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"MILG ist reine Augenauswischerei"

"Eine Mogelpackung“ - so bezeichnete Georg Edlauer, Obmann des Fachverbandes der Immobilientreuhänder der WKÖ, das vom Ministerrat beschlossene Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz MILG im Rahmen eines Pressegesprächs. Auf die Einsparungen im heurigen Jahr würde 2017 eine umso stärkere Anhebung der Richtwertmieten folgen.

Schon im Februar 2016 war das mietrechtliche Inflationsgesetz MILG im Nationalrat beschlossen worden, für SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher ist es eine Entscheidung im Sinne der betroffenen MieterInnen: "Mit diesem MILG wird die Erhöhung der Richtwertmieten ab April 2016 für ein Jahr ausgesetzt. Erst 2017 werden diese Richtwerte wieder erhöht, was eine niedrigere Bemessungsgrundlage zur Folge hat. Je niedriger die Bemessungsgrundlage, desto weniger dreht sich die Teuerungsschraube."

VertreterInnen der Immobilienbranche sehen dies jedoch anders: Eine kurzsichtige Entscheidung mit negativen Effekten im gesamtwirtschaftlichen Kontext lautet das allgemeine Credo. Die auf April 2017 verschobene Anhebung werde dann umso kräftiger ausfallen, zudem sicherten die Anpassungen ohnedies nur den inneren Wert des Mietzinses und seien keine Mieterhöhung, betonen etwa VertreterInnen des Fachverbands der Immobilientreuhänder der WKÖ.

Wertsicherung auf lange Bank geschoben

"Diese Wertsicherung wird nur um ein Jahr hinausgeschoben; die Verlagerung bedeutet aber eine stärkere Anpassung im nächsten Jahr, wo die Miete nominell dann stärker steigen muss, um den Kaufkraftverlust von drei Jahren nachzuholen“, zeigten sich neben Georg Edlauer auch dessen Stellvertreter im Führungsgremium des Fachverbandes Immobilientreuhänder, Gerald Gollenz und Reinhard Lexer, erbost über den "willkürlichen Eingriff“ der Politik.

Erschwerte Bedingungen für Immobilienbesitzer

In Österreich werden die Mietrichtwerte üblicherweise alle zwei Jahre angepasst, dies betrifft alle Altbaumietverträge, die ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden sowie die Wiener Gemeindewohnungen mit Mietverträgen ab 2004. Durch den Aufschub auf 2017 werden 300.000 Haushalte in diesem Jahr durchschnittlich jeweils rund 150 Euro einsparen, die Immobilienbranche sieht darin jedoch eine schwerwiegende Problematik für Privatinvestoren im Wohnbausektor sowie in weiterer Folge den Wohnimmobilienstandort Österreich. Denn die durch die Richtwert-Pause belebten Konsumgüterinvestitionen und deren Wertschöpfung würden nur zum geringsten Teil in Österreich bleiben, prognostiziert der Fachverband. Gleichzeitig werde den VermieterInnen durch die "Entlastung" der betroffenen MieterInnen Einnahmen in Höhe von 45 Millionen Euro entzogen - dieses Geld könne in der Folge nicht in den Bau neuer Wohnungen reinvestiert werden. Edlauer fordert die Politik deshalb auf, den eingeschlagenen Weg gründlich zu überdenken: "Anstatt Geld zu vernichten müssen Immobilieninvestitionen angekurbelt werden“.

Bundesland ​Richtwert (seit 1.4.14) 
Die aktuellen Mietrichtwerte, die für jedes Bundesland einzeln berechnet werden, gelten somit weiterhin:
​Burgenland ​4,92 Euro
Kärnten 6,31 Euro
Niederösterreich 5,53 Euro
Öberösterreich 5,84 Euro
​Salzburg 7,45 Euro
Steiermark 7,44 Euro
Tirol ​6,58 Euro
Vorarlberg ​8,28 Euro
Wien 5,39 Euro

AutorIn:
Archivmeldung: 01.03.2016

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