des Vermieters ist hier zwingend notwendig!
Wichtig zu wissen:Die Haltung eines Listenhundes kann vom Vermieter auch nachträglich untersagt werden, wenn:
• Andere Mieter gefährdet werden
• Behördliche Auflagen nicht erfüllt werden
• Notwendige Nachweise fehlen
• Wiederholte Vorfälle dokumentiert sind
Exotische Haustiere wie Spinnen oder Schlagen dürfen vom Vermieter verboten werden. Für manche Arten besteht auch eine Genehmigungspflicht, ohne die hohe Strafen drohen. © Jorge/stock.adobe.com
Hinweise und Tipps
Dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Wohnung vor der Anschaffung eines Haustieres mit Fotos. So können Sie später nachweisen, welche Abnutzungen normal sind und welche tatsächlich durch Ihr Tier verursacht wurden.
Anzahl der Haustiere: Was ist in Mietwohnungen erlaubt?
Eine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Haustiere gibt es nicht. Entscheidend ist vielmehr die Verträglichkeit für das Wohnumfeld. Mehrere Katzen können beispielsweise problematisch werden, wenn Geruchs- oder Lärmbelästigungen entstehen. Grundsätzlich gilt: Die Tierhaltung darf weder Menschen gefährden noch Sachschäden verursachen. Außerdem sollte die Haltung immer argerecht sein!
Wann muss ein Hund Beißkorb tragen?
In Österreich gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Beißkorbpflicht. Die Bestimmungen variieren je nach Bundesland und teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Generell gilt jedoch:
• In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht meist Beißkorbpflicht
• In stark frequentierten öffentlichen Bereichen wie Fußgängerzonen oder Einkaufszentren ist oft ein Beißkorb vorgeschrieben
• Für als gefährlich eingestufte Hunderassen gelten oft strengere Regeln
• In Wohnhausanlagen und Innenhöfen kann eine Beißkorbpflicht in der Hausordnung festgelegt sein
Als verantwortungsvoller Hundehalter sollten Sie die Beißkorbpflicht nicht als Schikane, sondern als Schutzmaßnahme für alle Beteiligten verstehen. Ein gut trainierter Hund und ein rücksichtsvoller Umgang mit Mitmenschen tragen wesentlich zu einem harmonischen Zusammenleben bei.
Tierschäden in Mietwohnungen: Ihre Rechte und Pflichten
Kratzt Ihre Katze an den Tapeten oder hinterlässt Ihr Hund Spuren am Parkett? Normale Abnutzungserscheinungen sind kein Kündigungsgrund. Allerdings darf der Vermieter die Kaution für die Beseitigung von Schäden verwenden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen. Dokumentieren Sie daher den Zustand der Wohnung vor der Tierhaltung!
Ziervögel sind zwar eigentlich unproblematisch, allerdings muss auf die Lautstärke geachtet werden. Vögel, die rund um die Uhr laut schreien, können zur Lärmbelästigung für Ihre Nachbarn werden! © Valerii Honcharuk/stock.adobe.com
Hinweise und Tipps
Eine wichtige Ausnahme vom grundsätzlichen Recht auf Tierhaltung sind nachgewiesene Allergien anderer Hausbewohner. In diesem Fall kann der Vermieter die Tierhaltung untersagen. Lassen Sie sich dies aber immer schriftlich bestätigen und prüfen Sie, ob tatsächlich eine ärztlich diagnostizierte Allergie vorliegt.
Nachbarschaftskonflikte durch Haustiere: So lösen Sie sie richtig
Die größten Konflikte entstehen oft nicht mit dem Vermieter, sondern mit den Nachbarn. Übermäßiger Lärm durch bellende Hunde oder permanent schreiende Vögel kann zum Problem werden. In Extremfällen droht sogar eine Kündigung. Auch im Innenhof gelten klare Regeln: Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen Beißkorb tragen. Selbstverständlich sind Hinterlassenschaften zu entfernen.
Harmonisches Zusammenleben: Die wichtigsten Regeln für Tierhalter
- Übermäßigen Lärm vermeiden
- Hunde im Innenhof an der Leine führen
- Beißkorbpflicht beachten
- Hinterlassenschaften immer entfernen
- Rücksicht auf Allergiker nehmen
Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, Haustiere zu halten. Achten Sie jedoch auf die Einhaltung der wichtigsten Regeln: Rücksichtnahme auf Nachbarn, artgerechte Haltung und Vermeidung von Schäden. Im Zweifelsfall suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter - oft lassen sich so Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden.
Wie viele Katzen sind zu viele Katzen? Eine pauschale Obergrenze für Tiere gibt es nicht. Doch die Haltung muss artgerecht sein und es darf keine Belästigung durch Lärm oder Gerüche entstehen. © Sofiia/stock.adobe.com
FAQ: Häufige Fragen zur Tierhaltung in Mietwohnungen
F: Darf mein Vermieter die Tierhaltung generell verbieten?
A: Nein, ein generelles Tierhaltungsverbot ist nicht zulässig. Kleintiere wie Hamster oder Zierfische dürfen immer gehalten werden.
F: Muss ich meinen Vermieter über die Anschaffung eines Haustieres informieren?
A: Bei Kleintieren nicht, bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen sollte der Vermieter informiert werden.
F: Kann Tierhaltung ein Kündigungsgrund sein?
A: Nur in Extremfällen, etwa bei dauerhafter massiver Lärmbelästigung oder erheblichen Schäden an der Wohnung.
F: Was passiert, wenn mein Haustier Schäden in der Wohnung verursacht?
A: Normale Abnutzung ist kein Problem. Bei größeren Schäden kann der Vermieter die Kaution einbehalten oder Schadenersatz fordern.
F: Darf ich meinen Hund im Innenhof frei laufen lassen?
A: Nein, Hunde müssen im Innenhof an der Leine geführt werden und einen Beißkorb tragen. Hinterlassenschaften sind immer zu entfernen.
F: Wie viele Haustiere darf ich in meiner Mietwohnung halten?
A: Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Die Anzahl muss jedoch für die Wohnungsgröße angemessen sein und darf keine übermäßige Belästigung verursachen.
F: Was gilt für die Haltung von exotischen Tieren?
A: Exotische Tiere wie Schlangen oder Spinnen können vom Vermieter untersagt werden. Hier ist eine vorherige Absprache zwingend erforderlich.
F: Was tun, wenn Nachbarn sich über mein Haustier beschweren?
A: Suchen Sie das Gespräch und finden Sie gemeinsame Lösungen. Bei berechtigten Beschwerden müssen Sie Abhilfe schaffen.
Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Haustieres genau über die rechtliche Situation und die Bedürfnisse des Tieres. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und den Nachbarn. So steht einem harmonischen Zusammenleben mit Ihrem tierischen Mitbewohner nichts mehr im Weg.
Ist Ihr neues Haustier erst eingezogen, gibt es allerdings einiges zu beachten. Die besten Tipps zum Zusammenwohnen mit Ihrem Hund erfahren Sie hier:
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