Laubbläser: Sind die nicht längst verboten?
Der goldene Herbst ist auf seinem Höhepunkt und die tosenden motorbetriebenen Laubbläser und Laubsauger leider auch. So mancher fragt sich beim nachmittäglichen Spaziergang: Sind die nicht längst verboten? Wir klären auf.
Einige Laubbläser bzw. Laubsauger bringen es auf sagenhafte 110 Dezibel – zum Vergleich, so laut ist ein Flugzeug beim Start. Schon Jahre sind sie in Verruf, nicht nur wegen des immensen Lärms, sondern auch aufgrund der Feinstaubbelastung, die sie hervorrufen. Doch in Österreich gibt es nach wie vor keine bundesländerübergreifende Regelung zu deren Einsatz, gedenke denn ein einheitliches Verbot.
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Die aktuelle Rechtslage: Was ist verboten, was nicht?
Der Einsatz von Laubbläsern ist in Österreich durchaus geregelt, die konkreten Bestimmungen variieren aber von Bundesland zu Bundesland und häufig sogar auf Gemeindeebene. Ein generelles landesweites Gesetz gibt es nicht – stattdessen regeln ortspolizeiliche Verordnungen die erlaubten Nutzungszeiten für Laubbläser und ähnliche Geräte. In vielen Gemeinden Österreichs ist der Betrieb von Laubbläsern mit Verbrennungsmotor zeitlich eingeschränkt – dabei gibt es meist klare Vorgaben, zu welchen Tageszeiten diese betrieben werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz zumeist gänzlich untersagt.
Welche Regeln gelten in meinem Bundesland?
Die aktuellen Regelungen zu Laubbläsern unterscheiden sich in den österreichischen Bundesländern stark, wobei Gemeinden oftmals weitere Einschränkungen festlegen dürfen. Es gibt kein einheitliches, österreichweites Gesetz. Hier ist der Stand 2025 nach Bundesland zusammengefasst:
Steiermark: Die Steiermark hat das strengste Laubbläser-Gesetz in ganz Österreich. So ist in Graz und Leibnitz ein vollständiges, dauerndes Verbot für Laubbläser und Laubsauger auf öffentlichen wie privaten Flächen gegeben. Grundlage sind spezielle ortspolizeiliche Verordnungen und die Steiermärkische Luftreinhalteverordnung. Verstöße gegen das Gesetz führen zu empfindlichen Geldstrafen.
Kärnten: Auch in diesem Bundesland gelten verhältnismäßig strenge Lärmschutzvorschriften. So sind in Klagenfurt Laubbläser mit über 104 dB komplett verboten. In anderen Kärntner Gemeinden ist der Einsatz von Laubbläsern, aber auch Rasenmähern, Heckentrimmern und anderen motorbetriebenen Gerätschaften an bestimmte Zeitfenster gebunden.
In den anderen Bundesländern - Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Burgenland und Vorarlberg - konnte sich bis heute keine Mehrheit für ein absolutes Landesverbot für Laubbläser finden. Bleibt den Gemeinden und Städten also nur, eigene Zeitvorgaben und Ruhezeiten für den Einsatz zu erlassen. Typische Zeitfenster sind werktags 8 bis 12 Uhr und 14 bis19 Uhr, mit strikten Verboten an Feier- und Sonntagen. In Ballungsräumen wie Wien gelten zudem strenge Ruhe- und Lärmzeiten durch entsprechende Gemeindeverordnungen.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Zuwiderhandlungen gegen die ortspolizeilichen oder landesweiten Vorschriften werden als Verwaltungsübertretungen behandelt und können je nach Region und Schwere mit empfindlichen Geldstrafen oder im Extremfall kurzer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Beispiel:In Graz werden Verstöße mit bis zu 2.180 Euro belegt. Dies gilt für öffentliche wie private Flächen gleichermaßen.
Neben den offiziellen Regeln gibt es in vielen Fällen auch eigene, interne Vorgaben für Kleingartenvereine und Hausgemeinschaften. Hier sind strengere Ruhezeiten oder sogar ein totales Verbot möglich. Zivilrechtlich können Nachbarn bei unzumutbarem Lärm oder Emissionen gegen einen Laubbläserbetrieb vorgehen.
Sind Laubbläser wirklich ein Problem?
Ja, Umweltschützer führen gleich mehrere Gründe an, warum Laubbläser am besten komplett verbannt werden sollten. Da ist wie bereits erwähnt der Lärm, der nicht nur uns Menschen, sondern auch die Tiere massiv belastet und beeinträchtigt. Selbst "leisere" Modelle bringen es auf die Db-Stärke von Kreissägen oder Presslufthämmern.
Zweiter Grund: Die Feinstaubbelastung, die laut Messungen bis zu achtmal größer ist, als die von einem Straßenbesen. Neben dem erzeugten Feinstaub werden durch die Laubbläser auch Pilze, Sporen, Ruß, Bakterien und Viren aufgewirbelt, die von uns dann eingeatmet werden.
Drittens: Laubbläser zerstören Lebensraum. Viele Insekten und Bodenlebewesen, darunter auch viele Nützlinge, verwenden die Laufdecke als schützendes Habitat, wenn dieses innerhalb von Sekunden weggesaugt oder weggeblasen wird, können die Tiere nicht mehr fliehen, verletzen sich oder sterben.
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