Grundstücksgründung © Lev Kropotov/shutterstock.com

Gründung - Bodengutachten ermittelt Bodenbeschaffenheit

Aus Bodengutachten werden Gründungsempfehlungen ermittelt, diese Unterlagen werden den Planern zur Verfügung gestellt, woraus sich wiederum die statische Berechnung ableitet. Diesen Daten sind für die Gründung und Fundamentsgrundlage wichtig.

Gründungsempfehlungen

Aufgabe einer BodengutachterIn und StatikerIn ist es, die Wahl der richtigen, das heißt sicheren und wirtschaftlichen, Gründung im vorhandenen Untergrund zu ermöglichen. Dazu werden die Verhältnisse anhand regionaler Karten und Unterlagen erhoben. Entsprechend der zu erwartenden Geologie und der Bauaufgabe werden sie durch Bohrungen, Schürfe und Sondierungen erkundet und im geotechnischen Labor untersucht. Danach werden Gründungsempfehlungen, Ausarbeitungen zu Sondergründungen, Setzungsberechnungen, Standsicherheitsberechnungen, Böschungssicherung ( evtl. Verbaumaßnahmen), Maßnahmen zur Wasserhaltung, Bodenaustauscharbeiten etc. vom Gutachter gemäß Ihrem Auftrag erstellt.

Fundamentsgrundlage

Die Daten aus der Untergrunderkundung werden der jeweiligen PlanerIn (StatikerIn, ArchitektIn, BaumeisterIn) übermittelt und darauf aufbauend u.a. die statische Berechnung der Fundierung durchgeführt. Wird ein Baugrund nicht untersucht, so müssen Daten angenommen werden. Annahmen bergen immer Risiken in sich, die in Relation zu den Kosten der Baugrunderkundung und den daraus möglicherweise resultierenden Folgeschäden meist in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen.

Bodenverbesserung

Bodenverbesserungen können z.B. notwendig werden um die Tragfähigkeit zu verbessern, wenn der Hohlraum zu groß ist, der Wassergehalt zu hoch ist, wenn der Untergrund zu weich und klüftig ist o.ä.. Bindige Böden werden statisch verdichtet um eine größere Festigkeit zu erlangen, nicht bindige Böden werden dynamisch verdichtet.

Systeme zur Bodenverbesserung sind zum Beispiel:

  • Bodentausch (bei sandige Kiesböden)
  • Entwässerung / Absenken des Grundwasserspiegels
  • Rüttelverdichtung (nur für nicht bindige Böden)
  • Stopfverdichtung (für bindige Böden und Böden mit bindigem Anteil)
  • Hochdruck-Bodenvermörtelung: zur Verfestigung und Abdichtung von Lockergestein und bindigen Böden
  • Verdichtungspfähle
  • Injektionen
  • Poreninjektion: Zement zur Stabilisierung von Sand und Kies
  • Kluftinjektion: Zementsuspension oder Zementpaste bei zerklüftetem Gestein
  • Hohlrauminjektion: Zementsuspension oder Füllstoffe bei natürlichen od. künstl. Hohlräumen
  • Verdichtungsinjektionen: Verdrängung von Feinmaterial durch Zement, Chemikalien oder Kunstharze

AutorIn:
Datum: 11.09.2010
Kompetenz: Bauunternehmen

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