Hochwasser! Was die Versicherung übernimmt
Die hochwassergefährdeten Gebiete dehnen sich dank veränderten Klimabedingungen immer weiter aus. Die Möglichkeit, selbst einmal Schäden durch ein Hochwasser zu erleiden, steigen an. Fakten zur Versicherung.
Gewiss ist in den letzten Jahren, nach schweren Hochwässern in immer kürzer werdenden Abständen, das Bewusstsein gestiegen, sich vor dem Bau bzw. Kauf eines Hauses genau über dessen Lage in Hinblick auf mögliche Überschwemmungen (oder Murenabgänge) Hochwasserrisiko in Ihrem Wohngebiet: Onlinekarten & Tools zu informieren. Kommt es aber zu einem Hochwasser und die damit verbundenen Schäden, stellt sich recht schnell die Frage:Wer kommt für die Reparaturen bzw. etwaige Neuanschaffungen auf?
Was ist "Höhere Gewalt"?
Vorweg ist festzuhalten, dass im Falle verheerender Hochwasserschäden weder der Bund noch die Länder eine Haftung im eigentlichen Sinn übernehmen. Zwar gibt es meistens eigens eingerichtete Hilfsfonds für Hochwasseropfer, doch solange keine Fahrlässigkeiten etwa bei der Ausweisung von Baugebieten gemacht wurden, besteht rechtlich auch keine Haftung. In einem Hochwassergebiet zu wohnen ist also ein privates Risiko, gegen welches man sich auch nicht allzu leicht versichern kann: Eine konventionelle Haushalts- oder Eigenheimversicherung deckt Schäden durch Hochwasser in der Regel nicht ab, da diese unter „Höhere Gewalt“ fallen (Im Gegensatz zu Schäden, die lediglich durch starken Regen herbeigeführt wurden). Für Haus- oder WohnungsbesitzerInnen, die in potentiell hochwassergefährdeten Gebieten leben, gibt es aber die Möglichkeit, sich zusätzlich gegen das Hochwasserrisiko zu versichern. Diese Zusatzversicherungen werden von den Versicherern zu unterschiedlichen Konditionen, was Prämien, Deckung von Schäden und Deckungssumme betrifft, angeboten. Einmal mehr: vergleichen lohnt!
Die Versicherung kann einen Schutz gegen Hochwasser allerdings auch ablehnen, etwa wenn Ihr Haus in einem schon bekannten Hochwassergebiet steht. Auch welche Schäden und in welcher Höhe diese übernommen werden, unterliegt meist einer genauen Prüfung der Versicherungspolizze nach dem eingetretenen Schaden. Die durchschnittliche Standarddeckung liegt bei ca. 3.700 bis 15.000 Euro, also in einem Bereich, der im Falle regelrechter Hochwasserkatastrophen leicht überschritten werden kann.
Öffentliche Hand als „Versicherer“
De facto sind es – vor allem im Falle flächendeckender Hochwasser, welche immer häufiger auftreten – also der Bund und die Länder, welche über den Katastrophenfonds bzw. über Sonderfonds mit Zahlungen einspringen. Eine Unterstützung muss von den Betroffenen im jeweiligen Bundesland beantragt werden.