Über vier Millionen Euro für Photovoltaik
Insgesamt 4,5 Millionen Euro stellt der Klima- und Energiefonds 2018 für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung. Die Förderung kann ab jetzt beantragt werden. Spätester Einreichtermin ist der 30.11.2018!
Die Förderaktion umfasst sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftsanlagen, die von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten betrieben oder genutzt werden.
Förderung Einzelanlagen
Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kW.
Förderung Gemeinschaftsanlagen
Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Maximalgröße von 50 kW, die von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten betrieben werden, sind förderungswürdig Wichtig ist, dass jede "Betreiberpartei" separat einen Förderantrag mit maximal 5kWp stellt. Für Aufdachanlagen gibt es 200 Euro/kWp; für gebäudeintegrierte PV-Anlagen gibt es 300 Euro/kWp – maximal jeweils bis 35 Prozent der anerkennbaren Investkosten.
Wichtige Tipps zur Förderung
Die Registrierung ist möglich, so lange Budgetmittel zur Verfügung stehen, muss jedoch spätestens bis 30. November 2018 erledigt sein. Die Anlage, die gefördert werden soll, muss innerhalb von 12 Wochen ab der Registrierung errichtet werden. Achten Sie darauf, innerhalb der Frist auch alle nötigen Unterlagen zusammen zu haben und vorzulegen. Achtung: Diese Förderung kann NICHT mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen kombiniert werden!