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Offizielles Aus für Mietvertragsgebühr

Das neue Bundesgesetzblatt mit der Änderung des Gebührengesetzes wurde veröffentlicht. Damit ist das Ende der Mietvertragsverlängerungsgebühren für neue Mietverträge nun Realität.

Was die AK und so manche MieterInnenvereingiung schon seit längerer Zeit kritisieren, wurde einmal mehr zum Politikum, diesmal mit positivem Ausgang: Die Abschaffung der Gebühr für Wohnungsmietverträge wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Worüber sprechen wir? Bei unbefristeten und auf mindestens drei Jahre befristeten Mietverträgen wurde bisher eine Gebühr auf den Mietvertrag fällig. Bemessungsgrundlage ist das Dreifache des Jahresbruttomietzinses (Mietzins inklusive Betriebskosten und Mehrwertsteuer). Die Gebühr selbst beträgt dann ein Prozent dieser Bemessungsgrundlage. Befristete Mietverträge von weniger als drei Jahren müssen mit einem Prozent der über die gesamte Vertragsdauer zu entrichtenden Miete vergebührt werden. Diese Gebühr, die übrigens auch bei Mietvertragsverlängerungen anfällt, wird im Normalfall ausnahmslos an die mietende Partei abgewälzt. Eine ordentliche Belastung, gerade für Junge oder schlechter Verdienende. Nun fällt ebendiese Gebühr endlich.

Maklergebühr und Kaution sollten folgen

„Besonders junge Menschen haben es schwer, passende vier eigene Wände zu finden und zu finanzieren. Es ist gut, dass die Mietvertragsgebühr fallen soll. Aber zur Entlastung der Mieter und Wohnungssuchenden muss noch mehr getan werden.“ AK Präsident Rudi Kaske freut sich über den Beschluss, bringt aber einmal mehr die Maklerprovision und Kaution aufs Tapet, für deren Abschaffung sich die Arbeiterkammer schon lange stark macht.

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Archivmeldung: 10.11.2017
Kompetenz: Recht

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