Diskussion: Ö-Norm B1300 und Bauwerksbuch
Die Ö-Norm B1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude“ aus dem Jahre 2012 definiert bauliche Voraussetzungen, die mehr Sicherheit in Mietshäusern gewährleisten soll. 2014 wurde das Bauwerksbuch eingeführt. Mit dem Ziel, die Verpflichtung zur Instandhaltung (noch) bewusster und darüber hinaus für die Behörde kontrollierbar zu machen: Beides sorgt noch immer für Verwirrung. Aufklärungsarbeit will jetzt die Archinoa ZT GmbH leisten. Deren Mastermind, Johann Kaiser, lädt am 18. Mai mit einer illustren Rechtsexpertenrunde zum Vortrag "Der Weg aus der Haftung" ins Palais Coburg.
Der Umgang mit der Verantwortung als Hauseigentümer oder Hausverwalter, sowie die bestmögliche haftungstechnische Absicherung werfen zahlreiche Fragen auf, die einer praktischen Lösung bedürften, wobei auch versicherungsrechtliche Aspekte nicht zu vernachlässigen seien, sagt Kaiser.
Darüber diskutiert er am 18. Mai mit einem hochkarätigen Expertenpanel, bestehend aus Michael Bydlinski (Richter am OGH), Thomas Kralik (Strafrechtsexperte bei DLA Piper) und Daniela Tassul (Richterin des HG Wien).
Programminhalte
Das Quartett wird am Podium die Grundlagen des Schadensersatzrechtes erörtern und zur Bedeutung der Ö-Normen im Lichte oberstgerichtlicher Judikatur Stellung nehmen. Ebenso Thema: Fragen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit, technische Lösungsmöglichkeiten und die korrekte Handhabung des Bauwerksbuches. Im Anschluss an die Vorträge wird zur Gruppendiskussion und zum Get-togther geladen.