Andreas Tschulik, Leiter Abteilung V/7 im BMK © BMK/Paul Gruber

Neue Richtlinien für Nachhaltige Bauprodukte

Um mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgestattet zu werden, muss man strengen Kritieren entsprechen. Aktuell wurden 15 Richtlinien für Bauprodukte einer Prüfung unterzogen und angepasst.

In regelmäßigen Abständen werden die Richtlinien für die Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens an Produkte, Dienstleistungen und Betriebe einer kritischen Prüfung unterzogen. Zuletzt geschehen mit 15 Richtlinien für Bauprodukte, die eine breite Palette – von Lacken über Holzwerkstoffe und Fußbodenbelägen bis hin zu Solaranlagen und Wärmedämmverbundsystemen – abdecken.

Schadstoffe in Bauprodukten reduzieren

In Zeiten steigenden Umweltbewusstseins und verstärktem Engagement für Nachhaltigkeit nimmt auch die Relevanz von umweltfreundlichen Baustoffen zu. Das Österreichische Umweltzeichen für Bauprodukte stellt nicht nur eine entscheidende Orientierungshilfe dar, sondern dient auch als Grundlage für nachhaltige Bauaufträge im Rahmen des Beschaffungsprogramms des Bundes (naBe) sowie der Länder Wien, Niederösterreich und Vorarlberg.

2023 wurden aus diesem Grund sämtliche dieser Richtlinien überarbeitet und mit 1. Jänner 2024 neu veröffentlicht. Im Fokus der Anpassung standen vor allem Anforderungen, die den Einsatz potenziell gefährlicher Chemikalien regeln, um den Schadstoffgehalt und Emissionen in die Innenraumluft auf ein technisch mögliches Minimum zu reduzieren. Zur Erleichterung bei der Produktbeschaffung im Baubereich wurde beschlossen, die Geltungsdauer der 15 Umweltzeichen-Richtlinien zu vereinheitlichen und zwar für Lacke, Lasuren, Holzversiegelungslacke (UZ 01), Holz und Holzwerkstoffe (UZ 07), Sonnenkollektoren und Solaranlagen (UZ 15), Wandfarben (UZ 17), Sanitärarmaturen (UZ 33), Textile Fußbodenbeläge (UZ 35), Mineralisch gebundene Bauprodukte (UZ 39), Bauprodukte aus Kunststoff (UZ 41), Elastische Fußbodenbeläge (UZ 42), Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen (UZ 43), Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (UZ 44), Mineralische Dämmstoffe (UZ 45), Holzheizungen (UZ 37), Energie- und wassersparende Hand- und Kopfbrausen (UZ 71) und Wärmedämmverbundsysteme (UZ 79).

Hier alle Informationen im Detail

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Datum: 28.02.2024

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