Sollen die Betriebskosten reformiert werden?
Geht es nach der Mietervereinigung, sollen in Zukunft Teile der Betriebskosten an die Vermieter zurückübertragen werden. Die Rede ist von nicht durch die Mieterinnen und Mieter verursachten Kosten wie Versicherungen, Grundsteuer oder Verwaltungshonorare. Die ÖVI lehnt die Forderungen rundweg ab.
In einer Pressekonferenz bezeichnet die Vorsitzende der Mietervereinigung Wien, Elke Hanel-Torsch, die Betriebskosten als "zweite Miete", die in vielen Fällen ein Viertel der Gesamtmietkosten ausmacht. Aufgrund der immer höher werdenden Belastung für Mieterinnen und Mieter (nach wie vor hohe Inflation, steigende Energiepreise, zum Teil extreme Mieterhöhungen mehrmals im Jahr) wären die Betriebskosten ein besonders geeigneter Hebel, an dem man ansetzen könnte, um die finanziellen Belastungen der Mieter abzufedern.
Was nicht vom Mieter verursacht wird, soll er auch nicht zahlen
Dabei soll laut Hanel-Torsch "bei den Punkten angesetzt werden, die nicht von den Mieterinnen und Mietern verursacht werden – also nicht bei den Kosten für Müll oder Abwasser, sondern etwa bei den Prämien für Versicherungen wie die Feuerversicherung." Diese Ausgaben bezögen sich nämlich auf das Eigentum der Vermieter. "Das ist ein Vermögensschutz. Der Eigentümer sichert sein Vermögen ab, zahlen dafür müssen aber andere. Das ist alles andere als fair", so Hanel-Torsch. Dasselbe gelte für die Grundsteuer, die ja "auch eine Steuer auf Grund und Boden, eine Steuer auf Eigentum" sei. Auch die Kosten für die Hausverwaltung, bei deren Bestellung und Beauftragung Mieter keinerlei Mitspracherecht hätten, gehöre an die vermietende Seite übergeben. Die Mietervereinigung rechnet vor, dass durch eine entsprechende Reform für eine 70 Quadratmeter Wohnung eine Betriebskosten-Ersparniss von gut 60 Euro monatlich drin wäre.
ÖVI lehnt Forderungen ab
Als "populistisch" und "rundweg abzulehnen" sieht die ÖVI, Österreichische Vereinigung der Immobilienwirtschaft, diese Forderungen: „Unter dem Deckmantel der Fairness werden Forderungen präsentiert, die das ganze System des Mietrechts in Frage stellen“, so ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel. Die Vermieter seien seit Jahren mit steigenden Anforderungen an die technische Qualität der Immobilie konfrontiert. Eine weitere Beschränkung der Ertragssituation würde jegliche Investition in den Gebäudebestand abwürgen, so der ÖVI. "Wenn das Mietrechtssystem neu aufgestellt wird, kann das nur fair für beide Seiten, Vermieter und Mieter, erfolgen. Eine einseitige, massive Belastung des Vermieters ist sachlich nicht gerechtfertigt", betont ÖVI-Vorstand Timur Jelinek in einer Stellungnahme.