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Typische Kostenfallen beim Hausbau

Zu einer umfassenden Planung gehört auch eine ordentliche Budgetierung. Trotzdem kann es durch Fehler oder äußere Umstände zu zusätzlichen Kosten kommen. Vieles können Sie aber vermeiden.

Zuerst ein grundlegender Tipp: Achten Sie in jeder Phase Ihres Hausbauprojektes auf Kostenüberschreitungen, sonst kann es am Ende zu einer Lawine an Mehrkosten kommen! Vergleichen Sie anfallende Ausgaben mit der Kostenplanung und steuern Sie rechtzeitig dagegen. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie nicht bloß die Endsumme kennen, sondern vielmehr bei jedem einzelnen Arbeitsschritt mit genauen Zahlen planen.

Fehler können passieren

Wo gebaut wird können auch Probleme auftauchen oder Fehler passieren, das ist unvermeidlich, ebenso wie gewisse Baumängel. Wichtig ist, dass diese rechtzeitig entdeckt werden, um sie nach Möglichkeit ebenso schnell wieder zu beheben. Kontrollieren Sie daher die Baustelle in allen Bauabschnitten – am besten täglich. Bei der Abnahme einzelner Arbeitsschritte (oder gar des fertigen Hauses) ist es nämlich meistens zu spät, um Fehler noch einigermaßen kostenschonend auszumerzen. Bestimmte Mängel sind auch erst später - unter Umständen nach einigen Jahren - feststellbar. Sie sollten sich rechtlich absichern, wer in welchen Fällen haftet und wer verpflichtet ist, die Mängel auf seine Kosten zu beheben! Unklare Definitionen und Vereinbarungen können unter Umständen weitreichende Folgen bis hin zu einem Baustopp haben.

Typische Kostenfallen

  • Baustillstand: Für ihn gibt es die unterschiedlichsten Gründe, und verantwortlich können sowohl Auftragnehmer (Unternehmen) als auch Behörden oder der Bauherr selbst sein. Bereits in den Angebotsgrundlagen und Bauverträgen sollten Sie also für eine faire und eindeutige Regelung bei Baustillstand sorgen. Durch einen Stillstand können nämlich zusätzliche Kosten für nachfolgend geplante und nicht ausführbare Arbeiten auftreten. Bestelltes Material, das aufgrund von Verzögerungen erst später geliefert werden kann, führt zu Zusatzkosten. Oder Löhne für Handwerker, die nicht nach Terminplan arbeiten können. Wer diese zusätzlichen Kosten zu tragen hat, hängt vom Verursacherprinzip ab. Sollte der Baustillstand durch das nachweisliche Verschulden des Auftragnehmers zustande gekommen sein, so trägt auch dieser die Kosten dafür. Ist es eine Behörde, wie etwa die Baupolizei oder das Denkmalamt, welche Schuld an der „Lähmung“ trägt, so treffen die hieraus resultierenden Kosten den Bauherrn, sofern nicht ein nachweisliches Verschulden eines Auftragnehmers oder Dritten besteht. Verspätete Entscheidungen und vergessene Auftragserteilungen sind allein dem Bauherrn zuzuschreiben und dadurch entstandene Kosten sind somit auch von ihm zu tragen!
  • Eine weitere Kostenfalle ist die Selbstüberschätzung bezüglich Eigenleistung. Dadurch werden die realen Kosten maßlos unterschätzt und irgendwann kommt das böse Erwachen. Durch schlechte oder wider Erwarten einfach nicht vorhandene Eigenleistungen verlängert sich die Bauzeit, Korrekturarbeiten oder Spätfolgen unprofessioneller Ausführungen schlagen sich sofort auf die Baukosten nieder und verlängern die monatlichen Ausgaben für Miete im „Noch-Heim“. Maximal 20 % der Baukosten werden im Schnitt durch Eigenleistung eingespart! Sparen Sie also nicht am falschen Ort!
  • Vermeiden Sie auch mitunter teure Fehlplanungen indem Sie einen Haustyp und Hausgröße wählen, der für Sie angemessen und auch noch in mehreren Jahren passt. Jeder nutzlose Quadratmeter kann Sie in der Erstellung bis zu 1.500 Euro kosten, die Erhaltung, sprich Heizung, Strom, etc. gar nicht erst eingerechnet!
  • Gerade in Österreich ist der Winterbau ein Problem. Die kalte Jahreszeit zwingt zu mehr oder weniger kostenintensiven Maßnahmen wie Schutzvorrichtungen für das Bauwerk, Notverglasungen, Überdachungen, Abdeckungen und Umhüllungen, eine nötige Erwärmung des Bauwerks, Schneeräumung und so weiter. Unser Tipp: Bewerten Sie alle Bauteile einzeln. Versuchen Sie „Winterpreise“ bei den Ausführenden herauszuschlagen und achten Sie vor allem darauf, dass der Punkt „ Winterbaumaßnahmen“ im Angebot der Baumeisterarbeiten als eigener Posten oder Pauschale ausgewiesen ist. Nicht selten kommt es sonst zu Streitigkeiten bei Eintritt unerwarteter Situationen, Verzögerungen oder Terminverschiebungen.

 

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Datum: 15.01.2016
Kompetenz: Finanzierung

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