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Hauskauf: Treuhänder sollte nicht fehlen

Haben Sie sich umfassend informiert über das Objekt, das Sie kaufen möchten? Steht die Finanzierung? Dann muss nur noch der Kaufvertrag gemacht und der Kaufpreis gezahlt werden. Wir empfehlen dafür einen Treuhänder.

Die Regelung der Bezahlung des Kaufpreises ist wohl eines der heikelsten Themen bei so einem Immobilienerwerb. Und zwar für beide Seiten. KäuferInnen möchten ein lastenfreies oder zumindest ohne böse Überraschungen behaftetes Objekt erwerben, die VerkäuferInnen den vereinbarten Preis auch tatsächlich erhalten.

Treuhänder als Gewährleister

Durch Beauftragung eines Treuhänders, der meist auch der Vertragserrichter ist, können beide Seiten bedient werden. In erster Linie schützt er aber den Käufer. Beim eingesetzten Treuhänder wird der unwiderrufliche Auftrag hinterlegt, nach grundbücherlicher Sicherstellung den Kaufpreis an den Verkäufer zu entrichten. Die gründbücherliche Sicherstellung ist durch das Vorleigen eines vom Grundbuchsgericht ausgestellten Rangordnungsbeschlusses für den beabsichtigten Verkauf bzw. Eigentumsübertragung gesichert. Achtung: Grundbücherlicher Eigentümer ist immer der, der als Erster im Grundbuch eingetragen wird. Im Falle eines illegalen „doppelten“ Verkaufes entscheidet der Zeitpunkt des Grundbuchsgesuches!

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Datum: 27.04.2017
Kompetenz: Recht

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