Schlüsselfertig - was bedeutet das?
Fixe Preise, rascher Hausbau und angreifbare Musterhäuser lassen den Fertighaussektor boomen. Was aber muss ein "schlüsselfertiges Fertighaus" im Gegensatz zu einem "normalen" Fertighaus leisten?
Da Fertighaushersteller meist Planer und Errichter zugleich sind, bieten sie zunehmend "schlüsselfertige" Lösungen an. Aber wie definiert sich die schlüsselfertige Lösung? Der ÖFV (Österreichische Fertighausverband) hat im Dezember 1991 festgelegt, dass man unter einem "schlüsselfertigen Fertighaus" den Leistungsumfang eines "Fertighauses Ausbauhaus" mit den nachstehend angeführten zusätzlichen Leistungen versteht:
- Fußbodenunterkonstruktion samt Wärmedämmung und der Bodenbeläge
- Verspachtelung aller Plattenstöße, Fugen und Befestigungspunkte an allen Decken und Wandflächen, vorbereitet zur Tapezierung. Tapezierung oder Wandbekleidung in Feuchträumen wie Badezimmer, WC und dergleichenmüssen mindestens bis Türstockoberkante (ca. 2 m über Fußbodenkante) reichen. Die Ausführung mit niedrigeren Höhen ist im Vertrag bzw. dem dem Vertrag anliegenden Leistungsverzeichnis festzuhalten.
- Feuchträume sind im Spritzwasserbereich flüssigkeitsdicht auszubilden.
- Dachausbauten sind entsprechend den behördlichen Bestimmungen herzustellen.
- Stiegen, Innentüren, Balkone, Anstriche, Geländer und Anhaltestangen etc. entsprechen den Bauordnungsbestimmungen.
- Sanitäre Ver- und Entsorgungsleitungen, Armaturen und Geräte in einem gebrauchsfertigen Zustand ab Keller- bzw. Fundamentplattenbauwerk, entsprechend den behördlichen Vorschriften.
- Heizungsanlage komplett geliefert und montiert ohne Versorgungsleitungen entsprechend dem Leistungsverzeichnis.
- Für mindestens einen TV und Telefonanschluss ist die Leerverrohrung an vereinbarter Stelle vorzusehen und bis zur Unterkante Kellerdecke oder Oberkante Spitzbodendecke zu führen.
- Ein Wohnungsverteiler für die Elektroinstallation mit den Schutzeinrichtungen an vereinbarter Stelle. Alle im Leistungsbereich liegenden Leitungen sind anzuschließen.
All diese Mindestleistungen sind für Fertighaus-anbieter bindend!
Zusätzlich kann in Auftrag gegeben werden (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):
- Keller- und Fundamentplattenbauwerk.
- Rauch- und Luftfänge.
- Küchen- und andere Möbel.
- Blitzschutzanlagen mit Fundamenterder.
- Außenstiegen und Außenanlagen.
- Kanalisation- und Senkgrubenanlagen sowie Sickerschächte, Seifenabscheider u. dgl.
- Gehwege und Traufenpflaster.
- Umzäunungen und Zufahrtswege.
- Hauszuleitungen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen samt deren Anschlüssen ohne Energiebeistellung.
- Antennenanlagen sowie Zählerkasten.
- Garagen und PKW-Abstellplätze.
- Befunde, Gebühren, Stempelmarken und Förderungsanträge.
- Ansuchen um Benützungsbewilligung (lt. einigen Bauordnungen nicht mehr erforderlich)