Neues Gesetz soll KMU an die Börse locken
Durch die Vereinfachung der Publizitätspflicht ist der Gang an die Börse nun vor allem auch für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver. Diese brauchen künftig keine Quartalsberichte mehr zu liefern.
Mit dem neuen Börsengesetz, das im November 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Vorschriften der EU-Transparenzrichtlinie im österreichischen Gesetz verankert. Während für kleinere börsenotierte Unternehmen die Quartalsberichterstattung nun entfällt, verpflichten sich jedoch Unternehmen im Prime Market weiterhin zu erhöhter Transparenz - über dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenem Maße. Für sie gilt die Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Quartalsberichte weiterhin, doch auch hier gelten vereinfachte Vorschriften: Anhangangaben sind nun nicht mehr vorgesehen. Ab Jänner 2020 sind dann alle Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat zu erstellen.
Rückgrat der Wirtschaft stärken
Das Ziel dieser Erleichterungen sei vor allem die Stärkung von Eigenkapital in Europa, heißt es von Seiten der Wiener Börse. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu denen in Österreich mehr als 95 Prozent der Unternehmen zählen und die rund 70 Prozent der österreichischen Arbeitsplätze schaffen, sei ein einfacherer Zugang zum Kapitalmarkt von großem Vorteil. "Wir begrüßen jede Erleichterung für Unternehmen am Kapitalmarkt. In Österreich sind gerade auch kleinere und mittlere Unternehmen das Rückgrat der Wirtschaft. Der Entfall der Quartalsberichterstattung senkt die laufenden unternehmensinternen Kosten einer Börsenotiz besonders für kleinere Unternehmen. Wachstumsfinanzierung über die Börse ermöglicht Innovation und Expansion durch Eigenkapital. Ein leichterer Zugang zum Kapitalmarkt für den Mittelstand ist nicht nur für die Pipeline der Wiener Börse positiv, sondern auch für den heimischen Standort", so die Börsevorstände Birgit Kuras und Michael Buhl.
Teure Prospekte passé?
Kurz vor ihrer Umsetzung befindet sich derzeit zudem eine neue EU-Prospektrichtlinie. Darin wird die Grenze angehoben, unter der für eine Kapitalaufnahme an der Börse ein Prospekt erstellt werden muss. Buhl: "Es ist wichtig, die Balance zwischen Anlegerschutz und Bürden für Unternehmen zu wahren. Derzeit schlägt der Zeiger auf der Waage stark Richtung Bürde aus. Zudem ist die Komplexität der Prospekte so stark gestiegen, dass auch die Verständlichkeit für Anleger in Gefahr ist. Vereinfachungen betreffend Umfang und Inhalt von Wertpapierprospekten sind daher jedenfalls zu begrüßen. Auch das ist eine Erleichterung für österreichische KMU, die den Weg an die Börse überlegen.“