Baugrund Bohrer © Kichigin/shutterstock.com

Baugrund und Risiko

Das Risiko unvorhersehbarer, vom Baugrund ausgehender Wirkungen und Erschwernisse bis hin zu daraus folgenden Baumängeln muss vor Baubeginn durch verschiedenen Maßnahmen minimiert bzw. ausgeschaltet werden.

Das Baugrundrisiko tragen Sie als Bauherr! Das heißt, dass Mehraufwendungen aus vor Baubeginn nicht ersichtlichen Faktoren einen Mehrpreis bedingt, der vor Beginn der Arbeiten vom Auftragnehmer benannt und vom Bauherrn bestätigt sein muss. Insbesondere gelten felsiger Baugrund, vorhandene Bauwerksteile einer Altbebauung, Grund- oder Schichtenwasser oder nicht ausreichend tragfähiger Baugrund als solche Faktoren.

Bauherrenpflicht

In Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflicht muss der Architekt bzw. Planer den Bauherren rechtzeitig (das ist in einem sehr frühen Stadium der Planung) auf die Notwendigkeit von Baugrunduntersuchungen hinweisen. Beauftragung und Bezahlung von Baugrunduntersuchungen sind dann allerdings Pflicht des Bauherren.

 

Baugrunduntersuchung

Für die Planung und Bauausführung von Hoch- und Tiefbauvorhaben, sowie für Altlasten- und Deponie­erkundungen werden Baugrunduntersuchungen veranlasst und durchgeführt. Sie erfolgen meist in Form von Probebohrungen, Schächten, Rammsondierungen, der Herstellung von Grundwasserpegeln, Pumpversuchen, der Entnahme und Untersuchung von Boden- und Wasserproben. Auch zur Erkundung und Analyse bereits bestehender Fundierungs­verhältnisse können sich diese Untersuchung als notwendig erweisen. Mit Hilfe dieser Maßnahmen können Ursachen von Bauschäden und verborgene Baumängel aufgespürt und lokalisiert werden.

Inhalt der Baugrunduntersuchung

  • Tragfähigkeit des Baugrundes
  • Gründung von Bauwerkslasten
  • Standsicherheit der Böschung
  • Hang-, Baugruben- u. Böschungssicherung
  • Erddruckfragen, Standsicherheit
  • Sondergründungen, Nachgründungen
  • Beseitigung von Gründungsschäden
  • Gleiten, Kippen, Grundbruch, Setzungen
  • Probleme mit dem Grundwasser
  • Drainage oder Wanne, Wasserhaltung
  • Frostgefährdung und Frostsicherung
  • Sicherung eines Nachbarbauwerkes

Bodensicherung

Aufgabe des Bodengutachters und Statikers ist es daher, die Wahl der richtigen, das heißt sicheren und wirtschaftlichen, Gründung im vorhandenen Untergrund zu ermöglichen. Dazu werden die Verhältnisse anhand regionaler Karten und Unterlagen erhoben. Entsprechend der zu erwartenden Geologie und der Bauaufgabe werden sie durch Bohrungen, Schürfe und Sondierungen erkundet und im geotechnischen Labor untersucht.

AutorIn:
Datum: 10.01.2018
Kompetenz: Bauunternehmen

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