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Was eine Baustelle sicher macht

Als BauherrIn haben Sie genug Stress und Dinge, die zu bedenken sind. Ein verletzter Arbeiter oder noch schlimmer, Besuche auf der Baustelle, die mit einem Krankenhausaufenthalt enden, sind wohl das Letzte, womit man sich dann noch beschäftigen möchte.

Sichern Sie zuerst Ihr Grundstück mit einem Zaun ab und verhindern Sie so den Zutritt für Unbefugte. Diese Absicherung muss von Baubeginn an gegeben sein. Dazu gehören auch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Betreten auf eigene Gefahr“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“.

Absperrungen bringen Sicherheit

Die Baustelle selbst muss grundsätzlich immer abgesperrt sein und Gefahrenquellen wie ausgehobene Gruben, unstabile Übergänge oder potentielle Verletzungsquellen wie Gerüste, Bretterstapel oder Leitern, die kippen können müssen unbedingt als solche gekennzeichnet oder noch besser, am Ende des Arbeitstages beiseite geschafft werden.

Zu einer gut gesicherten Baustelle gehören außerdem ein Anfahrschutz, Absperrschranken (als Absicherung gegenüber Fußgänger- und Radverkehrsflächen), Absturzsicherungen, ein Bauzaun, der tiefe Baugruben und Gefahrenstellen sichert sowie Warnbänder zur Abgrenzung und Kenntlichmachung von Baumaterial oder Maschinen.

Große Gefahr Strom!

Erschreckend aber wahr: die Hälfte aller tödlichen Stromunfälle in der gesamten gewerblichen Wirtschaft ereignet sich auf Baustellen. Das Problem: Eine Baustelle besteht nur vorübergehend und verändert sich beinahe täglich. Es arbeiten viele verschiedene Baugewerbe zugleich und nebeneinander und oft herrscht ein hoher Termindruck. Ganz wichtig: Es dürfen keine spannungsführenden Kabel und Drähte frei liegen. Stromführende Bereiche auf der Baustelle müssen in jedem Fall vom Netz getrennt werden, sobald dort gearbeitet wird. Auch bei Gas ist höchste Vorsicht geboten! Wird nämlich ein Gasrohr aus Versehen angebohrt, besteht unmittelbar höchste Explosionsgefahr. Alle auf der Baustelle befindlichen Arbeiter müssen auf Brand- und Explosionsgefahren hingewiesen werden und der Baustellenleiter hat für die Einhaltung des Rauchverbots zu sorgen.

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Datum: 05.01.2017
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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