Baulicher Brandschutz: Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen
Brandmelder, automatische Löschanlagen oder auch Rauchabzuüge. Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen sorgen vor Ort für ein kleineres Brandrisiko.
Sie gehören zu einem vollständigen baulichen Brandschutz dazu und können von der Behörde vorgeschrieben oder im eigenen Interesse montiert werden. Zu den ortsfesten Brandschutzeinrichtungen gehören:
- Brandmeldeeinrichtungen
- Automatische Löschanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Einrichtungen zur automatischen Brandabschnittsbildung
- Anlagen zum Schutz gegen unbeabsichtigte Zündung
- Einrichtungen zur Sicherung der Flucht und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes
Profis für Installation und Abnahme
Zu beachten ist, dass sowohl für die Errichtung als auch die Inbetriebnahme Normen gelten, die in den Technischen Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz (TRVB) festgelegt sind. Deshalb müssen sämtliche ortsfeste Brandschutzeinrichtungen auch von dafür ausgebildeten und berechtigten Fachleuten errichten werden. Die ordnungsgemäße Ausführung muss durch eine positive Abnahme einer dafür akkreditierten Prüf- und Inspektionsstelle nachgewiesen werden.