Grundriß © Mmaxer/shutterstock.com

Plan zeichnen: Der richtige Maßstab

Bauplan, Lageplan, Polierplan oder Detailplan. Welcher Maßstab für welche Planart anzuwenden ist, und was Sie sonst zum Planzeichnen wissen sollten, erfahren Sie hier.

Bevor es an die erste Niederzeichnung geht, wird eine Bedarfserhebung durchgeführt, in der die Grundform des Gebäudes, Fassadengestaltung, Eingangsbereich, Dach, Raumaufteilung etc. festgelegt werden. Auch die Bauweise und technische Gebäudeausrüstung, Beheizung und Belüftung, Bauteillösungen etc. werden diskutiert und entschieden.

Vorentwurf 

Diese erste zeichnerische Darstellung des Gebäudes wird in einem Maßstab von 1:200 angefertigt und durch Besprechungsskizzen und einen Erläuterungsbericht zur Prüfung der Unterlagen durch den Bauherrn ergänzt. Der Vorentwurf kann erst nach einer Analyse der Bedarfs-, Nutzungs- und Qualitätswünsche vollendet werden, eine Bereitstellung aller Planungsgrundlangen (Lage- und Höhenplan Grundstück, Aufmasspläne des Bestandes,…) durch den Bauherrn sind Voraussetzung!

Pläne und ihre Maßstäbe im Überblick

  • Entwürfe, üblicherweise ohne Maßstab in skizzenhafter bzw. “künstlerischer” Art
  • Vorentwurfspläne im Maßstab 1:200 Skizze, erläuternde Handskizzen,
  • Entwurfspläne im Maßstab 1: 100
  • Einreichpläne im Maßstab 1: 100
  • Übersichts- und Lagepläne im Maßstab 1 : 5000, 1: 1000, 1 : 500, 1:200
  • Polierpläne im Maßstab 1 : 50
  • Detailpläne für einzelne Bauteile (Stiegen etc.) in den Maßstäben 1:20, 1:10, 1:5, 1:2
  • Bewehrungspläne in den Maßstäben 1: 50, 1:25, 1:20
  • Schalungspläne im Maßstab 1: 50
  • Werkpläne der Ausführenden, in den Maßstäben 1:100. 1:50, 1:20, 1:10, 1:5, 1:1

Linienarten

Die Vollinie stellt senkrechte, sichtbare Kanten dar. Die Strichlinie stellt unsichtbare Kanten und Umrisse dar. Stichpunktlinien stellen Mittellinien (Achsen und Schnittebenen) dar. Schnittlinien werden an den Enden mit Großbuchstaben oder römischen Zahlen versehen, die Schnitt und Blickrichtung kennzeichnen.

Maßlinien werden in der dargestellten Form eingetragen, bei Entwürfen und Einreichplänen allgemein außerhalb des dargestellten Objekts, bei Werk- und Detailplänen direkt an der zu vermaßenden Stelle. Alle Maße beziehen sich auf den Rohbauzustand. Um Fertigmaße zu erhalten, muss z. B. die Innenputzstärke (ca. 1,5 cm) bzw. die Stärke der Sockelleiste oder die Stärke der Wandverkleidung berücksichtigt werden. Die Maße können auf bzw. zwischen der Maßlinie stehen. Abmessungen unter einem Meter werden im allgemeinen in cm, Maße über einen Meter in m eingetragen.

AutorIn:
Datum: 10.01.2018
Kompetenz: Architektur

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