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Novelle macht hohe Leerstandsabgaben möglich

Lange wurde sie gefordert, jetzt ist sie da: Der Bund macht mit einer Gesetzesnovelle den Weg für eine Leerstandsabgabe frei. Ab Juli dürfen die Bundesländer selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie eine Leerstandsabgabe einheben.

In vielen Bundesländern - und hier vor allem in den Ballungsräumen - will man Eigentümer dazu bringen, ihre Wohnungen und Häuser zu vermieten. Die meisten Länder haben bereits jetzt schon eigene Regelungen zur Leerstandsabgabe, bislang waren ihnen jedoch kompetenzrechtlich die Hände gebunden, was die Abgabenhöhe betrifft. Die Abgabe durfte laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshof aus dem Jahr 1985 nämlich nicht so hoch sein, dass sie einer Lenkung des Wohnungsmarkts gleichkommt. Damit kippten die Höchstrichter einst die Wiener Leerstandsagabe. Mit der neuen Gesetzeslage bekommen die Länder nun mehr Spielraum.

Leerstandsabgabe: Was ab jetzt gilt

Mit der Verfassungsnovelle wird die Einhebung einer Abgabe auf unvermietete Wohnungen und Zweitwohnsitze in die Zuständigkeit der Länder übertragen. Diese können ab Juli selbst bestimmen, auf welche Art und in welchem Umfang sie eine Leerstandsabgabe einheben. Eine ergänzende Novellierung stellt zudem sicher, dass die Länder auch dann Leerstandsabgaben einheben dürfen, wenn der Bund in Zukunft ähnliche Steuern beschließen sollte.

Bundesländer mit Leerstandsabgabe

Aktuell gibt es Leerstandsabgaben in Salzburg, Tirol, Vorarlberg und in der Steiermark, wobei Tirol seine Gemeinden seit 2023 sogar dazu verpflichtet. Jede Tiroler Gemeinde muss eine Verordnung über die Höhe der monatlichen Abgabe pro Quadratmeter erlassen. Es ist zu erwarten, dass sich die bereits geltenden Abgaben nun mit der Gesetzesnovelle erhöhen und weitere Bundesländer eine Leerstandsabgabe einführen.

Wie hoch sind die Abgaben derzeit?

Je nach Bundesland wird entweder ein gestaffelter Pauschalbetrag nach Nutzfläche eingehoben oder ein bestimmter Betrag pro Quadratmeter. In der Steiermark zahlt man für eine leerstehende Wohnung mit 100 Quadratmeter 1000 Euro pro Jahr. In Vorarlberg beträgt die Abgabe maximal 18,50 Euro pro Quadratmeter und maximal 2775 Euro pro Jahr, in Tirol zwischen 3,60 Euro und 20 Euro pro Quadratmeter und Jahr. In bestimmten Tiroler Gemeinden mit Wohnungsknappheit (z. B. Innsbruck, Kitzbühel und Ischgl) ist die Abgabe sogar doppelt so hoch. Salzburg unterscheidet zwischen Alt- und Neubau, Leerstand im Neubau ist hier teurer als im Altbau. Maximal werden 5000 Euro pro Jahr fällig.

Unbekannte Anzahl von Leerständen

Im Gegensatz zur Schweiz und zu einigen deutschen Städten gibt es in Österreich keinen verpflichtenden und einheitlichen Leerstandsmelder. Zuverlässige Zahlen gibt es demnach keine. Die Umweltorganisation Greenpeace geht nach eigenen Berechnungen österreichweit von 210 000 bis 250 000 leerstehenden Wohnungen mit 17,4 Millionen Quadratmeter Nutzfläche aus. Im Schnitt betrage die Leerstandsquote in Österreich 4,7 Prozent. Die höchsten Quoten haben laut Greenpeace Kärnten (5,7 Prozent), Tirol (5,6 Prozent) und Salzburg (5,2 Prozent), am niedrigsten sei sie in Wien mit 3,4 Prozent.

Innsbruck prüft Leerstände

Vereinzelt finden in Österreich Leerstandserhebungen statt, zum Beispiel in Innsbruck. Hier überprüft ein 2019 eigens dafür geschaffenes Referat (GWR) unter anderem, ob alle gemeldeten Personen auch tatsächlich ihren Wohnungen zugeordnet werden können. Als Leerstände gelten Wohnungen, in denen in den letzten sechs Monaten niemand gemeldet war. Das Leerstandsmonitoring liefert in der Tiroler Landeshauptstadt verlässliche Zahlen: Aktuell hat die Tiroler Landeshauptstadt eine Leerstandsquote von 8,8 Prozent. Von den 3523 leerstehenden Wohnungen steht der größte Teil, 2793 Wohnungen, seit mindestens einem Jahr leer.

Leerstandsabgabe: Was dafür spricht, was dagegen

Als reine Anlage- oder Spekulationsobjektegekauft, bleiben viele Immobilien unbewohnt. Angesichts von Wohnraumknappheit, Mietpreisexplosion und Bodenverbrauch sind diese Leerstände nur schwer zu argumentieren. Befürworter wollen mit Hilfe der Abgabe Wohnraum auf den Markt bringen, Gegner befürchten jedoch einen zu starken Eingriff in privates Eigentum und die persönlichen Rechte. Zudem ist laut Experten eine überschaubare Anzahl von Leerständen durchaus gewollt. Der Wohnungsmarkt soll schließlich nicht stagnieren, Menschen wollen und müssen umziehen können bzw. im Renovierungsfall auf eine andere Wohnung ausweichen können.

 

 

 

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Datum: 24.04.2024

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