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EEffG: Bis Ende November Energieaudits melden!

Bis spätestens 30. November 2015 sind laut Energieeffizienzgesetz große Unternehmen verpflichtet, die Durchführung eines Energieaudits oder zertifizierten Managementsystems zu melden. Spezielle Schulungen und Vorträge informieren und unterstützen.

Das Bundesenergieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet große Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz bzw. mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme zur Durchführung von Energieaudits oder zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen.

Energieeffizienz um ein Fünftel steigern

Energieeffizienz ist auch Kosteneffizienz - für einige Unternehmen ist der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen bereits der Schlüssel zu einer Optimierungsstrategie, z. B. im eigenen Fuhrpark oder bei der Sanierung von Gebäuden. Das Bundesenergieeffizienzgesetz soll bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent verbessern.Auch die Gesetzeslage hat in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Einfluss auf das betriebliche Energiemanagement genommen.

Die Uhr für große Unternehmen tickt

Zumindest alle vier Jahre sollen die laut §9 EEffG verpflichteten Unternehmen ein externes Energieaudit durchführen oder ein zertifiziertes Energie-oder Umweltmanagementsystem einführen. ExpertInnen, die diese Energieaudits durchführen, müssen jedoch in einem öffentlichen Register gelistet sein und gewisse Qualitätskriterien erfüllen, beispielsweise Kompetenznachweise in den geforderten Schwerpunktbereichen: Gebäude, Prozesse und Transport. Bis 30. November muss nun also die Durchführung eines solchen Energieaudits oder zertifizierten Managementsystems gemeldet werden.

Energieberatungen und Schulungen besuchen!

In speziellen Schulungen, Vorträgen und Seminaren – etwa von Wien Energie und der TÜV Austria Akademie, dem Verbund, der Energy Agency oder auch der Wirtschaftskammer – haben die VertreterInnen der verpflichteten Unternehmen die Chance, über den aktuellen Stand im Energieeffizienzgesetz, die vorgeschriebenen Energieaudits sowie die Vorteile und Fördermöglichkeiten durch das EEffG für Unternehmen informiert zu werden. Danach können sie entweder selbst konkrete nächste Schritte setzen, um das vorgeschriebene Energieaudit im Rahmen eines Managementsystems durchzuführen, oder um sich auf das externe Energieaudit vorzubereiten.

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Archivmeldung: 11.08.2015

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