Damit das Objekt das in dem eine Sanierung durchgeführt werden soll, überhaupt förderungswürdig ist, muss ein Energieausweis vorliegen. Dieser muss im Voraus erstellt werden.
Außerdem muss bereits ein Kostenvoranschlag eines befugten Unternehmens für die zu fördernde Maßnahme vorliegen.
Sanierungsscheck anfordern
Den Förderungsantrag erhalten Sie bei Ihrem Energieberater oder in den Filialen der Bausparkassen, sowie auch als Formular zum Download.
Das ausgefüllte Antragsformular (Original) wird zusammen mit Kopien von Energieausweis, Kostenvoranschlag und eines Ausweises bei den Bausparkassen abgegeben. Diese empfehlen zur Sicherheit auch, eine Kopie des Grundbuchauszuges hinzuzufügen.
Prüfung und Bestätigung
Ihr Antrag wird von der für die Auszahlung zuständigen Kommunalkredit Public Consulting Gmbh geprüft, die Bausparkassen informieren dann über die Zusage und die voraussichtliche Förderungshöhe.
Auszahlung
Diese erfolgt nach Durchführung und Bezahlung der Sanierungsmaßnahme, wofür insgesamt - ab Zusage der Förderung - ein Jahr Zeit ist. Dazu müssen die Rechung sowie eine Bestätigung des Energieberaters darüber, dass alle Maßnahmen gemäß Energieausweis durchgeführt wurden, an die KPC übermittelt werden. Nach Prüfung wird Ihnen dann der Förderungsbetrag aufs Konto überwiesen.