© Razvan Ionut Dragomirescu/shutterstock.com

Mietrecht und -verträge in Rumänien

Ein Mietvertrag kann entweder mit einem Datum auslaufen oder unbefristet sein. Ein unbefristeter Mietvertrag unterscheidet sich von einem langfristigen Mietvertrag, welcher als vererbbarer Mietvertrag übertragen wird. Solche Mietverträge sind jedoch illegal.

Das Finanzierungsleasing, die durch die Verordnung Nr. 51/1997 geregelt werden, kommt bei Geschäftsgrundstücken zur Anwendung, die von einer Immobiliengesellschaft erworben bzw. erbaut worden sind. Damit diese Verträge bindend sind, müssen sie in das Bestandsverzeichnis eingetragen werden.

Da es in Rumänien keine besonderen Regelungen für Gewerbemietverträge gibt, gelten hier die allgemeinen Bestimmungen des rumänischen Zivilgesetzbuchs. Für diese Verträge gibt es keine formalen Vorraussetzungen.

Ein Mietvertrag kann entweder mit einem festgesetzten Datum auslaufen oder unbefristet sein. Ein unbefristeter Mietvertrag unterscheidet sich von einem langfristigen Mietvertrag, welcher als vererbbarer Mietvertrag von einem Mieter an seine Nachkommen übertragen wird. Solche Mietverträge sind jedoch illegal.

Unbefristete Mietverträge können von allen Beteiligten zu jedem Zeitpunkt - unter Einhaltung einer vorausgehenden Verständigung - aufgelöst werden. Falls in der Vereinbarung keine Zeitspanne für die Verständigung ausgehandelt wurde, wird diese entsprechend den lokalen Gebräuchen festgelegt. Die Auflösung befristeter Mietverträge vor ihrem Auslaufdatum ist nur dann erlaubt, wenn es in der Vereinbarung so festgelegt ist.

Nach dem rumänischen Zivilgesetzbuch hat der Mieter kein gesetzlich festgelegtes Recht auf Prolongation. Falls der Mieter jedoch die gemietete Immobilie nach Auslauf des Mietvertrages mit Einwilligung des Vermieters weiterhin nützt, so wird dies als neu abgeschlossener Mietvertrag erachtet. Dieser neue Vertrag gilt auf unbefristete Zeit. Die restlichen Bedingungen bleiben dieselben wie die des ursprünglichen Vertrages.

Das rumänische Recht gibt Mietern kein Vorkaufsrecht über Geschäftsgrundstücke; des Weiteren gewährleistet es keine festgeschriebenen Zinsdeckel für die betroffenen Mietverträge.

Die Kosten für kleinere Reparaturarbeiten auf den gemieteten Immobilien werden im Allgemeinen vom Mieter getragen, die für größere Arbeiten vom Vermieter. Wenn der Mieter Verbesserungsarbeiten auf dem gemieteten Grundstück durchgeführt hat, so kann der Vermieter nach Beendigung des Mietvertrages fordern, dass die Immobilie wieder in ihren ursprünglichen Zustand gebracht wird. Dies muss dann vom Mieter auf eigene Kosten bewerkstelligt werden. Wenn der Vermieter nicht auf eine Wiederherstellung besteht, hat der Mieter das Recht auf Kostenerstattung für die durchgeführten Verbesserungen.

AutorIn:
Archivmeldung: 27.08.2008

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Weitere Artikel aus dem Channel Märkte

Postl

Märkte

VÖB Konjunkturbarometer: Sinkende Umsätze bei Herstellern

Triste Zeiten für die Baubranche: Laut dem aktuellen halbjährlichen Konjunkturbarometer des VÖB verzeichneten 64 ...

Gorodenkoff/stock.adobe.com

Märkte

Triste Aussichten für die heimische Bauwirtschaft

Die Stimmung in der heimischen Bauwirtschaft ist stark angespannt, die Konjunktur weist ganz klar nach unten, das ...

shurkin_son/stock.adobe.com

Märkte

Marktbericht "Senior Living 2023" - Erstausgabe

Der erste Markt- und Trendbericht „Senior Living Austria 2023+“ liefert interessante Einblicke in die ...

DedMityay/stock.adobe.com

Märkte

Optimismus für 2022: Baubarometer zeigt nach oben

Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, die Zeichen stehen auf Wachstum. Das zeigt das aktuelle Baubarometer der ...

Smileus/stock.adobe.com

Märkte

Starke Kostenanstiege in allen Bausparten

Eine Steigerung der Baukosten von bis zu 20 Prozent ist nach aktuellem Baukostenindex in allen Sparten zu ...

GDI2050/Schuster

Märkte

Dämmstoffmarkt trotzt Corona

Markterhebung 2020: Schaumstoffe und alternative Dämmstoffe kamen am besten durch die Pandemie, Mineralwolle mit ...

Arnold Immobilien

Märkte

Investments: Alternative zu Wohnimmobilien

Investoren setzen immer häufiger auf ein diversifiziertes Portfolio mit renditestarken Alternativen zu ...

Silver Living GmbH/APA-Fotoservice/EXPA/Scheriau

Märkte

Im Gespräch: „Leistbares Wohnen, wie ich es verstehe“

Wolfgang P. Stabauer von der Öko-Wohnbau hat seinen ganz eigenen Kopf: Wie er das Problem des teuren Wohnraumes ...

Radu Bercan/shutterstock.com

Märkte

RegioData: Shopping Center verlieren an Attraktivität

Österreichs Einkaufszentren sitzt nicht nur der Onlinehandel im Nacken. Die hohe Flächendichte und traditionelle ...