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Grillen auf dem Balkon - ist das erlaubt?

Ein Griller, ein Feuerchen, ein bisschen Fleisch. Grillen geht immer und überall. Doch was sagt Justizia zum rauchigen Vergnügen im Garten, auf der Terrasse oder am Balkon? Wir klären auf!

Wenn der Sommer ins Land zieht und die Abende wieder lauer werden, juckt es vielen schon in den Fingern, endlich die Grillzange anzupacken und Fleisch oder Gemüse über glühende Kohlen zu legen. Doch was sagen die Nachbarn, wenn ihnen der Bratendampf und Feuerrauch in die Nase steigt? Das Wichtigste: Sprechen Sie sich vor der ersten Grillsession ab.

In den Mietvertrag schauen

Bevor es losgeht hilft ein Blick in den Mietvertrag oder in die Hausordnung. Wenn dort ausdrücklich ein Verbot steht, sollten Sie lieber einen offiziellen Grillplatz aufsuchen. Eine Zuwiderhandlung kann im schlimmsten Fall nämlich zur fristlosen Kündigung führen. Ist der entsprechende Paragraph unverständlich oder schwammig formuliert, hilft es, sich vorher bei der Hausverwaltung zu erkundigen.

Nehmen Sie Rücksicht

Grundsätzlich ist eine Geruchsbelästigung im Sinne des nachbarschaftlichen Zusammenlebens zu vermeiden, auch, wenn sie sich gut verstehen. Nicht jedem schlägt beim Geruch von angebratenem Fleisch das Herz höher. Dennoch gilt: eine Beschwerde muss auch berechtigt sein – beispielsweise, wenn der Rauch direkt in Richtung des klagenden Nachbarn zieht. Dasselbe gilt übrigens auch für die Lärmentwicklung bei der Balkon-Party. Laute Nachbarn erregen oft noch mehr die Gemüter als unerwünschte Gerüche, bedenken Sie auch das.

Auf die Häufigkeit kommt es an

Manchmal sind die Sonnentage spärlich gesät, da gilt es das gute Wetter auszunutzen. Doch zu häufiges Grillen mag auch den tolerantesten Nachbarn belästigen. Einmal wöchentlich ohne Pause eine längere Zeit, mag vielleicht auch einer unempfindlichen Nase auf den Nerv fallen. Einmal im Monat sollte aber keinesfalls ein Problem darstellen. Allgemein empfiehlt sich, für das Grillevent ein Samstagabend – da wird vielerorts das Kohlefeuer entfacht und die Wahrscheinlichkeit, dass die direkte Nachbarschaft ausgeflogen ist oder selbst ein Grillfest schmeißt, dürfte auch höher sein.

Besser Dachgeschoß als erster Stock

Rauch zieht nach oben. Gut für diejenigen, die eine Dachterrasse besitzen. Da stört das Grillen höchstens ein paar Schwalben. Wer im Haus sehr weit unten wohnt, muss damit rechnen, eine maximale Anzahl an Nachbarn stören zu können. Passionierte Grillmeister sollten sich daher schon bei der Wohnungssuche nach den besten Gegebenheiten für ihr Hobby umschauen.

Auf das Gerät kommt es an (zumindest ein bisschen)

Klar: Bei einem Elektrogriller entsteht eine deutlich geringere Rauchentwicklung. Außerdem gibt es aufgrund des nicht existierenden Feuers keine direkte Brandgefahr, was den Feuerschutz-Bestimmungen vieler Wohnkomplexe entgegen kommt. Gas- und Kohlegriller sind da schon problematischer. Aber dennoch bedeutet das Grillen mit Strom keinen Freibrief zum täglichen Steak bruzzeln im Mietshaus.

Eigenheim mit Garten hat es am besten

Wer ein Haus mit Grundstück sein Eigen nennt, der kann das Grillen etwas entspannter angehen. Wichtigster Punkt: es gibt einfach weniger Nachbarn um einen herum und die sind (je nach Grundstücksgröße) auch weiter weg. Ein Elektrogriller wird unter solchen Umständen kaum zu einem Problem werden. Bei Kohle mit starker Rauchentwicklung kann ein empfindlicher und missgelaunter Nachbar trotzdem Beschwerde einlegen.

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Datum: 26.06.2023
Kompetenz: Recht

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