Investoren fordern Treffsicherheit
Getreu dem Motto "Nach der Wahl ist vor der Wahl" präsentierte der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft seine Forderungen an die Wohnbaupolitik.
Bei einer Diskussionsveranstaltung des Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) präsentierte ÖVI Präsident Georg Flödl und sein Team (Foto oben) die Forderungen des Vereins punkto Wohnbaupolitik - auf nationaler und Länderebene.
Laut ÖVI gehören 51% der Mieter auf dem privaten Markt der Gruppe mit niedrigen Einkommen an, während 47% der Mieter aus der Gruppe des oberen Einkommens (>180% des Medianeinkommens) in einer Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung leben. „Diese Faktenlage macht die mangelnde Treffsicherheit und Reformbedürftigkeit des österreichischen sozialen Wohnbaus wohl mehr als deutlich evident", stellt Flödl fest.
Die Forderungen des ÖVI
- Anreize für Investoren schaffen: "Um Investitionen in den Wohnungsmarkt zu forcieren, bedarf es zwar klarer Regeln am Markt, aber auch keiner Überregulierungen - diese führen nur zu fehlendem Vertrauen, verhindern diese und führen dadurch zu einer Reduktion des Angebots. Gesetzlich verordnete Höchstpreise lösen weder das Wohnungsproblem noch beeinflussen diese die Höhe der Wohnkosten."
- Überprüfung der Treffsicherheit im sozialen Wohnbau: Zugangsvoraussetzungen sind zu überdenken; Bedarfsgerechte Konzentration der Mittel auf jene Bevölkerungsschichten, die es am dringendsten benötigen.
- Regelmäßige Einkommensüberprüfungen ermöglichen das Lukrieren von Mitteln für den Neubau von Sozialwohnungen.
- Eindämmung der Kostenspirale durch Vereinfachung von Bau- und Ausstattungsstandards sowie Qualitäten
- Einführung eines marktaffinen Mietzinsbildungssystem
"Für den privaten Bereich muss ein marktaffines Mietzinsbildungssystem möglich sein. Zwischen Regulierungsgrad und Wohnkostenbelastung besteht kein Zusammenhang. Nur so ist einerseits Rechtssicherheit gewährleistet, aber auch Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft nachhaltig garantiert."
Mietrecht Neu – Politik der kleinen Schritte
Wenn eine Wohnrechtsreform nur Änderungen des bestehenden Mietrechtgesetzes betrifft gilt es, zumindest folgende Maßnahmen umzusetzen, so ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel:
- Anpassung des Richtwertsystems: "Wenn sich die Mietzinsbildung nicht an einem marktaffinen System orientieren kann, bleiben nicht nur Investitionen in die Qualität und Ausstattung aus, auch das Wohnungsangebot wird dadurch ausgedünnt. Insbesondere in Wien stellt der künstlich niedrig gehaltene Richtwert für den Markt ein erhebliches Problem dar – und ist im Übrigen auch verfassungsrechtlich bedenklich."
- Neuregelung der Eintrittsrechte – Abschaffung des „Mietadels“: Die Eintrittsrechte von privilegierten Personen (Ehefrau, minderjährige Kinder) sollten auch weiterhin unangetastet bleiben. Nicht privilegierte Personen sollten weiterhin ein Eintrittsrecht oder Vormietrecht haben, aber zu marktkonformen Bedingungen.
- Abschaffung des Befristungsabschlages: Anstelle einer Pönalisierung fordert der ÖVI Anreize für längerfristige Vermietung.
- Aufhebung des Lagezuschlag-Verbots in den Wiener Gründerzeitvierteln: "Der Wegfall des Lagezuschlages in Gründerzeitvierteln bezieht sich auf die Qualität des Gebäudebestands in der Zeit von 1870 bis 1917 und berücksichtigt den heutigen Zustand der Gebäude und der Lage in keinster Weise", so Holzapfel.