Spiegelbild eines mehrstöckigen Gebäudes mit Fenstern in ruhigem Wasser Himmel und Wolken sind ebenfalls reflektiert Keine weiteren Objekte oder Schriftelemente im Bild zu sehen

Hochwasser © sirtravelalot/shutterstock.com

Hochwasser! Was die Versicherung übernimmt

Das Hochwasser geht zurück, die Aufräumarbeiten laufen an. Jetzt wird das ganze Schadenausmaß sichtbar. Aber wer kommt für die Reparaturen und Neuanschaffungen auf? Welche Versicherung Hochwasserschäden deckt und wie Sie als Betroffener zu Geld kommen.

Geht es um den Schadenersatz nach einem Hochwasser, sind die Versicherungen die erste Anlaufstelle für Geschädigte. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, wie sie zu finanzieller Hilfe kommen können, zum Beispiel über den bundesweiten Katastrophenfonds. Wir haben alle Infos.

Schäden fotografieren und schnell melden!

Wichtig ist, dass Sie die Schäden im und rund ums Gebäude mit Fotos gut dokumentieren und den Schaden, sobald es Ihnen möglich ist, der zuständigen Versicherung melden. Beachten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer eine Schadenmeldepflicht haben und Sie einen Schaden "unverzüglich" bei Ihrer Versicherung melden müssen.

Welche Versicherung zahlt Hochwasserschäden?

Eine Universalversicherung, die alle durch ein Hochwasser entstandenen Schäden abdeckt, gibt es nicht. Je nach Schadenart ist eine bestimmte Versicherung zuständig. Die wichtigsten drei:

Eigenheim- oder Gebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Haus, z. B. am Dach, an Außenwänden, Rohre, Leitungen, sowie an den Nebengebäuden, z. B. Gartenhaus oder Garage. Auch Sturmschäden sind von der Eigenheimversicherung gedeckt. Wohnen Sie in einer Eigentums- oder Mietwohnung, ist für Schäden an Fassade, Dach oder Fenstern die Gebäudeversicherung zuständig, deren Prämie normalerweise in den Betriebskosten enthalten ist. Um die Versicherungsabwicklung kümmern muss sich der Vermieter.

Haushaltsversicherung: Zuständig für Schäden im Haus, also Schäden am Wohnungsinhalt. Dazu zählen unter anderem Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Heizungs- und Sanitäranlagen, Kleidung und im Keller Gelagertes. Beschädigte Gegenstände sollten Sie nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung entsorgen! Die Versicherung beauftragt meist einen Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung.

Kasko-Versicherung: Zuständig für Schäden am Auto. Je nach Kaskovariante gibt es einen Selbstbehalt. Ist das Fahrzeug nur haftpflichtversichert, gibt es keine Entschädigung. Wichtig: Das Auto muss per Abschleppwagen in eine Werkstatt gebracht werden. Startet man den Wagen selbst, und kommt es zu einem Motorschaden, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Wie viel Geld bekommen Hochwassergeschädigte?

Auch hier kommt es wieder auf die Versicherung bzw. auf das Katastrophenpaket Ihrer Versicherung an. Die Summen sind hier begrenzt und decken häufig nur einen Bruchteil der Kosten ab, meist liegen sie zwischen 4000 und 10 000 Euro. Katastrophenpakete mit einem besseren Versicherungsschutz (und einer höheren Prämie) decken bis zu 30 000 Euro. Außerdem kann die Versicherung im Rahmen der Neben- und Aufräumkosten auch für Aufräumarbeiten zahlen. Wenn Sie also Schlamm und Wasser in Keller und Garage beseitigen, machen Sie auch hiervon Fotos für die Versicherung. Auch etwaige Folgeschäden können später damit nachgewiesen werden.

Tipp:

Der Katastrophenfonds finanziert sich aus Steuermitteln (Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer).

Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Sie haben einen Hochwasserschaden eingereicht, aber die Versicherung zahlt nicht? Wenn Ihre Versicherung eine Deckung des Hochwasserschadens ablehnt, können Sie sich an die Versicherungsbeschwerdestelle im BMSGPK (versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at) wenden. Stellt diese fest, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist, kann die Versicherungsbeschwerdestelle auf Ihren Wunsch bei Ihrem Versicherer intervenieren.

So erhalten Sie Zahlungen aus dem Katastrophenfonds

Neben dem privaten Versicherungsschutz können Geschädigte auch finanzielle Hilfe aus dem staatlichen Katastrophenfonds erhalten. Das Geld aus diesem Hilfsfonds kann auch für Schäden herangezogen werden, die von Versicherungen nicht abgedeckt werden. Die Höhe der Beihilfe ist den Bundesländern unterschiedlich hoch, in Niederösterreich beträgt sie z. B. bis zu 20 Prozent des Gesamtschadens. Wenden Sie sich am besten an Ihre Gemeinde oder nutzen Sie die online zur Verfügung gestellten Schadenformulare!

Hier finden Sie die Online-Anträge bzw. Kontaktstellen für die Katastrophenhilfe in Ihrem Bundesland:

Steuerliche Erleichterungen für Hochwasserbetroffene

Seit 2023 gibt es Steuererleichterungen für Hochwassergeschädigte und Helfer. Sie haben z. B. Anspruch auf Fristverlängerungen und Stundungen. Kosten, die nicht von einer Versicherung oder dem Katastrophenfonds gedeckt werden, können außerdem in der Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für Sanierungen, die Entsorgung von Sperrmüll oder die Miete eines Ersatzquartiers.

Isabella Pils
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