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Feuer- und Brandschutztüren im Gesetz

Die in den Baugesetzen bzw. den OIB-Richtlinien geforderten Feuer- oder Brandschutztüren gehören heute nahezu bei jedem Bauvorhaben zum Standard. Alles zu den Regelungen und typischen Mängeln erfahren Sie hier!

Vor einigen Jahrzehnten noch war eine Feuerschutztür eine Holztür, die mit Blech verkleidet wurde. Diese Türen entsprachen dann aber auch der Verordnung. Heute sind Feuerschutztüren neben Rauchwarnmeldernhoch technische Produkte, die sämtliche Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes erfüllen. Und auch optisch sind die modernen Modelle so wandlungsfähig, dass sie sich wohl jedem Einrichtungsstil anpassen. Keine Ausreden mehr also für eine gesetzeskonforme Umsetzung der Brandverhütung, möchte man meinen. Doch weit gefehlt. Immer wieder kommt es zu Mängeln, die Anlass zu Beanstandungen durch Brandschutzbeauftragte geben. Ein paar Beispiele:

  • Keile aus Holz oder Kunststoff
  • ausgehängte oder defekte Feststellanlagen
  • Verziehen der Türen durch Temperaturunterschiede
  • Der „qualitätsunterdrückte“ Einbau (z. B. mit PU-Schaum)
  • Fehlende ÜA-Kennzeichnung
  • Verklemmen der Türe durch gewölbten Bodenbelag

CE-Kennzeichnung für Brandschutztüren ab 2019

Seit 1.9.2019 ist eine CE-Kennzeichnung nach der Produktnorm für Türen, Tore und Fenster (EN 16034) für Produkte mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften gesetzliche Pflicht. Laut Auskunft der Europäischen Kommission hat das Bildzeichen „CE“ aber keine buchstäbliche Bedeutung mehr. Es ist nur noch Symbol für die Freiverkehrsfähigkeit in der EU. Und es ist kein Prüfsiegel, sondern ein rein verwaltungstechnisches Kennzeichen. Erst die Leistungserklärung dokumentiert die Anforderungen, die an eine genormte Tür gelten. Deshalb ist diese in gedruckter oder in elektronischer Form bereitzustellen!

Durch die klaren Vorgaben auf europäischer Ebene sind heute viele Varianten im Bereich der Feuerschutztüren vorhanden. Diese Festlegungen sind in der ÖNORM EN 13501-2, Ausgabe 2016 enthalten.

ÜA-Zeichen als gesetzlich vorgeschriebenes Kennzeichen

Neben dem entsprechenden ÖNORM-Zertifikat müssen in Österreich alle zum Verkauf stehenden Brandschutztüren das ÜA-Zeichen tragen. Also: Ausnahmslos jede Brandschutztüre muss verpflichtend diese beiden Kennzeichen tragen, um als "zertifizierte Brandschutztür" zu gelten. So kann man sicher gehen, dass alle behördlichen Auflagen erfüllt sind.

Brandwiderstandsklassen 

Alle Brandschutztüren werden in sogenannte Brand- bzw. Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Diese geben die Brandwiderstandsdauer an. Din 4102 legt folgende Klassen fest: F0, F30, F60, F90, F120, F180. Beispiel: Eine Brandschutztüre mit der Kennzeichnung F60 hält dem Feuer 60 Minuten lang Stand.

Brandschutztore für Industrie und Gewerbe

Tor- und Torsystemhersteller bieten, um der heutigen Gesetzeslage gerecht zu werden, Innovationen für Steuerung und Antrieb an. Diese zeichnen sich besonders durch einfache Bedienung aus und auch bei Stromausfall im Brandfall leisten diese sicheren Torbetrieb.

Es werden unterschiedliche Öffnungsformen und Materialien angeboten:

  • Drehtore - ein- und zweiflügelig
  • Schiebetore
  • Teleskoptore
  • Rolltore
  • Sektionaltore
  • Hubtore
  • Schiebetore mit Schlupf- und Fluchttür

Zudem werden oft auch zusätzliche Funktionen mit diesen Toren abgedeckt, wie zum Beispiel:

  • integrierte Einbruchssicherung
  • Schallschutz
  • Rauchmeldeanlage und Rauchschürzen
  • Rauchabschlüsse

AutorIn:
Datum: 14.10.2019
Kompetenz: Brandschutz

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