Absteckung, Vermessung, Baukörperaussteckung
Damit Ihr Haus letztendlich an der Stelle steht, an der Sie und Ihr Architekt es geplant haben, ist eine Absteckung erforderlich. Als Bauherr sind Sie üblicherweise verpflichtet die Hauptachsen Ihres Gebäudes und mindestens einen Höhenpunkt zu kennzeichnen.
Damit Ihr Haus letztendlich an der Stelle steht, an der Sie und Ihr Architekt es geplant haben, ist eine Absteckung erforderlich. Wir unterscheiden hierbei die sogenannte Grobabsteckung für den Erdaushub bzw. das Abschieben des Mutterbodens und die Schnurgerüst- oder Feinabsteckung für die eigentlichen Bauarbeiten. Als Bauherr sind Sie üblicherweise verpflichtet, dem ausführenden Baubetrieb die Hauptachsen Ihres Gebäudes und mindestens einen Höhenpunkt zu übergeben.
Absteckungsarbeiten
Unter Absteckung versteht man die Übertragung von koordinativ eingerechneten Punkten der Planung in die Natur einschließlich ihrer möglichst stabilen Kennzeichnung. Die in den Projektsplänen der Bauingenieure und Architekten vorgegebenen Abgrenzungen und Achsen der Bauwerke werden zentimetergenau punktweise in der Natur vermarkt Diese Bezugspunkte werden meist indirekt sichtbar gemacht, das heißt sie können auch außerhalb des eigentlichen Bauareals zu liegen kommen. Für die korrekte Lage und Höhe des zukünftigen Bauwerkes sind sie von allergrößter Bedeutung und tragen zur effizienten und raschen Baudurchführung bei.
Grobabsteckung
Zur Kenntlichmachung der Baugrube werden durch eine Grobabsteckung die maßgeblichen Gebäudeecken durch Holzpflöcke gekennzeichnet. Auf dieser Grundlage kann dann die Baufirma die Baugrube ausheben. Die Grobabsteckung wird teilweise auch von den Baufirmen selbst übernommen.
Feinabsteckung
Nach Durchführung der für den Bau notwendigen Erdarbeiten kann die Feinabsteckung des Gebäudes erfolgen. Dazu ist ein Schnurgerüst erforderlich. An den Punkten, an denen die Gebäudeaußenwände das Schnurgerüst schneiden, werden Nägel eingeschlagen. Durch Verbinden der Nägel mit Schnüren kann dann die Baufirma die entscheidenden Achsen sichtbar machen und mit der Bautätigkeit beginnen. Die Feinabsteckung ist keine Amtshandlung.
Schnurgerüst
Das Schnurgerüst dient der genauen Festlegung der Abmessungen des Gebäudes auf dem Grundstück. Grundlage ist der amtliche Lageplan, aus dem die Grenzabstände ersichtlich sind. Weiterhin sind die Grenzsteine von Wichtigkeit; sie dienen zum Abstecken der Baufluchtlinie (rot-weiße Fluchtstäbe). Ein Geometer ist im allgemeinen für das Abstecken und Vermessen zuständig. Nach dem Anlegen der Erdgeschosswände darf das Schnurgerüst entfernt werden. Bei der Errichtung des Schnurgerüstes ist die Eigenstabilität des Gerüstes (gegen Stöße, Zugspannung durch Drähte und Schnüre), die Rechtwinkligkeit des Gerüstes (90 Grad) und den Abstand des Gerüstes von der Baugrube
Schnurbock
der Schnurbock besteht im allgemeinen aus drei Rundhölzern und zwei waagrecht daran befestigten Bohlen. Die Bohlen werden ca. 50 cm über dem Boden festgenagelt. Die Bohlen für die Längsflucht des Gebäudes werden unter die Bohlen für die Gebäudebreite gesetzt. Die Waagerechtigkeit der Bohlen ist wesentlich z.B. als Höhenmarkierung für die Kellerdecke.
Darüber hinaus wird am Schnurgerüst vom Vermesser eine Höhenmarke angetragen (waagrechter Sägeschnitt), die die Oberfläche des Fertigfußbodens des Erdgeschosses (OFF) festlegt. Sie wird mit ± 0.00 und der Höhenangabe über Normalnull (NN) in Metern angegeben. Die abgesteckten Hausecken werden nun mit Schnüren (verzinkte Drähte) auf das Schnurgerüst übertragen.
Die Fixierung erfolgt mit Kerben oder Nägeln (60 - 80 mm) und wird mit "HG" (Hausgrund) am Gerüst gekennzeichnet. Kürzere Drähte werden über den längeren gespannt, weil die längeren mehr durchhängen. An Kreuzungspunkten dürfen sich die Drähte nicht berühren, da dies zu Messfehlern führen kann. Mit Hilfe eines Schnurlotes kann nun jeder Punkt der Mauerflucht nach unten gelotet werden.
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