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Mietpreisdeckel für drei Jahre?

Die Inflation bleibt hoch, die steigenden Kosten werden von den Gehältern nicht mehr gedeckt, viele von uns tun sich immer schwerer, die monatlichen Fixbelastungen zu stemmen. Ein Mietpreisdeckel soll jetzt zumindest das Wohnen leistbar halten.

Der schon seit mehreren Monaten kolportierte Mietpreisdeckel soll nun also kommen. Laut Regierung soll ab 2024 die Erhöhung der Richtwertmieten, Kategoriemieten und Mieten im öffentlichen Wohnbau auf maximal fünf Prozent pro Jahr begrenzt werden. Damit soll ein Großteil der Mieten nicht mehr als diese fünf Prozent ansteigen können, auch wenn die Inflationsrate über dem Niveau von fünf Prozent liegen sollte.

Weitere Pläne zur Eingrenzung von Mieterhöhungen geplant

Auch die Berechnungsmethode zu Mieterhöhungen soll in mehreren Punkten umgestellt werden. So werde die Mieterhöhung nicht mehr auf Grundlage der jährlichen Inflationshöhe, sondern auf Basis der durchschnittlichen Inflation der vergangenen drei Jahre erfolgen. Laut Angaben der Bundesregierung betrifft das rund 75 Prozent aller Mietverhältnisse in Österreich.

Bei Kategorie- und Richtwertmieten sollen selbst nach Ablauf der drei Jahre keine unbeschränkt aufstockbaren Mieten mehr möglich sein. Vielmehr müsse sich die Erhöhung auf 50 % des Wertes über fünf Prozent beschränken Angenommen der Anpassungswert der Miete beläuft sich auf 7 Prozent, das sind zwei Prozent über der besagten Grenze, dürfte die Erhöhung dann maximal 6 Prozent betragen. Zusätzlich sollen die Richtwertmieten in Zukunft einmal im Jahr und nicht mehr alle zwei Jahre neu berechnet werden, um zu große Mietpreissprünge zu verhindern. Kategoriemieten hingegen dürfen künftig nur noch einmal im Jahr erhöht werden.

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Datum: 01.09.2023
Kompetenz: Recht

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