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Jetzt Förderung fürs E-Auto beantragen!

Elektromobilität wird 2023 weiter gefördert. Der Klima- und Energiefonds stellt 95 Millionen Euro für für Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine zur Verfügung. Wir sagen Ihnen, wie Sie zu Ihrer Förderung kommen.

Die Zulassungszahlen sprechen für den Erfolg der E-Mobilitätsoffensive: Im Rekordmonat September 2022 waren 22 Prozent der Pkw-Neuzulassungen E-Autos. Der Klima- und Energiefonds gewährt deshalb auch heuer wieder einen E-Mobilitätsbonus für den Ankauf von klimafreundlichen E-Pkws, E-Nutzfahrzeugen, E-Zweirädern und E-Ladestationen. Einreichungen sind ab sofort bis längstens 31. März 2024 möglich. Private können hier einen Antrag stellen, Betriebe reichen ihren Antrag hier ein.

Was wird gefördert?

Privat: Privatpersonen, die auf ein E-Auto umsteigen, werden heuer mit bis zu 5000 Euro unterstützt. Wallboxen werden mit 600 Euro gefördert, Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern mit 1800 Euro.

Betriebe: Neben E-Fahrzeugen aller Art (z. B. E-Motorräder bis zu 1900 Euro) wird bei Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen auch die betriebliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 30 000 Euro gefördert. Darüber hinaus können E-Sonderfahrzeuge, E-Busse, (schwere) E-Nutzfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur gefördert werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für den Erhalt der Förderungen ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern. Ein entsprechender Stromliefervertrag oder Ökostrombescheid muss als Nachweis vorgelegt werden können.

E-Mobilitätsförderung: Was ändert sich 2023?

Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge: Pkws dieser Type müssen eine vollelektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer aufweisen, um eine Förderung von insgesamt 2500 Euro zu erhalten. Bis dato reichten 50 Kilometer aus.

Neu für Betriebe und Vereine: Das Förderprogramm „ENIN“ soll zukünftig Unternehmen gezielt bei der Flottenumstellung unterstützen sowie bei der Errichtung der dafür erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Um das Laden von E-Autos in unterversorgten Gebieten zu erleichtern, wird es außerdem ab Mitte 2023 die neue Infrastrukturförderung „LADIN“ geben. Dafür sind ab Mitte 2023 weitere 10 Millionen Euro vorgesehen.

AutorIn:
Datum: 31.01.2023
Kompetenz: Förderungen

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