Welche Gerätekosten kommen am Bau auf Sie zu?
In den Gerätekosten ist, sofern nicht extra angeführt, das Bedienungspersonal nicht eingerechnet. Generell werden die Regiestunden eingeteilt nach der Geräteart.
In diesen Gerätekosten ist, sofern nicht extra angeführt, das Bedienungspersonal nicht eingerechnet. Generell werden die Regiestunden eingeteilt nach der Geräteart wie z.B.
- elektrische Handgerät: dazu zählen Elektrohammer, Mauerfräsen, Trennscheibengeräte und dergleichen, einschließlich der Einsatzteile wie z.B. Meißel oder Bohrer. Trennscheiben werden nach dem tatsächlichen Verbrauch gegen Nachweis gesondert vergütet. An- und Abtransport werden nicht vergütet.
- Kompressor mobil, superschallgedämpft, für das Stemmen mit einem oder mehreren Hammern in Betrieb
- Mischmaschinen bis 200 l, ohne Unterschied der Betriebsart, für das Mischen.
- Lade- und Planiergerät einschließlich Führer entsprechend ihrer Leistung (30kW bis über 45kW)
- Vorhandener Baukran oder Bauaufzug einschließlich eines Führers.
- Dieselkarren (Motorjapaner) ohne Unterschied des Muldeninhaltes, einschließlich Führer.
- Fahrbare Schubleiter (Magirusleiter), bis 15,0 m Arbeitshöhe, einschließlich Bedienung und Sicherung. Der An- und Abtransport wird mit je einer Stunde abgegolten.
- Teleskopkran mit Arbeitskorb für zwei Personen, mit Sprechfunkausrüstung, einschließlich Bedienung und Sicherung entsprechend ihrer Höhe